DAS NEUSTE

🚧 Poröse Grundstücksmauer stürzt in Cottbus ein – drei Pkw beschädigt, Gehweg gesperrt

📰 Einsturz auf Privatgrundstück Auf einem Gaststättengrundstück in Cottbus ist eine Mauer eingestürzt. Der Vorfall wurde am 18. Dezember 2025 bekannt. Drei geparkte Fahrzeuge wurden beschädigt, verletzt wurde niemand.

🔎 Erste Einschätzung der Polizei Laut Polizei wies das Bauwerk erhebliche Materialermüdung auf; ein Sprecher sprach von einer „sehr porösen“ Mauer.

🚧 Sicherungsmaßnahmen vor Ort Einsatzkräfte sperrten einen angrenzenden Gehweg vorsorglich ab, um Passanten zu schützen. Personen kamen nicht zu Schaden.

⚖️ Rechtlicher Rahmen in Brandenburg Bauliche Anlagen sind so zu errichten und instand zu halten, dass Leben, Gesundheit und öffentliche Sicherheit nicht gefährdet werden. Diese Pflicht trifft insbesondere Eigentümer privater Liegenschaften; sie müssen den ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen und Gefahrenquellen beseitigen. § 3 der Brandenburgischen Bauordnung hebt Standsicherheit und Instandhaltung ausdrücklich als Teil der Gefahrenabwehr hervor.

🧩 Zuständigkeit und offene Fragen Weil es sich um Privatgrund handelt, liegt die weitere Aufklärung der Ursache und das weitere Vorgehen beim Eigentümer. Weitere Angaben zur genauen Ursache oder zu statischen Vorbelastungen liegen bislang nicht vor.

Lehren aus dem Zwischenfall Der Fall zeigt, wie schnell vernachlässigte Bausubstanz zur Gefahr werden kann – auch abseits öffentlicher Gebäude. Eigentümer sind gefordert, den baulichen Zustand regelmäßig prüfen zu lassen und rechtzeitig zu sanieren. Wo private Anlagen an öffentlichen Raum grenzen, braucht es klare Verantwortung, zügige Gefahrenbeseitigung und, wo nötig, temporäre Sperrungen. In Cottbus hat das schnelle Absperren des Gehwegs Schlimmeres verhindert; nun kommt es auf eine gründliche Ursachenanalyse und konsequente Instandsetzung an.

  • Regelmäßige Prüfungen des baulichen Zustands veranlassen
  • Rechtzeitig sanieren statt aufschieben
  • Gefahrenquellen zügig beseitigen
  • Bei Nähe zum öffentlichen Raum nötige Sperrungen veranlassen

🗨️ Kommentar der Redaktion Dieser Vorfall unterstreicht, dass Nachlässigkeit bei der Instandhaltung keine Option ist. Wer Eigentum hält, trägt Verantwortung – nicht erst, wenn etwas passiert. Die Bauordnung ist eindeutig und lässt Ausreden nicht zu; sie muss ohne Abstriche umgesetzt werden. Aufschub und Halbherzigkeit gefährden Menschen und Eigentum. In Cottbus hat die Absperrung Schlimmeres verhindert; nun sind lückenlose Aufklärung und zügige Instandsetzung Pflicht.

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