📰 Neuer Höchststand in Sachsen Sachsen meldet einen Rekordwert bei Hasskriminalität: Im vergangenen Jahr wurden 1.359 Fälle registriert, rund 300 mehr als im Vorjahr. 571 Delikte entfielen auf Hasspostings im Internet. Die Zahlen wurden am 29. Dezember 2025 veröffentlicht und gehen auf eine Kleine Anfrage des Görlitzer AfD-Landtagsabgeordneten Sebastian Wippel zurück.
🧩 Begriff und Einordnung Unter Hasskriminalität fasst die Polizei politisch motivierte Straftaten zusammen, bei denen Täter aus Vorurteilen gegen bestimmte Gruppen handeln. Dieses Phänomenfeld ist Teil der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität und umfasst auch Taten im digitalen Raum, der nach Einschätzung des BKA das Klima der Einschüchterung verstärken kann.
📌 Von Vorurteilen betroffene Merkmale Als Anknüpfungspunkte der Voreingenommenheit gelten insbesondere:
- Nationalität
- ethnische Herkunft
- Religionszugehörigkeit
- Behinderung
- Geschlecht
- sexuelle Orientierung
📈 Zahlen im Detail Laut der ministeriellen Antwort betreffen die angezeigten Fälle vor allem verbale Angriffe, Bedrohungen, Beleidigungen und Nötigungen. Der Anstieg um etwa 300 Fälle markiert einen Rekordwert und spiegelt eine deutliche Verlagerung ins Netz wider: Nahezu jede zweite Tat wurde als Hassposting erfasst.
🛡️ Doppelter Auftrag für die Sicherheitsbehörden Aus der Entwicklung ergibt sich ein zweigleisiger Ansatz bei der Strafverfolgung.
- Konsequentes Vorgehen gegen klassische Delikte im öffentlichen Raum
- Engmaschige Ahndung digitaler Tatbegehung und Hasspostings
🧾 Herkunft der Zahlen Die Veröffentlichung der Daten geht ausdrücklich auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel zurück und basiert auf der offiziellen Antwort des sächsischen Innenministeriums.
🚨 Einordnung und Konsequenzen Die Entwicklung ist ein Alarmsignal: Wo aus Vorurteilen Beleidigungen, Drohungen und Nötigungen erwachsen, leidet das Sicherheitsgefühl, und der Rechtsstaat wird herausgefordert. Gefordert sind klare Zuständigkeiten, zügige Ermittlungen und sichtbare Sanktionen – auch gegenüber Tätern im Netz. Der digitale Raum ist kein rechtsfreier Raum; wer Grenzen überschreitet, muss mit rechtsstaatlichen Konsequenzen rechnen. Voraussetzung sind eine belastbare Erfassung und eine transparente Kommunikation der Lage.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Befund verlangt Ordnungspolitik mit klarer Kante: Wer aus Vorurteilen andere bedroht oder beleidigt, muss spürbar belangt werden. Halbherzige Appelle reichen nicht; entscheidend sind schnelle Verfahren, eindeutige Zuständigkeiten und konsequente Urteile. Plattformen dürfen kein Schlupfloch bieten, und Täter im Netz gehören genauso zur Verantwortung gezogen wie auf der Straße. Der Rechtsstaat wahrt Freiheit, indem er seine Regeln durchsetzt – ohne Relativierung, ohne Ausreden. Wer Grenzen missachtet, trifft auf klare Konsequenzen.


