📰 Förderangebot im Überblick Görlitz unterstützt kleine und Kleinstunternehmen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 35.000 Euro. Bezuschusst werden Investitionen in ausgewählten Stadtteilen, konkret in der westlichen Innenstadt und der Südstadt. Der Fördersatz liegt bei 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben; gefördert werden insbesondere Ausstattung, Technik und Bauleistungen. Für Interessierte gibt es am 28. Januar 2026 um 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Stadtbibliothek; eine Anmeldung bei der städtischen Wirtschaftsförderung wird empfohlen.
🗺️ Zielgebiete und Konditionen Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vorhaben in der westlichen Innenstadt und der Südstadt. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten und ist bei 35.000 Euro gedeckelt; das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.500 Euro.
🇪🇺 EU-Einbettung und Finanzierung Das Programm ist in die EU-Strukturförderung eingebettet und Teil der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes „Gründerzeitliche Kernstadt“. Die Finanzierung setzt sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Freistaats Sachsen und der Stadt Görlitz zusammen: 60 Prozent EFRE, 15 Prozent Land, 25 Prozent Kommune. Einzelanträge sind seit dem dritten Quartal 2024 möglich; 2025 wurden die ersten fünf Bewilligungen übergeben. Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung.
👥 Wer antragsberechtigt ist Antragsberechtigt sind Gründerinnen und Gründer sowie bestehende Unternehmen aus nahezu allen Branchen. Dazu zählen produzierendes Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen, Einzelhandel sowie Kultur- und Kreativwirtschaft.
🛠️ Was gefördert wird Gefördert werden insbesondere Investitionen in Betriebsausstattung, technische Anschaffungen und bauliche Maßnahmen am Standort. Die städtischen Unterlagen verweisen zusätzlich auf das übergeordnete Fördergebiet „Gründerzeitliche Kernstadt“.
📄 Antragstellung und Formalien Für die Antragstellung stellt die Stadt Richtlinie, Antragsformulare und Merkblätter bereit, darunter unter anderem zu De-minimis-Beihilfen und zum Nachweis, kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu sein. Die Unterlagen sind EU-konform und formal; wer sich vorbereiten möchte, sollte sie frühzeitig sichten.
🗓️ Informationsveranstaltung Praktische Einblicke bietet die Informationsveranstaltung am 28. Januar 2026 um 18.30 Uhr in der Stadtbibliothek, Jochmannstraße 2–3. Die Anmeldung erfolgt über die Wirtschaftsförderung telefonisch unter 03581/475740 oder per E‑Mail.
🎯 Einordnung und Wirkung Die Förderung folgt einem konservativen Ansatz: Sie verlangt Eigenmittel, fokussiert auf reale Investitionen und stärkt damit Substanz statt Konsum. Der Mittelrahmen ist begrenzt und die Zielgebiete sind klar umrissen – ein ordnungspolitisch sauberes, aber auch wettbewerbliches Auswahlregime. Wer zügig plant, solide rechnet und die formalen Hürden beherrscht, kann die Zuschüsse nutzen, um in anspruchsvollen Lagen der Stadt zu investieren – ein Impuls für den lokalen Mittelstand, der Wirkung entfalten kann, ohne fiskalische Risiken auszuufern.
🗨️ Kommentar der Redaktion Dieses Programm setzt die richtigen Anreize: Eigenmittel statt Vollfinanzierung, reale Investitionen statt Konsum. Die klare Gebietskulisse und der begrenzte Mittelrahmen verhindern Streuverluste. Wer vor formalen Hürden zurückschreckt, ist hier fehl am Platz; rechtskonforme Vergabe geht vor Tempo. Gefragt sind zügige Planung und solide Kalkulation, nicht unverbindliche Wunschlisten. So kann der lokale Mittelstand profitieren, ohne fiskalische Risiken ausufern zu lassen.


