🧭 Grundsicherung 2026: Altersabhängige Schonvermögen statt Karenzzeit – Kurswechsel mit Ansage

🧭 Neuausrichtung der Grundsicherung Ab 2026 wird das Bürgergeld grundlegend neu geordnet. Die einjährige Karenzzeit beim Vermögen entfällt, an ihre Stelle treten altersabhängige Freibeträge als Schonvermögen. Zugleich werden die Mitwirkungspflichten spürbar verschärft. Die Bundesregierung bringt hierzu einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein mit dem Ziel einer treffsicheren Grundsicherung nach dem Prinzip Fordern und Fördern. Die Weichenstellung markiert einen klaren Kurswechsel hin zu stärkerer Aktivierung und strikterer Anrechnung von Vermögen.

🏛️ Parlamentarischer Fahrplan Der Entwurf zur Umgestaltung des Bürgergelds in eine neue Grundsicherung steht am Donnerstag, 15. Januar 2026, in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags. Parallel wird ein weiterer Entwurf beraten, der für bestimmte seit 2025 eingereiste Ukrainerinnen und Ukrainer wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorsieht. Mit der Reform sollen Rechte und Pflichten verbindlicher gefasst und die Jobcenter bei der Integration in Arbeit gestärkt werden.

💰 Vermögen neu geregelt Die bisherige einjährige Karenzzeit bei der Vermögensprüfung wird abgeschafft. Künftig wird die Höhe des geschützten Vermögens an das Lebensalter gekoppelt, also durch neue altersabhängige Freibeträge ausgestaltet. Damit rückt die Eigenverantwortung stärker in den Mittelpunkt und Vermögen wird strikter angerechnet.

🏠 Wohnkosten mit gedeckelter Karenz Bei den Kosten der Unterkunft bleibt eine Karenzphase bestehen, wird jedoch gedeckelt. Im ersten Jahr sollen die Wohnkosten höchstens bis zur 1,5‑fachen Angemessenheitsgrenze anerkannt werden. Dadurch verschiebt sich die Grenze zwischen Bestandsschutz und Kostenkontrolle.

📅 Mitwirkung und Sanktionen Ein erstmals versäumter Termin bleibt sanktionsfrei. Ab dem zweiten Termin droht eine Kürzung der Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat. Beim dritten Versäumnis wird die Geldleistung vollständig gestrichen. Ziel ist eine verlässliche Kommunikation und höhere Verbindlichkeit im Integrationsprozess.

🧩 Einordnung und Zielsetzung Die Reform folgt einer konservativen Logik: Schutz ja, aber gezielt und mit klaren Pflichten. Der Verzicht auf die Vermögens‑Karenzzeit mindert Mitnahmeeffekte und stärkt das Prinzip der Eigenverantwortung, während altersabhängige Freibeträge eine Differenzierung nach Lebensleistung ermöglichen. Die 1,5‑Fach‑Deckelung der Wohnkosten verlangt eine sorgfältige Umsetzung, damit Fehlanreize begrenzt werden, ohne Härtefälle zu erzeugen. Auch die verschärften Konsequenzen bei Terminversäumnissen entfalten nur dann Wirkung, wenn Jobcenter Termine zügig anbieten, dokumentieren und Ausnahmen sauber prüfen. Entscheidend wird sein, ob die Reform mehr Menschen schneller in reguläre Arbeit bringt, ohne den legitimen Kern staatlicher Grundsicherung auszuhöhlen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Die Richtung stimmt. Wer staatliche Unterstützung bezieht, muss eigenes Vermögen vorrangig einsetzen und Termine zuverlässig wahrnehmen. Altersabhängige Freibeträge würdigen Lebensleistung, ohne den Grundsatz der Eigenverantwortung zu verwässern. Die 1,5‑fach gedeckelte Karenz bei den Wohnkosten setzt ein notwendiges Signal gegen ausufernde Ausgaben und falsche Anreize. Entscheidend ist nun, dass Jobcenter die neuen Regeln konsequent, unbürokratisch und nachvollziehbar anwenden. Halbherzige Ausnahmen würden das Ziel der Aktivierung verfehlen und den Kern der Reform entleeren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Aktuelle Nachrichten

Folg uns

Folg uns auf Social Media

Verpasse keine News und Updates – folge uns jetzt!

Täglich aktuelle Nachrichten aus Zittau, der Oberlausitz und ganz Deutschland

Zittauer Zeitung | Echt. Lokal. Digital.