DAS NEUSTE

🌲 Verfassungsstreit um Tagebau Nochten: Waldbesitzer ziehen nach Karlsruhe

🗞️ Nach Eilverlust Eigentümer setzen auf Karlsruhe Nach der Niederlage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht geben die privaten Waldeigentümer am Tagebau Nochten nicht auf. Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Dezember 2025 eine einstweilige Anordnung gegen Enteignung und Rodung abgelehnt. Die Eigentümer bereiten eine Verfassungsbeschwerde vor; über diese wird Karlsruhe zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Der Betreiber Leag hat die Fällung des Waldstücks für den 2. Januar 2026 angekündigt. Die Ablehnung im Eilverfahren greift der Entscheidung in der Hauptsache nicht vor.

🌲 Umstrittenes Waldstück und Ziel der Erweiterung Das betroffene Areal umfasst rund 5.000 Quadratmeter, seit 2019 an die Grüne Liga verpachtet, gelegen nahe Rohne in der Gemeinde Schleife. Das Sächsische Oberbergamt ordnete eine Grundabtretung, also eine Enteignung nach Bergrecht, zugunsten der Leag an. Ziel ist die Erweiterung des Tagebaus Nochten, unter dem nach Angaben der Beteiligten ein Kohlevorkommen von rund 150 Millionen Tonnen liegt. Langfristig ist der Betrieb der Kraftwerke Boxberg und Schwarze Pumpe bis 2038 veranschlagt.

⚖️ OVG-Entscheidung Versorgungssicherheit wiegt schwerer Das OVG Bautzen wies den Eilantrag der Eigentümer ab und stellte auf das überwiegende öffentliche Interesse an einer sicheren Stromversorgung ab. Die ausführliche Begründung verweist auf den gesetzlich fixierten Kohleausstiegspfad für die betroffenen Anlagen.

🏛️ Karlsruhe im Eilrechtsschutz In Karlsruhe blieb der Versuch, die Rodung im Wege des Eilrechtsschutzes zu stoppen, erfolglos. Die Hauptsache ist damit nicht entschieden; die angekündigte Verfassungsbeschwerde bleibt der maßgebliche Prüfstein.

📅 Zeitplan und parallele Verfahren Mit der für den 2. Januar 2026 angekündigten Rodung steigt der Handlungsdruck. Parallel läuft für die Tagebauerweiterung ein separates Rahmenbetriebsverfahren beim Oberbergamt.

🌍 Streit um Enteignung und Klimaschutz Die Eigentümer bezweifeln die Zulässigkeit der Enteignung und berufen sich auf das Klimaschutzgebot, das das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 präzisiert hat.

🧭 Konfliktlinien und offene Grundsatzfragen Die Entscheidung aus Karlsruhe im Eilverfahren verschafft der Leag Zeit, klärt die verfassungsrechtlichen Kernfragen jedoch nicht. Im Mittelpunkt steht ein klassischer Interessenkonflikt: Schutz von Eigentum und Klima versus Versorgungssicherheit und industrieller Fortbetrieb. Angesichts der angekündigten Rodung Anfang Januar wächst der Handlungsdruck – juristisch wie politisch. Erforderlich sind verlässliche, widerspruchsfreie Leitplanken, damit Grundrechtsschutz, Energiewende und Standortinteressen nicht weiter gegeneinander ausgespielt werden.

🗨️ Kommentar der Redaktion Der Rechtsstaat verlangt klare Regeln und deren konsequente Anwendung. Enteignungen dürfen nur unter strengsten Maßstäben und mit transparenter Begründung erfolgen; ebenso gilt, dass Versorgungssicherheit nicht verhandelbar ist. Bis die verfassungsrechtlichen Fragen geklärt sind, müssen irreversible Schritte höchsten Anforderungen genügen. Politik und Behörden sind gefordert, Prioritäten klar zu setzen und Planungssicherheit für Bürger und Industrie zu gewährleisten. Die Energiepolitik braucht weniger Symbolik und mehr Realismus, sonst drohen Entscheidungen zulasten von Eigentumsschutz und wirtschaftlicher Stabilität.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Aktuelle Nachrichten

Folg uns

Folg uns auf Social Media

Verpasse keine News und Updates – folge uns jetzt!

Täglich aktuelle Nachrichten aus Zittau, der Oberlausitz und ganz Deutschland

Zittauer Zeitung | Echt. Lokal. Digital.