🧭 Zwischen Gedenken und Vergessen: Ein Berliner Essay stellt Kanzler Merz vor eine heikle Frage

📰 Aufhänger und Kontext Stanisław (Stan) Strasburger nutzt die stille Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, um Bundeskanzler Friedrich Merz mit einer Grundsatzfrage zu konfrontieren: Braucht eine Gesellschaft neben Orten des Erinnerns auch „Orte des Vergessens“? Der Essay erschien am 29. Dezember 2025 in der Reihe „Frag den Kanzler nach Eutopie“ der Berliner Zeitung und richtet sich ausdrücklich an den Regierungschef. Merz steht seit dem 6. Mai 2025 an der Spitze der Bundesregierung.

🧭 Erinnerungspolitik im Fokus Der Text knüpft an eine Konstante deutscher Erinnerungspolitik an: Gewalt und Unrecht der Vergangenheit werden mit Gedenkstätten, Jahrestagen und Ritualen präsent gehalten. Strasburger dreht die Perspektive und fragt, ob nicht mit gleichem Eifer Räume geschaffen werden sollten, die das Nicht-Erinnern institutionalisieren – nicht um Geschichte zu tilgen, sondern um das Verhältnis von Gegenwart und Vergangenheit neu zu justieren.

🌄 Spanische Topografie als Spiegel Als gedankliche Kulisse dient Spanien: Aus einer Literaturresidenz in Granada führt der Weg in den Barranco de Víznar, einen von Pinien bewachsenen Hang zwischen Víznar und Alfacar. Dort, so die Skizze des Autors, liegen bis heute nicht vollständig geborgene Überreste Tausender Menschen, die 1936/37 von Anhängern Francos erschossen wurden; unter den Opfern werden der Dichter Federico García Lorca und der damalige Rektor der Universität Granada, Salvador Vila, genannt.

⚖️ Der konservative Prüfstein Die Provokation des Essays zielt nicht auf eine Relativierung des Gedenkens, sondern auf dessen Grenzen. Erinnerungspolitik hält Vergangenheit pädagogisch, moralisch und politisch präsent – notwendig, solange sie Wahrheit sichert, Verantwortung verdeutlicht und die Unterscheidung von Täter und Opfer nicht verwischt. Aus konservativer Sicht gilt zugleich: Staatliche Rituale dürfen nicht zur folgenlosen Selbstvergewisserung werden; Erinnerung verpflichtet zu Ordnung, zu Rechtsstaat und Wehrhaftigkeit sowie zu Eigentums- und Freiheitsgarantien – nicht zu immer neuen symbolischen Akten.

🧪 Drei Risiken des Vergessens Vor diesem Hintergrund wird die Idee „Orte des Vergessens“ zum Stresstest: Sie zwingt dazu, Risiken klar zu benennen und politisch zu bändigen.

  • Banalisierung: Wenn Vergessen institutionell geadelt wird, droht die moralische Schwerkraft des Erinnerns zu schwinden.
  • Instrumentalisierung: Wer definiert, was „vergessen“ werden darf? Politische Mehrheiten könnten Unangenehmes beiseiteschieben.
  • Unschärfe: Erinnerungspolitik braucht klare Begriffe; „Vergessen“ reicht vom souveränen Loslassen bis zur fahrlässigen Amnesie.

🧩 Geordnete Entlastung statt Amnesie Leichtfertig abweisen lässt sich die Frage nicht. Gesellschaften benötigen Mechanismen, um mit Schuld, Gewalt und Tragödien so umzugehen, dass Zukunft möglich bleibt. Das Recht kennt Verjährung, die Theologie Vergebung, die Politik Amnestien – jeweils unter strengen Voraussetzungen. Ein konservativer Kern liegt daher in einem rechtsstaatlich gerahmten Entpflichten von symbolischer Dauerpräsenz: Die Wahrheit bleibt, die Verantwortung bleibt, doch das Ritual muss Raum für Leben, Leistung und Gemeinsinn in der Gegenwart lassen.

🗺️ Lehre aus dem Barranco de Víznar Die gewählte Topografie macht das Dilemma sichtbar: Massengräber mahnen schon durch ihre Existenz. Jeder Gedanke an einen „Vergessensort“ müsste dort wie anderswo zuerst den Opfern dienen – durch Sicherung, Identifizierung, würdige Bestattung, Forschung und Bildung. Erst danach darf gefragt werden, wie sich das Erinnerte in eine stabile Ordnung überführen lässt, die nicht von Dauersymbolik lebt, sondern von täglichen Tugenden: Arbeit, Verantwortung, Maßhalten.

🏛️ Implikationen für die Bundesregierung Der Denkanstoß an den Kanzler lautet: Erinnerung braucht Grenzen, um wirksam zu bleiben. Die Trennlinie verläuft nicht zwischen Gedenken und Vergessen, sondern zwischen wahrhaftiger, rechtsstaatlich eingebundener Erinnerung und ihrer politischen oder ästhetischen Überlastung. Politische Priorität haben Aufklärung, die Würde der Opfer und praktische Konsequenzen: Bildung, Wehrhaftigkeit, Schutz jüdischen und anderer bedrohten Lebens sowie die Sicherung historischer Orte. Erst wenn diese Hausaufgaben erledigt sind, lohnt die Diskussion über „Orte des Vergessens“ als philosophische Kategorie. Maßstab bleibt, was Ordnung, Freiheit und Verantwortung stärkt; alles andere ist Provokation ohne Mandat.

🗨️ Kommentar der Redaktion Der Denkanstoß ist wertvoll, doch staatlich verwaltetes Vergessen wäre ein gefährlicher Irrweg. Konservative Politik priorisiert Wahrheit, Verantwortung und Rechtsstaat – nicht neue symbolische Gefäße. Zuerst sind Gräber zu sichern, Opfer zu identifizieren, würdig zu bestatten und Wissen zu vermitteln. „Orte des Vergessens“ taugen allenfalls als Denkfigur, nicht als Regierungsauftrag. Wer Vergessen institutionell macht, öffnet Missbrauch und moralischer Unschärfe die Tür. Bestand hat, was Ordnung, Freiheit und Verantwortung stärkt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Aktuelle Nachrichten

Folg uns

Folg uns auf Social Media

Verpasse keine News und Updates – folge uns jetzt!

Täglich aktuelle Nachrichten aus Zittau, der Oberlausitz und ganz Deutschland

Zittauer Zeitung | Echt. Lokal. Digital.