🚨 Gefährlicher Zwischenfall auf der A4 Auf der Bundesautobahn A4 bei Görlitz ist es am Freitagabend zu einem gravierenden Vorfall gekommen: Unbekannte warfen Steine von einer Autobahnbrücke, trafen ein vorbeifahrendes Fahrzeug und beschädigten die Seitenscheibe. Verletzt wurde niemand. Die Polizei stellte in Tatortnähe zwei verdächtige Personen und leitete Ermittlungen ein.
📍 Ort und Ablauf Der Vorfall ereignete sich kurz vor dem Parkplatz Löbauer Wasser. Ein geworfener Stein schlug in die Beifahrerscheibe eines Autos ein und verursachte einen rund 20 Zentimeter langen Riss. Trotz des Schadens steuerte die Fahrerin das Polizeirevier Görlitz an und zeigte den Vorfall an. Personen kamen nicht zu Schaden.
🧾 Kernpunkte des Geschehens Die wichtigsten Fakten in der Übersicht:
- Freitagabend auf der A4 bei Görlitz, kurz vor dem Parkplatz Löbauer Wasser
- Steinwurf von einer Brücke; Treffer an der Beifahrerscheibe mit etwa 20 Zentimeter langem Riss
- Keine Verletzten
- Sachschaden: rund 350 Euro
- Zwei Verdächtige in unmittelbarer Nähe der Brücke festgestellt; Ermittlungen eingeleitet
👮 Polizeiliche Ermittlungen In unmittelbarer Nähe der Brücke trafen Beamte zwei Verdächtige an. Gegen beide Personen wird nun ermittelt. Der entstandene Sachschaden wird mit rund 350 Euro beziffert.
⚖️ Rechtlicher Hintergrund Steinwürfe von Brücken sind kein Dummejungenstreich, sondern ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Strafrechtlich kommt insbesondere § 315b StGB in Betracht: Erfasst sind das Bereiten von Hindernissen oder ähnlich gefährliche Eingriffe, die Leib oder Leben gefährden; auch der Versuch ist strafbar. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren, in qualifizierten Fällen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
🛡️ Sicherheit und Prävention Der Fall unterstreicht, wie schnell leichtfertige Gewalt im Straßenverkehr zur Lebensgefahr werden kann. Es ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden, den Tathergang lückenlos zu klären und die Verantwortlichen konsequent zur Rechenschaft zu ziehen. Prävention und spürbare Strafverfolgung sind gerade in der Reisezeit unerlässlich, um die Sicherheit auf Autobahnen zu gewährleisten.
🗨️ Kommentar der Redaktion Wer Steine von Brücken wirft, handelt nicht gedankenlos, sondern setzt Menschenleben bewusst aufs Spiel. Solches Verhalten ist kein Kavaliersdelikt, sondern potenziell tödliche Gewalt, die hart zu sanktionieren ist. Der Rechtsstaat hat mit § 315b StGB klare Grenzen gezogen; sie müssen konsequent und ohne falsche Nachsicht durchgesetzt werden. Ermittlungen sind zügig zu führen, und Strafen im gesetzlichen Rahmen müssen spürbar sein. Wer andere im Straßenverkehr derart gefährdet, gehört schnell identifiziert und zur Verantwortung gezogen — ohne Relativierungen.


