🛣️ Entscheidende Weiche im Januar 2026 Die letzten Meter zur Autobahn 4 sind die schwersten: Für den nördlichen Lückenschluss der B178 bei Weißenberg kündigt sich im Januar 2026 eine entscheidende Weichenstellung an. Nach der Verkehrsfreigabe des Südabschnitts bei Zittau im Mai 2025 richtet sich der Blick nun auf die finale Verbindung zur A4. Klar ist: Eine zügige Umsetzung gelingt nur, wenn der Planfeststellungsbeschluss ohne Klagen rechtskräftig wird.
📌 Schlüsselprojekt für Ostsachsen Die B178n gilt seit Jahren als Schlüsselprojekt für Ostsachsen: Sie soll Zittau und den Grenzraum zu Polen und Tschechien leistungsfähig an die A4 anbinden, Ortsdurchfahrten entlasten und Pendlern wie Unternehmen verlässlichere Reisezeiten bieten.
🗂️ Öffentliche Auslegung und Träger Für den Nordabschnitt hat die Landesdirektion Sachsen die Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger konnten die Dossiers vom 11. Juni bis 10. Juli 2024 in mehreren Kommunen einsehen und Stellung nehmen. Träger der Planung ist die DEGES.
⚖️ Planfeststellung auf der Zielgeraden Im Mittelpunkt steht das Planfeststellungsverfahren für den nördlichen Abschnitt bis zur A4-Anschlussstelle Weißenberg. Mit der öffentlichen Auslegung ist das Verfahren in eine Phase eingetreten, in der Einwendungen systematisch abgewogen und Auflagen präzisiert werden. Die Landesdirektion bündelt die Stellungnahmen aus den betroffenen Gemeinden – darunter Weißenberg, Löbau und umliegende Orte – und bereitet auf dieser Grundlage den Beschluss vor. Erst wenn dieser unanfechtbar ist, kann gebaut werden. Ein rasches Vorankommen setzt voraus, dass gegen den Beschluss keine Klagen erhoben oder diese schnell geklärt werden.
🔗 Strategische Bedeutung des letzten Abschnitts Die jüngste Verkehrsfreigabe südlich von Zittau hat die Lage verbessert, zugleich aber die strategische Bedeutung des letzten, nördlichen Teilstücks noch deutlicher gemacht. Erst der Anschluss an die A4 schließt die Lücke im überregionalen Netz. Der skizzierte Zeitpfad mit einer Entscheidung im Januar 2026 markiert mehr als einen formalen Meilenstein: Er entscheidet darüber, ob die Region zeitnah Planungssicherheit erhält oder ob sich das Projekt durch Rechtsstreitigkeiten erneut verzögert.
🧮 Konservative Maßstäbe Zentral sind zwei Maßstäbe: verlässliche Verfahren mit sauberer Abwägung sowie eine nüchterne Priorisierung von Kosten, Nutzen und regionaler Wirkung.
- Verlässliche Verfahren und saubere Abwägungen: Transparente Unterlagen, belastbare Umwelt- und Lärmgutachten sowie klare Kompensationsmaßnahmen sind die beste Vorsorge gegen spätere Verzögerungen.
- Solide Priorisierung von Kosten, Nutzen und regionaler Wirkung: Der Lückenschluss dient Güter- und Pendlerverkehr, entlastet Ortschaften vom Durchgangsverkehr und erhöht die Standortqualität – all dies ist mit Blick auf Steuerzahler und nachgelagerte Unterhaltskosten nüchtern zu bewerten.
🧾 Öffentliche Beteiligung liefert Argumente Die öffentliche Beteiligung 2024 liefert die Spur der Argumente, die die Landesdirektion nun abwägt und in den Beschluss einarbeitet.
⏱️ Zeitplan, Risiken und Konsequenzen Kommt im Januar 2026 der Beschluss und bleibt er unangefochten, kann der Lückenschluss in geordneten Schritten auf die Zielgerade gehen. Bleiben Einwände bestehen oder folgen Klagen, droht eine erneute Verzögerung – verbunden mit spürbaren Kosten- und Planungsrisiken.
🗺️ Ausblick für die Oberlausitz Für die Oberlausitz heißt das: Geduld und Gründlichkeit jetzt, damit die Straße zur A4 später verlässlich ist.
🗨️ Kommentar der Redaktion Die Region braucht jetzt Rechtsklarheit statt weiterer Hängepartien. Der Planfeststellungsbeschluss muss fachlich unangreifbar sein – gründlich dokumentiert, sauber abgewogen und damit klagefest. Endlose Verfahren oder politisch motivierte Blockaden dürfen nicht zur Ersatzpolitik werden. Wer Nutzen, Kosten und Folgelasten nüchtern betrachtet, erkennt: Der Lückenschluss entlastet Ortschaften und stärkt den Wirtschaftsraum. Planung mit Augenmaß bedeutet, Einwände ernst zu nehmen – und danach entschieden zu bauen.


