📰 Einleitung: Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz will das Arbeitszeitrecht grundlegend modernisieren. Kern der Pläne ist ein Wechsel von der bisherigen täglichen Höchstgrenze zu einer wöchentlichen Obergrenze, wodurch an einzelnen Tagen länger gearbeitet werden könnte. Betroffen wären Millionen Beschäftigte. Befürworter versprechen mehr Flexibilität und Leistungsanreize, Kritiker warnen vor gesundheitlichen Risiken und einem Rückschritt beim Arbeitsschutz. Ein erster Gesetzesentwurf ist für die erste Jahreshälfte 2026 in Aussicht gestellt.
🧭 Hintergrund: Der Achtstundentag gilt in Deutschland als Leitplanke. Werktäglich sind acht Stunden erlaubt; eine Ausdehnung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Schnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Diese Architektur des Arbeitszeitgesetzes stammt aus den 1990er Jahren und bildet bis heute die Grundlage des Beschäftigtenschutzes. Aus dem Kanzleramt und der Koalition ist seit Längerem die Botschaft zu hören, Deutschland müsse wieder „mehr und effizienter“ arbeiten; eine Wochenobergrenze wird als Hebel gesehen, um Betrieben und Beschäftigten mehr Spielräume zu geben und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
⚙️ Was sich ändern soll: Nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen würde die tägliche Höchstgrenze durch eine wöchentliche ersetzt. Innerhalb dieser Wochenobergrenze wären längere Arbeitstage als bisher möglich, die an anderen Tagen durch kürzere Zeiten ausgeglichen werden könnten. Ziel ist es, wirtschaftliche Spitzen besser abzufedern und individuelle Arbeitszeitwünsche flexibler zu organisieren.
⚖️ Rechtlicher Status quo: Bis zur Verabschiedung eines Gesetzes gelten unverändert die Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes: acht Stunden werktäglich, Ausdehnung bis zehn Stunden nur mit Ausgleich; Verstöße sind sanktionierbar. Jede Reform muss zudem mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie in Einklang stehen.
💼 Zustimmung aus der Wirtschaft: Arbeitgeberverbände drängen seit Langem auf Entbürokratisierung und mehr Dispositionsspielraum. Aus Branchen mit stark schwankender Nachfrage, etwa Gastronomie und Hotellerie, kommt Unterstützung für die Wochenbetrachtung. Die Argumentation: Starre Tagesgrenzen passten nicht mehr zur realen Arbeitswelt.
⚠️ Kritik der Gewerkschaften und Arbeitsforschung: Gewerkschaften lehnen ein Aufweichen des Achtstundentags ab und verweisen auf höhere Gesundheitsrisiken sowie eine erschwerte Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei längeren Tagesarbeitszeiten. Eine aktuelle WSI-Analyse berichtet von überwiegend skeptischen Beschäftigten und empfiehlt, die tägliche Schutzgrenze nicht zu kippen.
🗓️ Zeitplan: Das zuständige Ressort rechnet mit einem Referentenentwurf in der ersten Hälfte des Jahres 2026. Bis dahin sollen Ergebnisse aus dem Sozialpartnerdialog einfließen. Konkrete Gesetzesparagrafen liegen noch nicht vor.
🔎 Einordnung und Ausblick: Die Richtung ist klar: mehr Flexibilität, damit „Mehrarbeit“ im Bedarfsfall einfacher möglich wird. Für ein produktiveres und wettbewerbsfähiges Deutschland kann das ein Baustein sein, aber kein Ersatz für bessere Prozesse, Digitalisierung und Qualifizierung. Konservativ betrachtet sollte der Gesetzgeber die Reform eng am Schutzgedanken des Arbeitszeitrechts ausrichten: klare Ruhezeiten, transparente Zeiterfassung, wirksame Kontrollen und echte Freiwilligkeit. Erst ein ausgereifter Entwurf wird zeigen, ob der Spagat zwischen ökonomischer Vernunft und gesundheitlichem Arbeitsschutz gelingt. Bis dahin bleibt der Achtstundentag die verbindliche Norm.
🗨️ Kommentar der Redaktion: Deutschland braucht mehr Leistung und klare Regeln – die Wochenobergrenze ist der richtige Schritt, wenn sie streng flankiert wird. Ein starres Tageskorsett aus den 1990er Jahren passt nicht mehr zu einer modernen Wirtschaft, doch Gesundheitsschutz bleibt unantastbar. Wer länger arbeiten will und kann, sollte es freiwillig und transparent tun dürfen; Missbrauch muss konsequent sanktioniert werden. Gewerkschaften sollten Lösungen mitgestalten statt pauschal zu blockieren, die Regierung muss zügig liefern und Rechtssicherheit schaffen. Maßstab muss sein: Wettbewerbsfähigkeit zuerst, mit festen Ruhezeiten und lückenloser Zeiterfassung als Schutzschirm.


