đ° Wachsende Sorge vor leeren Batterie-Regalen
đď¸ Stand 20. Dezember 2025 warnen Branchenverbände vor einem faktischen Verkaufsstopp ab dem 16. Januar 2026, was vorsorgliche Hamsterkäufe befeuern kĂśnnte.
đ§ Hintergrund BattDG und erweiterte Herstellerverantwortung
đ§ž AuslĂśser ist das Batterierecht-DurchfĂźhrungsgesetz, das die EU-Batterieverordnung in nationales Recht ĂźberfĂźhrt und die Herstellerverantwortung deutlich ausweitet. Alle Hersteller, einschlieĂlich Anbieter von Geräten mit eingebauten Akkus, mĂźssen ihre Registrierungen bei der Stiftung ear aktualisieren und fĂźr jede Batteriekategorie bis zum 15. Januar 2026 eine zugelassene Organisation fĂźr Herstellerverantwortung benennen.
đ§ą Engpass bei den Organisationen fĂźr Herstellerverantwortung
đ§Ż Laut Industrie liegt der Flaschenhals in der praktischen Umsetzung: Derzeit steht fĂźr zentrale Segmente nur eine Organisation zur VerfĂźgung, was eine fristgerechte Aufnahme aller Hersteller unrealistisch macht.
đď¸ Warnung vor regulatorischem Stillstand und Ruf nach Moratorium
đŁ Die Verbände Bitkom, VDMA und ZVEI sprechen von einem regulatorischen Stillstand, sollte der Vollzug ohne Ăbergangsregelung erfolgen. Sie fordern ein Moratorium, um die Umsetzung zu entlasten und zusätzliche Zulassungen zu ermĂśglichen. Der befĂźrchtete Verkaufsstopp wäre kein politisch gewolltes Verbot, sondern die Folge administrativer HĂźrden wie hoher Sicherheitsleistungen, die zahlreiche Inverkehrbringer kurzfristig nicht erfĂźllen kĂśnnen.
â ď¸ Betroffene Produkte und Versorgungsrisiken
đĽ Betroffen wären nicht nur Alltagsbatterien, sondern auch Produkte fĂźr sensible Bereiche von Medizingeräten bis zur Logistik, was die Versorgungslage zusätzlich verschärfen kĂśnnte.
đ§Š Was jetzt erforderlich ist
đ Ein zeitlich begrenztes Moratorium und eine planvolle Zulassung weiterer Organisationen wĂźrden Rechtssicherheit schaffen, die Versorgung stabilisieren und Panikkäufe vermeiden.
đ Einordnung Kein Verbot sondern Vollzugsfrage
đ§ Von einem generellen Aus fĂźr Batterien im Handel kann keine Rede sein. Ohne pragmatische Ăbergangsfristen und ausreichend zugelassene Organisationen droht jedoch eine selbstverschuldete Knappheit. Bis dahin ist Gelassenheit angezeigt: Es geht um Vollzugsfragen, nicht um ein Verbot von Batterien.
đ¨ď¸ Kommentar der Redaktion
đ§ Der drohende Stillstand ist hausgemacht. Wer Pflichten erweitert, muss Ăbergänge praxistauglich gestalten. Ein Vollzug ohne ausreichende Organisationen fĂźr Herstellerverantwortung wäre verantwortungslos gegenĂźber BĂźrgern und kritischen Bereichen. Ein befristetes Moratorium ist kein Aufweichen des Rechts, sondern vernĂźnftige Ordnungspolitik, bis die Strukturen stehen. BĂźrokratie darf die Versorgungssicherheit nicht gefährden. Panikkäufe sind unnĂśtig, die Zuständigen mĂźssen jetzt nĂźchtern und zĂźgig nachsteuern.


