📰 Einreiseverbote schärfen Grundsatzstreit Nach den von der US-Regierung verhängten Einreisesperren gegen die HateAid-Geschäftsführerinnen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon sichern Bundesregierung und EU-Kommission den beiden deutliche Rückendeckung zu. In Berlin ist von einer unverhältnismäßigen Maßnahme die Rede, Brüssel kritisiert den Schritt und verlangt Aufklärung. Der Vorgang schärft die Konturen eines Konflikts um die Grenze zwischen legitimer Rechtsdurchsetzung gegen strafbare Inhalte und staatlicher Zensur.
📚 Hintergrund zu HateAid und DSA HateAid unterstützt seit Jahren Betroffene digitaler Hassrede mit Beratung und rechtlicher Hilfe und wirbt für die konsequente Anwendung europäischer Digitalgesetze, allen voran des Digital Services Act. Dieser verpflichtet Plattformen, illegale Inhalte zu entfernen und Verfahren transparenter zu machen. Im Oktober 2025 erhielt von Hodenberg für ihr Engagement das Bundesverdienstkreuz. Die US-Seite begründet die Sperren mit angeblicher „Zensur“ und dem Vorwurf, amerikanische Plattformen zu Druckmaßnahmen veranlasst zu haben. Die Einreiseverbote wurden am Dienstagabend, 23. Dezember 2025 (Ortszeit), verkündet.
🏛️ Berlin spricht von Unverhältnismäßigkeit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nannte die Vorwürfe „inakzeptabel“. HateAid trage dazu bei, Persönlichkeitsrechte im Netz zu schützen; die Organisation verbiete keine Meinungsäußerungen. Die Bundesregierung stellt sich damit demonstrativ hinter die Arbeit der NGO.
🤝 Transatlantischer Dialog statt Eskalation Außenminister Johann Wadephul unterstrich, der Digital Services Act sei demokratisch beschlossen und nicht extraterritorial. Differenzen mit Washington wolle man im transatlantischen Dialog klären, nicht durch Eskalation.
🇪🇺 EU-Kommission fordert Klarstellungen Die EU-Kommission verurteilte die US-Sanktionen deutlich, bat die US-Behörden um Klarstellungen und kündigte bei Bedarf eine rasche Reaktion an, um die europäische Regulierungsautonomie zu schützen. Brüssel signalisiert damit Entschlossenheit, die Handlungsfreiheit der EU im Digitalrecht zu wahren.
🧭 Parlamentarische Reaktionen in Deutschland Aus Opposition und Regierungsfraktionen wurden diplomatische Konsequenzen bis hin zur Einbestellung des US-Geschäftsträgers verlangt. Die Grünen-Politiker Omid Nouripour und Franziska Brantner sprachen von einem „autoritären Einschüchterungsversuch“. Auch Stimmen aus der SPD-Fraktion wiesen die US-Argumentation als verfehlt zurück und erinnerten daran, dass Volksverhetzung und Beleidigung nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien.
👥 Weitere Betroffene in Europa Die US-Maßnahme betrifft neben den HateAid-Chefinnen weitere Europäer. Genannt wird insbesondere der frühere EU-Kommissar Thierry Breton, einer der Architekten des DSA. Er verglich das Vorgehen mit McCarthy-Methoden und hielt den Amerikanern entgegen, die Zensur finde nicht dort statt, wo sie vermutet werde. Nach übereinstimmenden Berichten sind zudem weitere Akteure der Zivilgesellschaft betroffen.
🇺🇸 Begründung aus Washington US-Außenminister Marco Rubio rechtfertigte die Linie auf X: Zu lange hätten „Ideologen in Europa“ versucht, amerikanische Plattformen zu Verboten missliebiger Standpunkte zu drängen; ohne Kurskorrektur könne die Sanktionsliste länger werden. Damit verknüpft Washington die Einreisebeschränkungen mit grundsätzlicher Kritik an europäischer Digitalregulierung.
🛡️ Reaktion von HateAid HateAid zeigte sich „nicht überrascht“ und sprach von einem repressiven Schritt, der europäische Souveränität in Frage stelle. Von Berlin und Brüssel fordert die Organisation ein klares Signal, die Arbeit gegen digitale Hasskriminalität weiter zu schützen.
⚖️ Kernkonflikt zwischen Recht und Meinung Europa pocht darauf, rechtsstaatliche Standards im Digitalen durchzusetzen: Was offline illegal ist, soll online nicht legal sein. Die USA werten diese Regulierung nun mit restriktiver Rhetorik als Eingriff in die Redefreiheit. Daraus erwächst ein Grundsatzstreit um Zuständigkeiten, Verfahrenstransparenz und den Umgang mit strafbaren Inhalten.
🔭 Ausblick und Handlungsrahmen Für eine konservative Ordnungspolitik gilt: Nur klare Zuständigkeiten, transparente Verfahren und die strikte Trennung von Strafverfolgung und Meinung gewährleisten Freiheit wie Sicherheit. Deutschland und die EU haben unmissverständlich signalisiert, ihre Regulierungsautonomie zu verteidigen und zugleich den Dialog mit Washington zu suchen. Ob sich die Fronten entschärfen lassen, hängt von nüchterner Diplomatie und der Bereitschaft beider Seiten ab, den Schutz vor strafbaren Inhalten von politischer Symbolik zu trennen.
🗨️ Kommentar der Redaktion Souveräne Rechtsdurchsetzung ist kein Gefallen, sondern Pflicht des Staates, auch im Digitalen. Einreiseverbote gegen Vertreter einer zivilgesellschaftlichen Organisation wirken als politisches Druckmittel unangemessen und setzen das falsche Signal. Europa muss seine rechtsstaatlichen Standards selbstbewusst und mit klaren Verfahren durchsetzen, ohne sich von außen die Regeln diktieren zu lassen. Zugleich gilt: Meinungsfreiheit endet dort, wo Strafrecht beginnt; diese Linie ist zu wahren, nicht zu verwässern. Berlin und Brüssel sollten bestimmt, aber sachlich auftreten und von Washington Respekt vor demokratisch beschlossenen Regeln einfordern.


