📰 Einleitung Die sächsische AfD kündigt eine Abmahnung gegen die Landesregierung an. Anlass ist die seit zwei Jahren bestehende Einstufung des Landesverbands als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz. Das Innenministerium reagiert gelassen und verweist auf gewonnene Verfahren sowie auf die im Verfahren gewährte Einsicht in das zugrunde liegende Gutachten.
ℹ️ Hintergrund Der sächsische Verfassungsschutz stufte den Landesverband Ende 2023 auf Grundlage eines umfangreichen Gutachtens hoch. Ein Eilantrag der AfD gegen diese Bewertung scheiterte im Juli 2024 vor dem Verwaltungsgericht Dresden; im Januar 2025 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen diese Linie. Ein Hauptsacheverfahren betreibt die AfD bislang nicht.
- Ende 2023: Hochstufung durch den Verfassungsschutz auf Basis eines Gutachtens.
- Juli 2024: Eilantrag der AfD scheitert vor dem Verwaltungsgericht Dresden.
- Januar 2025: Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigt die Bewertung.
- Bislang kein Hauptsacheverfahren seitens der AfD.
🗣️ Vorwürfe der AfD AfD-Landeschef Jörg Urban wirft den Behörden vor, politische Aussagen systematisch zu ihren Lasten zu deuten. So sei etwa die Formulierung „internationale Finanzelite“ von Amts wegen als antisemitisch interpretiert worden. Parteijurist Joachim M. Keiler hält dem entgegen, bei mehrdeutigen Äußerungen müsse die Rechtsprechung die Meinungsfreiheit stärker gewichten. Zugleich kritisiert die Partei, dass das vollständige Gutachten nicht öffentlich vorliegt.
🏛️ Antwort des Innenministeriums Das Innenministerium verweist darauf, dass der AfD-Landesverband im einstweiligen Rechtsschutz Einsicht in die maßgeblichen Unterlagen erhalten habe. Zudem habe der Freistaat die Eilverfahren in beiden Instanzen gewonnen. Nach Abschluss dieser Verfahren habe die AfD das Hauptsacheverfahren nicht weiterverfolgt. Die Staatsregierung sieht damit eine gefestigte rechtliche Ausgangslage.
⚖️ Bewertung und Ausblick Politisch erhöht die AfD den Druck, juristisch bewegt sie sich jedoch auf schwierigem Terrain. Die Gerichte haben die Bewertung des Verfassungsschutzes mehrfach bestätigt, die Regierung sieht sich im Recht und agiert entsprechend gelassen. Sollte der Landesverband die angedrohten Schritte gehen, dürfte sich die Auseinandersetzung in ein Hauptsacheverfahren verlagern. Bis dahin gilt: Die Einstufung hat Bestand, und die Beweislast, diese umzustürzen, liegt bei der AfD.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Rechtsstaat hat klare Leitplanken gesetzt, und wer sie in Frage stellt, muss den institutionellen Weg konsequent beschreiten. Ankündigungen ersetzen kein Hauptsacheverfahren; wer überzeugen will, liefert Beweise statt Schlagzeilen. Die Gelassenheit des Innenministeriums ist angesichts der gerichtlichen Bestätigungen nachvollziehbar und angemessen. Für die AfD gilt: Wer den schweren Vorwurf der Fehlbewertung entkräften will, geht vor Gericht und trägt substantiiert vor. Solange das ausbleibt, bleibt die Einstufung die gültige Messlatte.


