💶 LEADER-Aufruf im Lausitzer Seenland: Fördertopf über eine Million Euro für 15 Kommunen, zusätzliche Mittel für Fischerei

📢 Förderaufruf gestartet Im Lausitzer Seenland ist zum Jahresbeginn ein neuer Projektaufruf gestartet. Für kommunale Vorhaben stehen insgesamt eine Million Euro bereit, ergänzend sind 150.000 Euro für Aquakultur und Fischerei vorgesehen. Anträge sind seit dem 1. Januar 2026 möglich, die Frist läuft bis Ende März 2026.

🧭 Programmrahmen Der Aufruf ist Teil des EU-gestützten LEADER-Programms, mit dem der Freistaat Sachsen die Entwicklung ländlicher Räume stärkt. Strategisch verfolgt die Region den Weg von der Bergbau- zur Tourismus- und Energieregion. Zudem ist die Region als Lokale Fischereiaktionsgruppe anerkannt, wodurch ergänzende Fischerei-Fördermittel andockfähig sind. Es handelt sich um den sechsten Projektaufruf, der zum 1. Januar 2026 gestartet ist.

🧑‍🤝‍🧑 Breite Antragstellerbasis Neben Städten und Gemeinden können auch Einwohner, Vereine und Unternehmen Projektanträge einreichen. Die Lokale Aktionsgruppe koordiniert das Verfahren; eingereicht werden können Projekte aus allen zum Gebiet gehörenden Kommunen.

🗺️ Kommunen im Überblick Zum LEADER-Gebiet gehören 15 Kommunen:

  • Bad Muskau
  • Boxberg/O.L.
  • Elsterheide
  • Gablenz
  • Groß Düben
  • Hoyerswerda
  • Krauschwitz
  • Kreba-Neudorf
  • Lauta
  • Lohsa
  • Spreetal
  • Rietschen
  • Schleife
  • Trebendorf
  • Weißkeißel

🎯 Schwerpunkte der Förderung Gefördert werden Maßnahmen in den Handlungsfeldern Wirtschaft und Arbeit, Tourismus, Grundversorgung und Lebensqualität, Wohnen sowie Natur und Umwelt. Ergänzend steht ein Budget für Aquakultur und Fischerei bereit.

⚖️ Auswahlkriterien Entscheidend für die Auswahl sind regionale Relevanz, Umsetzbarkeit und ein belegbarer Nutzen vor Ort. Förderentscheidungen sollen sich an klaren Qualitätsmaßstäben orientieren.

🛠️ Chancen für Projekte vor Ort Der Aufruf eröffnet privaten Initiativen, Vereinen und mittelständischen Betrieben die Möglichkeit, Investitionen mit Anschubfinanzierung zu realisieren. Beispiele sind Vorhaben zur touristischen Infrastruktur, zur lokalen Wertschöpfung oder zur ökologischen Aufwertung.

⏱️ Fristen und Ablauf Der Startschuss fiel am 1. Januar 2026. Anträge können ab sofort eingereicht werden, die Frist endet Ende März 2026. Die Lokale Aktionsgruppe begleitet und koordiniert das Verfahren.

🧩 Einordnung Politisch gilt der Ansatz als sinnvoll, weil zielgenaue Regionalförderung einer großflächigen Gießkanne vorzuziehen ist. Zugleich ist der Fördertopf begrenzt: Eine Million Euro, verteilt auf 15 Kommunen und zusätzliche private Akteure, verlangt klare Prioritäten. Nachhaltig sind Projekte, die nachweisbar Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung schaffen oder die touristische Saison verstetigen. Ebenso wichtig ist es, Folgekosten realistisch zu kalkulieren und den Nutzen messbar zu machen. Folgt die Auswahl dieser Linie, kann der Aufruf mehr sein als Symbolpolitik und als kleiner, aber wirksamer Hebel für die strukturelle Erneuerung dienen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Öffentliche Mittel sind knapp und gehören dort eingesetzt, wo sie den größten messbaren Nutzen stiften. Prestigeprojekte ohne klaren Ertrag für Arbeitsplätze, Wertschöpfung und eine längere touristische Saison haben in diesem Programm keinen Platz. Auswahlgremien müssen strikt nach Relevanz, Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit entscheiden und Folgekosten konsequent mitdenken. Wer das Geld streut, statt zu fokussieren, verspielt Wirkung. Besser wenige Projekte, die tragen, als viele Vorhaben, die versanden.

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