🚓 Einsatz am Tagebau Nochten Am Freitag, 2. Januar 2026, hat die Polizei die Rodung eines Waldstücks am Tagebau Nochten im Ortsteil Rohne begleitet. Nach Angaben der Einsatzkräfte war am späten Vormittag bereits rund ein Drittel der Bäume gefällt. Die Lage blieb ruhig, Proteste wurden nicht registriert. Ein Einsatzzug hielt sich vorsorglich bereit. Die Betreiberin Leag bestätigte den Beginn der Maßnahmen.
⚖️ Rechtlicher Hintergrund Das betroffene Areal umfasst rund 5.000 Quadratmeter und ist Gegenstand eines Enteignungsverfahrens. Die Eigentümer hatten juristische Schritte bis hin zur Verfassungsbeschwerde angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Enteignung und die Rodung nicht im Wege einer einstweiligen Anordnung. Über die Verfassungsbeschwerde wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
🏛️ Bergrechtliche Grundlagen und behördliche Entscheidungen Parallel dazu wurde dem Unternehmen eine Grundabtretung nach Bergrecht gewährt. Das Sächsische Oberbergamt ließ die Maßnahme mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zu. Das Oberverwaltungsgericht gab Eilanträgen gegen diese Entscheidung nicht statt und gewichtete das öffentliche Interesse an der Stromversorgung — insbesondere für die Kraftwerke Boxberg und Schwarze Pumpe — höher.
📋 Rechtlicher Rahmen im Überblick Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Grundabtretung nach Bergrecht wirksam seit 1. Januar 2026.
- Eilanträge erfolglos, Versorgungssicherheit wurde vorrangig gewertet.
- Verfassungsbeschwerde anhängig, keine einstweilige Anordnung.
🚧 Ablauf vor Ort Die Leag teilte mit, dass neben Baumfällungen auch eine Munitionssuche sowie archäologische Untersuchungen der Fläche stattfinden. Die Polizei verweist auf eine lageangepasste Präsenz. Ein Bereitschaftszug stand für mögliche Lagen bereit, ohne bislang eingreifen zu müssen. Bis zum späten Vormittag zeichnete sich kein Widerstand ab, die Arbeiten liefen kontrolliert an.
⚡ Zwischen Eigentumsschutz und Versorgungssicherheit Der Beginn der Rodungen markiert eine heikle Wegmarke zwischen Eigentumsschutz, Bergrecht und Energiepolitik. Während Gerichte das übergeordnete Versorgungsinteresse betonen, bleibt die verfassungsrechtliche Hauptsache offen — und damit die Frage, ob die Grundabtretung im konkreten Fall Bestand haben wird.
📆 Ausblick und Anforderungen an den Vollzug Gefordert sind Transparenz zu Zweck, Umfang und möglichen Alternativen sowie ein strikt rechtsstaatlicher Vollzug. Die bisherige polizeiliche Zurückhaltung und klare Kommunikation sind dafür richtige Signale. Maßgeblich wird sein, ob Eingriffe in Eigentum und Natur rechtlich tragfähig begründet und auf das notwendige Maß beschränkt werden.
🗨️ Kommentar der Redaktion Die Entscheidung, unter rechtsstaatlicher Aufsicht zu roden, ist richtig und notwendig. Versorgungssicherheit ist Kern staatlicher Verantwortung und verdient in dieser Lage Priorität. Zugleich gilt: Eigentum ist zu achten; jeder Eingriff muss eng begründet, transparent erklärt und auf das Minimum beschränkt werden. Ideologische Stimmungsmache darf den geordneten Vollzug nicht aushebeln. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache ist der Kurs nüchtern, konsequent und ohne Symbolpolitik fortzusetzen.


