📰 Arbeitgeber verschärfen Kurs: Deutschlands Arbeitgeberverbände erhöhen den Druck in der Debatte um Krankheitszeiten. BDA-Präsident Rainer Dulger fordert, die Entgeltfortzahlung spürbar zu begrenzen und Anreize für Abwesenheit zu reduzieren. Vor dem Hintergrund hoher Fehlzeiten und steigender Kosten wurden am 5. Januar 2026 zentrale Forderungen konkretisiert.
ℹ️ Hintergrund: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schützt Beschäftigte vor kurzfristigen Einkommensausfällen. Üblich ist: Bis zu sechs Wochen je Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter; tritt eine neue Erkrankung ein, beginnt der Anspruch in der Regel neu. Seit der Pandemie ist zudem eine auf leichte Fälle beschränkte telefonische Krankschreibung möglich, sofern Patienten der Praxis bekannt sind – diese Praxis wurde nach Covid-19 beibehalten.
⚙️ Jahresobergrenze statt Fallprinzip: Dulger will den Mechanismus grundlegend neu justieren. Kernpunkt ist eine jährliche Obergrenze: Die Lohnfortzahlung soll nicht mehr mehrfach pro Jahr je nach Diagnose anfallen, sondern auf insgesamt sechs Wochen pro Kalenderjahr begrenzt werden.
💶 Zuschläge im Krankheitsfall streichen: Zuschläge für Belastungen wie Nacht- oder Sonntagsarbeit sollen während einer krankheitsbedingten Abwesenheit nicht mehr fortgezahlt werden. Wer nicht arbeitet, hat keine Mehrbelastung, lautet das Argument der Arbeitgeberseite.
🩺 Strengere Prüfungen der Arbeitsunfähigkeit: Darüber hinaus werden häufigere und schnellere Prüfungen von Arbeitsunfähigkeiten durch den Medizinischen Dienst gefordert, um fragliche Fälle zügiger zu klären.
📌 Kernpunkte im Überblick: Die zentralen Vorschläge der Arbeitgeberseite lassen sich wie folgt zusammenfassen.
- Jahresobergrenze von sechs Wochen Entgeltfortzahlung pro Kalenderjahr
- Keine Fortzahlung von Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit im Krankheitsfall
- Häufigere und schnellere Prüfungen der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst
- Abschaffung der telefonischen Krankschreibung zugunsten digitaler Alternativen wie Videosprechstunden
📞 Telefonische Krankschreibung auf dem Prüfstand: Ein weiterer Hebel ist die Krankschreibung selbst. Die Arbeitgeberseite plädiert dafür, die telefonische Krankschreibung wieder abzuschaffen, verweist auf Missbrauchsrisiken und nennt als zeitgemäßere Alternative die Videosprechstunde. Die CDU unterstützt die Abkehr von der telefonischen AU.
📊 Kostenlast und Produktivitätsverluste: Nach Berechnungen arbeitgebernaher Ökonomen summierten sich die Aufwendungen der Unternehmen für Lohnfortzahlung im Jahr 2024 auf rund 82 Milliarden Euro. Zusätzlich veranschlagt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für 2024 Produktionsausfälle von 134 Milliarden Euro aufgrund von Fehltagen. Diese Größenordnungen befeuern die Forderung, Fehlanreize zu beseitigen und die Kosten zu dämpfen.
🌍 Blick ins Ausland und betriebliche Anreize: Dulger verweist auf internationale Erfahrungen: Je großzügiger die Lohnfortzahlung, desto höher die Fehlzeiten, insbesondere bei leichten Erkrankungen. Zugleich gewinnen Anwesenheitsprämien in Unternehmen an Bedeutung, um Präsenz zu belohnen.
🏛️ Konfliktträchtige Reformoptionen: Die Jahresobergrenze, die Streichung von Zuschlagsfortzahlungen und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung greifen tief in bestehende Schutzrechte ein. Entsprechend ist mit Widerstand von Gewerkschaften und Teilen der Politik zu rechnen; ob die Koalition bereit ist, an den Grundpfeilern der Entgeltfortzahlung zu rütteln, bleibt offen.
🧭 Fazit: Die Arbeitgeber setzen auf Kostendisziplin und stärkere Eigenverantwortung – in konservativer Lesart ein Beitrag zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit. Klar ist: Mit den nun offen auf dem Tisch liegenden Vorschlägen hat die Debatte zum Jahresbeginn 2026 an Schärfe gewonnen und verlangt nach einer nüchternen Abwägung zwischen sozialer Absicherung und ökonomischer Vernunft.
🗨️ Kommentar der Redaktion: Die vorgeschlagene Jahresobergrenze ist ein notwendiger Schritt, um Fehlanreize zu korrigieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ist überfällig; wer arbeitsunfähig ist, kann dies in einer Videosprechstunde plausibel darlegen. Strengere Prüfungen durch den Medizinischen Dienst schützen die Solidargemeinschaft vor Missbrauch, ohne berechtigte Ansprüche zu beschneiden. Zuschläge für nicht geleistete Mehrbelastung fortzuzahlen, überzeugt weder ökonomisch noch ordnungspolitisch. Die Politik sollte die Reformchance nutzen und klare, belastbare Regeln setzen.


