DAS NEUSTE

⚖️ Start eines Großverfahrens in Dresden: Acht Beschuldigte aus Neonazi-Gruppe vor Gericht

⚖️ Prozessauftakt in Dresden Am 23. Januar 2026 beginnt vor dem Oberlandesgericht Dresden die Hauptverhandlung gegen acht mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppierung Sächsische Separatisten. Den Beschuldigten werden die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen.

📅 Umfangreiches Verfahren Nach dem Auftakt hat das Gericht zunächst 67 weitere Verhandlungstage angesetzt; alle Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Es steht ein langes, komplexes Verfahren an, in dem Sicherheitsbehörden und Justiz die Vorwürfe umfassend aufarbeiten wollen.

🧠 Ideologie und Ziele der Gruppierung Nach Angaben der Ermittler entstand die Vereinigung im Februar 2020. Anhänger pflegten ein rassistisches, antisemitisches und teils apokalyptisches Weltbild und erwarteten einen Tag X, an dem der Staat zusammenbreche. Ziel sei gewesen, große Teile Sachsens unter Kontrolle zu bringen und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus orientierten Staat zu errichten.

🪖 Vorbereitung auf einen Umsturz Die Bundesanwaltschaft führt aus, die Gruppe habe sich kontinuierlich auf einen Umsturz vorbereitet, paramilitärische Trainings absolviert und militärische Ausrüstung beschafft. Die Ermittlungen richten sich über die acht Angeklagten hinaus gegen weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer.

🚓 Festnahmen und Durchsuchungen Die Festnahmen erfolgten im November 2024 bei einer länderübergreifenden Razzia in Sachsen und Polen; zusätzlich gab es Durchsuchungen in Österreich. Damit wurde ein überregionaler Zugriff umgesetzt, der die Strukturen der Gruppierung gezielt adressierte.

🗳️ Politische Bezüge Zu der Gruppierung sollen auch drei frühere AfD-Mitglieder gehört haben. Der sächsische AfD-Landesverband wies einen Zusammenhang zur Partei zurück.

📂 Anklagepunkte im Überblick Für den Prozess sind mehrere Delikte bedeutsam, die das Gericht im Zusammenhang bewerten wird:

  • Bildung einer terroristischen Vereinigung
  • Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
  • weitere strafrechtlich relevante Tathandlungen

🚨 Schwerer Vorfall bei Festnahme Besonders schwer wiegt laut Bundesanwaltschaft ein Einsatzmoment: Ein Angeschuldigter, Kurt H., soll ein geladenes, entsichertes Gewehr auf einen Polizeibeamten gerichtet haben. Der Beamte gab daraufhin Schüsse ab, die den Mann außer Gefecht setzten. Gegen den Beschuldigten wurde zusätzlich Anklage wegen versuchten Mordes erhoben; Ermittlungen zu weiteren Beteiligten dauern an.

🏛️ Bedeutung für den Rechtsstaat Der Dresdner Prozess gilt als Lackmustest für die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats gegenüber gewaltbereiten Extremisten. Entscheidend sind eine präzise, zügige Beweisführung und die klare Trennung zwischen strafbarer Militanz und politischer Rhetorik. Zugleich gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung. Ein Urteil auf belastbaren Tatsachen wäre ein deutliches Signal an potenzielle Nachahmer und an Bürger, die konsequentes staatliches Handeln erwarten.

🗨️ Kommentar der Redaktion Dieser Prozess muss mit aller juristischen Strenge geführt werden; wer Umsturzfantasien mit Gewalt und Struktur untermauert, darf keine Nachsicht erwarten. Zugleich ist eine lückenlose Beweisführung unverzichtbar, denn nur ein rechtssicheres Urteil schafft Akzeptanz. Die Sicherheitsbehörden haben mit den Festnahmen und der Breite der Ermittlungen Verantwortung übernommen; nun ist das Gericht gefordert, den Sachverhalt nüchtern und zügig aufzuklären. Konsequenz gegenüber gewaltbereitem Extremismus ist keine Option, sondern Pflicht des Rechtsstaats. Wer das Recht angreift, trifft auf klare Grenzen – mit legalen Mitteln, deutlichen Urteilen und spürbaren Folgen, sofern sich die Vorwürfe bestätigen.

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