📰 Einleitung: Der Bundesrechnungshof kritisiert eine kostspielige Fehlentscheidung im Bundesfinanzministerium. Zwischen Oktober 2021 und Dezember 2022 wurden mehr als 17.000 „sichere“ Smartphones für die Zollverwaltung beschafft. Die Gesamtausgaben beliefen sich auf rund 35 Millionen Euro, häufig ohne praktischen Nutzen. Viele Geräte wurden bereits 2024 wieder ersetzt.
🧩 Hintergrund: Auslöser der Beschaffung waren erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Kommunikation des Zolls. Die Geräte sollten Informationen bis zum Einstufungsgrad „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS‑NfD) verarbeiten können. Zum Zeitpunkt der Einführung war die Einbindung in die IT‑Infrastruktur des Bundes jedoch nicht VS‑NfD‑freigegeben; die nötige Zulassung folgte erst später. Der zentrale Zweck – sichere, vertrauliche Kommunikation – blieb damit über Jahre unerreicht.
💶 Umfang und Kosten: Insgesamt wurden genau 17.321 Smartphones beschafft. Inklusive Zubehör und Lizenzen lagen die durchschnittlichen Stückkosten deutlich über 2.000 Euro. Der Rechnungshof bilanzierte die Ausgabe von 35 Millionen Euro als Fehlinvestition.
📱 Funktionale Defizite: In der Praxis fehlten essenzielle Anwendungen. Kalender, Telefonverzeichnis, Bildübertragung und der Abruf dienstlicher E‑Mails standen nicht zur Verfügung; zudem sorgte hoher Stromverbrauch für kurze Akkulaufzeiten. Folglich setzten viele Beschäftigte weiterhin einfache Mobiltelefone ein.
⏳ Zeitliche Schieflage: Die spezielle Infrastruktur erhielt die VS‑NfD‑Freigabe erst im Juni 2025, während der Großteil der Geräte schon 2024 ausgetauscht war. Damit wurde die ursprüngliche Zielsetzung konterkariert.
🏛️ Reaktion des Ministeriums: Das Bundesfinanzministerium verteidigte die Entscheidung mit Verweis auf damalige BSI‑Vorgaben und einen „strategisch sinnvollen Systemwechsel“. Den Vorwurf funktionaler Einschränkungen wies das Haus zurück und machte unter anderem Netzbedingungen für den hohen Energiebedarf verantwortlich. Zugleich räumte das Ministerium ein, die Geräte seien weder nutzerfreundlich noch zukunftsfähig gewesen.
🔭 Ausblick: Trotz der Kritik kalkuliert die Generalzolldirektion inzwischen mit einem Bedarf von über 20.000 sicheren Smartphones und damit mehr als der aktuellen Ausstattung. Der Rechnungshof fordert eine kritische Bedarfsermittlung und eine praxistaugliche Beschaffung.
- Kritische Bedarfsermittlung vor Neuanschaffungen
- Praxistaugliche Lösungen mit belastbaren Freigaben
📌 Fazit: Der Fall steht exemplarisch für Defizite in Beschaffung, Projektsteuerung und Sicherheitsgovernance. Ohne durchgängige Freigaben, erprobte Infrastruktur und belastbare Nutzeranforderungen werden technische Lösungen zu teuren Ladenhütern. Wer öffentliche Mittel verantwortet, muss Beschaffungen strikt am tatsächlichen Bedarf, am Nutzwert und an klaren Genehmigungsprozessen ausrichten. Sicherheitspolitischer Anspruch ersetzt keine solide Planung; fiskalische Disziplin beginnt mit handwerklich sauberer Umsetzung.
🗨️ Kommentar der Redaktion: Steuergeld verlangt strengste Sorgfalt, erst recht bei sicherheitsrelevanter Technik. Beschaffungen ohne belastbare Freigaben und ohne nachweisbaren Nutzen sind nicht hinnehmbar. Bevor weitere 20.000 Geräte eingeplant werden, braucht es klare Anforderungen, praxistaugliche Funktionen und ein genehmigtes, stabiles Umfeld. Technik ist nur dann Fortschritt, wenn sie im Alltag funktioniert. Verantwortlichkeiten müssen benannt und Entscheidungswege verschlankt werden, damit Fehlanreize und Doppelarbeit enden.


