📰 Aus für Bar- und Scheckzahlung zum 1. Januar 2026 Zum Jahreswechsel stellt der Rentenservice die Bar- und Scheckauszahlung endgültig ein. Wer seine Rente bisher ohne Konto per Zahlungsanweisung zur Verrechnung erhielt, muss jetzt umstellen. Nur mit rechtzeitig gestelltem Antrag auf unbare Zahlung und hinterlegter Kontoverbindung erfolgt die Rentenüberweisung ohne Unterbrechung.
🧾 Wer betroffen ist und was jetzt zu tun ist Betroffene sollten umgehend die Umstellung veranlassen. Liegen zum Jahresbeginn keine Kontodaten vor, wird die Auszahlung ausgesetzt, bis die Angaben beim Rentenservice hinterlegt sind. Handeln vor dem Jahresende verhindert Verzögerungen und erleichtert die Abwicklung.
🏛️ Hintergrund und Gründe der Umstellung Die Deutsche Post wickelt im Auftrag der Rentenversicherung die Zahlungen aus. Der traditionsreiche Barservice endet zum 31. Dezember 2025 aus Kostengründen, wegen zurückgegangener Nachfrage und weil Postbank-Filialen, die ZzV-Schecks noch einlösen, rar geworden sind. Die Zahl der Barfälle sank zuletzt auf etwa 3.300, die Betroffenen wurden mehrfach zur Umstellung angeschrieben.
💡 Rentenanspruch bleibt unangetastet Rentenansprüche verfallen nicht. Einbehaltene Beträge werden nachgezahlt, sobald ein Konto gemeldet ist. Das schafft Klarheit, nimmt aber die Pflicht zur rechtzeitigen Mitteilung nicht ab.
🧭 So funktioniert die Umstellung Wer das Formular für den Antrag auf unbare Zahlung nicht erhalten hat, kann es anfordern und die Kontoverbindung auch per Post melden. Alternativ ist die Umstellung online möglich.
- Antrag auf unbare Zahlung an den Rentenservice stellen.
- Kontodaten postalisch melden an: Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin.
- Online-Umstellung nutzen unter dem Stichwort Angaben zum Zahlungsweg.
- Ohne eigenes Konto: Rechtsanspruch auf ein Basiskonto in der EU.
- Auszahlung kann auch auf das Konto einer Vertrauensperson mit Vollmacht erfolgen.
⏰ Wichtige Frist zum Jahresende 2025 Entscheidend ist, dass die Kontodaten spätestens bis zum Jahresende 2025 hinterlegt sind. Nur dann wird die erste Rentenzahlung im Januar 2026 fristgerecht überwiesen.
⚠️ Folgen bei Versäumnis Erfolgt keine Umstellung, wird die Auszahlung ab dem Jahresbeginn 2026 pausiert, bis Kontodaten vorliegen. Das kann zu kurzfristigen Liquiditätslücken führen, die vermeidbar sind, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.
📌 Fazit Die vollständige Umstellung auf Überweisung ist verwaltungstechnisch konsequent. Sie darf jedoch nicht zulasten besonders vulnerabler älterer Menschen gehen. Staat und Rentenversicherung sollten Regeln klar kommunizieren, Fristen einhalten und praktikable Übergänge sichern. Die Betroffenen wiederum sollten ihre Zahlungswege jetzt verbindlich ordnen, um Planungssicherheit im Alter zu wahren.
🗨️ Kommentar der Redaktion Die Entscheidung ist richtig und überfällig: Ein teurer Barservice für wenige Fälle ist nicht mehr zeitgemäß. Nun gilt es, die angekündigten Fristen strikt umzusetzen und die Umstellung klar zu kommunizieren. Wer betroffen ist, trägt Verantwortung, jetzt zu handeln und Kontodaten zu melden; staatliche Stellen haben zugleich für einen reibungslosen Übergang zu sorgen. Wichtig ist, dass niemand zurückgelassen wird, doch Ausnahmen dürfen nicht zum Dauerzustand werden. Wer den Antrag stellt und die Kontoverbindung hinterlegt, schützt die eigene Liquidität und stärkt Verlässlichkeit im System.


