📰 Überblick
🧾 Die Kreisssparkasse Bautzen hat für das laufende Jahr eine nüchterne Zwischenbilanz gezogen: 33 gefälschte Banknoten und Münzen wurden aus dem regionalen Zahlungsverkehr herausgefiltert. Im Vorjahr waren es 35 Fälle. Auffällig ist der Schwerpunkt bei nachgemachten Ein- und Zwei-Euro-Münzen; 22 Stück tauchten an den Kassenschaltern auf. Der höchste Schein unter den Fälschungen war eine 100-Euro-Banknote. Insgesamt spricht das Institut von einem weiterhin niedrigen Niveau. Die Angaben wurden am 22. Dezember 2025 veröffentlicht.
💶 Münzen im Fokus
🪙 In Bautzen konzentriert sich das Falschgeldaufkommen auf kleine Stückelungen. Die 22 registrierten Münzfälschungen entsprechen dem Muster, dass einfache, geringwertige Fälschungen häufiger in Umlauf geraten. Größere Banknoten spielten in der Region keine messbare Rolle; der höchste gefälschte Nennwert blieb bei 100 Euro.
📊 Bundesweiter Kontext
🗺️ Deutschlandweit verzeichnete die Deutsche Bundesbank 2024 rund 72.400 registrierte falsche Euro-Banknoten, rechnerisch etwa neun Fälschungen je 10.000 Einwohner. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der falschen Banknoten um 28 Prozent. Bei Münzen wurde eine hohe Zahl eingereichter Fälschungen registriert, mit deutlichem Übergewicht bei 2-Euro-Stücken. Trotz des Anstiegs stuft die Bundesbank das Gesamtniveau als moderat ein. Zugleich sank die Gesamtschadenssumme, weil vermehrt niedrigere Stückelungen gefälscht wurden.
🏪 Folgen für Verbraucher und Handel
🧮 Falschgeld verunsichert Käufer und Kassenpersonal, verursacht Mehraufwand in Kassenprozessen und mindert das Vertrauen in Bargeld. Für den Alltag bedeutet das erhöhte Aufmerksamkeit, ohne den Zahlungsablauf unnötig zu belasten. Das regional niedrige Niveau in Bautzen und die bundesweit als moderat eingestufte Lage sprechen für eine stabile Bargeldsicherheit.
👁️ So prüfen Verbraucher
🧪 Für Banknoten gilt das etablierte Prinzip „Fühlen – Sehen – Kippen“. Bei Münzen helfen der Vergleich von Relief, Randgestaltung und Magnetismus. Besteht Verdacht, sollten Stücke sicher verwahrt und nicht weitergegeben werden.
- Fühlen – Sehen – Kippen bei Scheinen
- Relief, Rand und Magnetismus bei Münzen vergleichen
- Verdächtige Stücke bei Bank oder Polizei abgeben
⚖️ Rechtlicher Rahmen
🛡️ Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist strafbar und kann nach §147 Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Verdächtige Scheine und Münzen dürfen nicht weitergegeben werden; sie sind bei Bank oder Polizei abzugeben. Ein Ersatzanspruch besteht grundsätzlich nicht.
✅ Fazit
🧭 Die Bautzener Zahlen bestätigen eine robuste Bargeldsicherheit in der Fläche, auch wenn Kleinstfälschungen – vor allem 1- und 2-Euro-Münzen – präsent bleiben. Der regionale Rückgang gegenüber 2024 ist gering, fügt sich aber in das bundesweite Bild eines moderaten, jedoch schwankenden Falschgeldaufkommens ein. Die Devise lautet Wachsamkeit ja, Alarmismus nein. Für Handel und Bürger empfiehlt sich die konsequente Routineprüfung an der Kasse, während die Behörden die Balance zwischen Prävention und Strafverfolgung halten.
🗨️ Kommentar der Redaktion
🧱 Bargeld ist ein bewährtes Versprechen von Stabilität, und die Zahlen aus Bautzen stützen dieses Versprechen. Wer fälscht, greift Vertrauen und Ordnung an und muss konsequent verfolgt werden. Gleichwohl besteht kein Anlass zur Dramatisierung; Kleinstfälschungen sind ein Risikofaktor, aber kein Systembruch. Sicherheit entsteht durch Routine und Disziplin an der Kasse, nicht durch Alarmrufe. Der Rechtsrahmen ist klar, entscheidend sind konsequente Durchsetzung und nüchterne Aufklärung.


