⚖️ Abwicklung als Geschäftsmodell: Was ein Treuhand-Liquidator über Honorare, Hebel und Fehlanreize offenbart

📰 Ein scharfes Bild der frühen 1990er Ein Erlebnisbericht aus Berlin schildert den Aufstieg eines bayerischen Anwalts, anonymisiert als „T.“, der ohne spezifische Vorerfahrung zum Liquidator der Treuhandanstalt avanciert und Millionen verdient. Vorgetragen von dem Juristen und Autor Frank Jahnel und nun veröffentlicht, rückt die Darstellung großzügige Vergütungsregeln, lukrative Nebenerlöse und ein bemerkenswertes Bankmanöver um das Vermögen eines DDR-Außenhandelsbetriebs in den Fokus. Die Episode fügt sich in die bis heute kontrovers diskutierte Bilanz der Einheitstransformation ein.

🏛️ Auftrag und Bilanz der Treuhand Die Treuhandanstalt organisierte die Abwicklung und Privatisierung des DDR-Produktivvermögens. Insgesamt arbeiteten laut Bericht 670 Liquidatoren für die Behörde. Die anfangs üblichen Stundensätze von 250 bis 350 DM wurden 1991 durch pauschale Honorare ersetzt, bemessen an der „Teilungsmasse“; 1993 wurde die Grundvergütung auf den vierfachen Regelsatz angehoben, um längere Verfahren abzubilden. In der Gesamtschau steht eine erhebliche fiskalische Schieflage: Aus einem geschätzten Wert von rund 600 Milliarden DM wurde binnen vier Jahren ein Verlust von etwa 235 Milliarden DM.

👔 Karriere per Urlaubsbekanntschaft Der Weg von „T.“ in das Treuhand-Geschäft führt über eine Urlaubsbekanntschaft mit Ludwig Tränkner, später Abwicklungsdirektor der Treuhand. Trotz fehlender Spezialerfahrung erhielt „T.“ Mandate und liquidierte insgesamt 26 ehemalige DDR-Betriebe. Die Höhe der Honorare richtete sich nach der Masse der zu verteilenden Vermögenswerte.

⚖️ Planbare Zusatzeinkünfte vor dem Arbeitsgericht Parallel nutzte „T.“ als Rechtsanwalt die arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen nach Massenkündigungen. Gütetermine dauerten kurz, die Gebühren berechneten sich am Streitwert und erzeugten zusätzliche, planbare Einkünfte, obwohl in erster Instanz kein Anwaltszwang bestand.

💼 Stundenhonorare und Personalhebel Den Ausschlag für millionenschwere Einnahmen gaben weitere Stellschrauben. „T.“ rechnete regelmäßig Stundenhonorare für „qualifizierte Mitarbeiter“ gegenüber der Treuhand ab – 250 bis 300 DM pro Stunde –, während diese Kräfte in seiner Kanzlei fest besoldet waren. Ermittlungsakten und Presseberichte beziffern die Honorarsumme für „T.“ auf 28 bis 40 Millionen DM; Treuhandchefin Birgit Breuel erklärte, 28 Millionen DM entsprächen binnen knapp drei Jahren rechnerisch etwa 50 Personenjahren zum üblichen Stundensatz.

🏦 Schiffscommerz und der Griff aufs Konto Als die Treuhand Anfang 1994 Auszahlungen stoppte, entzündete sich der Streit vor allem an netto 15,7 Millionen DM aus der Liquidation des Außenhandelsbetriebs Schiffscommerz. Nach einem gescheiterten Vorstoß, die BvS als Nachfolgerin der Treuhand gerichtlich zur Freigabe zu verpflichten, folgte „T.“ dem Hinweis eines Gerichts und holte sich das Geld direkt vom Konto des Unternehmens: rund zehn Millionen DM. Der Fall zeigt, wie fließend die Grenzen zwischen juristischer Form, institutionellem Ermessensspielraum und moralischer Verantwortung in jener Transformationsphase waren.

🌫️ Die Grauzone der 1990er Zeitgenössische Einordnungen betonen, dass die 1990er-Jahre neben eindeutig strafbaren Delikten eine breite Grauzone kannten. In diesem Umfeld verdienten Berater, Liquidatoren und Anwälte auf Grundlage großzügiger Regeln und mangelnder Kontrolle erhebliche Summen. Vor diesem Hintergrund erscheint der geschilderte Karriereweg als Symptom eines Systems, das Fehlanreize nicht hinreichend korrigierte.

📌 Drei konservative Lehren Erstens: Vergütungsordnungen prägen Verhalten; eine an der Masse orientierte Pauschalhonorierung mit Multiplikatoren lädt zur Maximierung großer Mandate und zur Kostenexternalisierung ein. Zweitens: Institutionelle Kontrolle ist kein Selbstläufer; bei 670 Liquidatoren mit großzügigen Spielräumen braucht es klare Leitplanken, Transparenzpflichten und konsequente Prüfmechanismen, gerade bei öffentlich-rechtlich verantworteten Vermögensabbrüchen. Drittens: Recht ist nicht immer Gerechtigkeit; formal saubere Schritte können materiell fragwürdig sein, wenn sie öffentliche Kassen belasten und Vertrauen in den Rechtsstaat erodieren lassen. Der Fall steht exemplarisch für ein Kapitel der Einheit, in dem Tempo, Ressourcenknappheit und politische Zielvorgaben kollidierten – mit Kosten, die bis heute nachwirken.

🗨️ Kommentar der Redaktion Diese Episode mahnt zur strikten Haushaltsdisziplin und zu robusten Kontrollmechanismen. Wo öffentliche Mittel verteilt werden, dürfen Anreizsysteme nicht zur Selbstbedienung einladen. Der Staat muss klare Regeln setzen und durchsetzen, sonst wird Recht zur Renditemaschine auf Kosten der Allgemeinheit. Reformen ohne klare Verantwortung verlieren ihre Legitimation. Wer Vertrauen in Eigentum und Ordnung bewahren will, braucht Transparenz, Nüchternheit und Konsequenz statt Ausflüchte.

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