🏥 Einleitung: In Finsterwalde endete der Arztbesuch eines Mannes in einer ungewollten Einschlusslage. Am Nachmittag des 29. Dezember 2025 betrat er ein Geschäftshaus, um seinen Hausarzt aufzusuchen; die Praxis war geschlossen, kurz darauf auch der Haupteingang. Die Polizei befreite den Mann nach etwa einer Stunde. Der Vorfall wirft Fragen zur Gebäudesicherung und zur Notfallorganisation auf.
ℹ️ Hintergrund: Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall am Montag, 29. Dezember 2025, in einem Geschäftshaus in Finsterwalde. Der Mann traf auf eine geschlossene Praxis; beim Versuch, das Gebäude wieder zu verlassen, war die Eingangstür bereits verriegelt. Die Beamten organisierten einen Schlüsselträger, erst dadurch konnte der Mann das Haus verlassen.
⏱️ Ablauf und Einsatz: Zutritt zum Haus war möglich, obwohl die Praxis nicht geöffnet war. Beim Verlassen stellte der Mann fest, dass die Eingangstür verschlossen war – ohne unmittelbar nutzbare Flucht- oder Notausgänge entsteht ein Sicherheitsrisiko. Da er sich nicht selbst befreien konnte, alarmierte er die Polizei. Diese koordinierte die Öffnung der Tür; nach rund einer Stunde war der Betroffene wieder frei. Personenschäden sind nicht bekannt. Der Einsatz zeigt, wie schnell aus einer Lappalie eine Lage wird, die Sicherheitskräfte bindet.
🛡️ Sicherheitsrelevante Bewertung: Der Fall macht deutlich, dass die Organisation von Flucht- und Notwegen konsequent umgesetzt werden muss. Fluchtwege und Notausgänge müssen jederzeit sicher und ohne Hilfsmittel passierbar sein. Schließsysteme und Zeitsteuerungen dürfen den freien Ausgang nicht behindern, insbesondere in Mehrparteien- und Geschäftshäusern mit wechselnden Öffnungszeiten.
📘 Regelwerk ASR A2.3: Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 konkretisiert die Pflicht der Betreiber und Arbeitgeber. Sie verlangt unter anderem, dass Fluchtwege permanent nutzbar und entsprechend gekennzeichnet sind, damit sich Personen im Gefahrenfall unverzüglich in Sicherheit bringen können.
✅ Empfehlungen für Betreiber: Betreiber sollten ihre Schließsysteme, Zeitsteuerungen und Schlüsselkonzepte kritisch prüfen, um ungewollte Einschlusslagen auszuschließen.
- Schließsysteme und Zeitsteuerungen so einstellen, dass Ausgänge jederzeit passierbar bleiben.
- Schlüsselkonzepte mit klar benannten, zuverlässig erreichbaren Schlüsselträgern festlegen.
- Flucht- und Notausgänge funktionsfähig halten und eindeutig kennzeichnen.
🗨️ Kommentar der Redaktion: Wer Gebäude betreibt, trägt Verantwortung – ohne Ausreden. Fluchtwege und Notausgänge sind keine Kür, sondern Pflicht, die strikt einzuhalten ist. Es braucht klare Zuständigkeiten, belastbare Schlüsselkonzepte und Systeme, die den freien Ausgang niemals blockieren. Wo Standards missachtet werden, sind Kontrollen und Konsequenzen erforderlich. Der Vorfall ging glimpflich aus, doch Rechts- und Sicherheitsvorgaben müssen so umgesetzt werden, dass solche Lagen gar nicht erst entstehen.


