📰 Überblick Am frühen Freitagmorgen ist in Bautzen ein Einbruchsversuch in einem Ladengeschäft an der Seminarstraße gescheitert. Die Täter lösten beim Manipulieren der Eingangstür den Alarm aus und flüchteten ohne Beute, der Sachschaden beträgt etwa 1.000 Euro. Separat stoppten Polizisten am Abend des ersten Weihnachtsfeiertags in Hoyerswerda die Fahrt eines 56-jährigen deutschen Autofahrers, der keinen Führerschein vorwies und nach Erkenntnissen der Beamten über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Die Meldung wurde am 26. Dezember 2025 aktualisiert.
🚨 Bautzen Einbruch vereitelt Unbekannte gingen am frühen Freitagmorgen die Eingangstür eines Geschäfts an der Seminarstraße an. Durch die Manipulation lösten sie den Alarm aus, woraufhin sie die Flucht ergriffen. Eine Beute blieb aus, der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 1.000 Euro.
🚓 Hoyerswerda Fahrt ohne Fahrerlaubnis gestoppt Am Abend des ersten Weihnachtsfeiertags kontrollierte die Polizei einen 56-jährigen deutschen Autofahrer. Da er keinen Führerschein vorlegte und keine gültige Fahrerlaubnis besaß, unterbanden die Beamten die Weiterfahrt und stellten die Fahrzeugschlüssel sicher.
⚖️ Rechtslage Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat. Nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes drohen dafür Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Im Wiederholungsfall kann zudem die Einziehung des Tatfahrzeugs angeordnet werden. Feiertage sind dabei kein rechtsfreier Raum; Kontrollen und Gefahrenabwehr laufen unverändert.
🛡️ Wirkung von Technik und Kontrollen Die Fälle zeigen, dass technische Sicherungen wie Alarmanlagen und konsequente Verkehrskontrollen auch an Feiertagen wirksam sind. Der Rechtsstaat setzt klare Grenzen und sorgt für spürbare Konsequenzen bei Verstößen. Bürger und Gewerbetreibende sind gut beraten, auf Prävention und Regelkonformität zu setzen.
🗨️ Kommentar der Redaktion Klar ist: Wer Regeln missachtet, darf nicht auf Nachsicht hoffen, schon gar nicht an Feiertagen. Alarmtechnik und entschlossene Polizeiarbeit setzen die richtigen Signale und schützen Eigentum sowie Sicherheit. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis braucht es null Toleranz und die konsequente Anwendung der bestehenden Strafrahmen, bis hin zur Einziehung des Fahrzeugs im Wiederholungsfall. Prävention ist Pflicht, nicht Kür – für Händler ebenso wie für Verkehrsteilnehmer. Wer gegen klare Grenzen verstößt, muss mit unmittelbaren Maßnahmen und spürbaren Folgen rechnen.


