🚩 Kreistag Meißen beschließt dauerhafte Beflaggung vor Amtsgebäuden

🏛️ Beschluss im Kreistag Der Kreistag des Landkreises Meißen hat am 11. Dezember 2025 einen von der AfD-Fraktion eingebrachten Antrag angenommen, der eine dauerhafte Beflaggung vor den Dienstgebäuden des Landkreises vorsieht. Ab Januar 2026 sollen an Werktagen die Bundesflagge, die Flagge des Freistaates Sachsen und die Kreisflagge dauerhaft gehisst sein – zusätzlich zu den bereits geltenden Beflaggungspflichten an Gedenk- und Wahltagen. Die Abstimmung fiel mehrheitlich zugunsten des Antrags aus und betrifft zentrale Verwaltungsstandorte des Landratsamtes in Meißen, Großenhain und Riesa.

⚖️ Rechtlicher Rahmen Die Entscheidung geht über die üblichen, anlassbezogenen Regelungen hinaus. In Sachsen regelt eine Verwaltungsvorschrift der Staatskanzlei die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude, einschließlich der Reihenfolge der Flaggen sowie zulässiger Kombinationen aus Landes-, Bundes- und Europaflagge. Üblicherweise wird bei angeordneten Beflaggungstagen geflaggt; der Kreistagsbeschluss ergänzt dies um eine regelmäßige, sichtbare Präsenz staatlicher Symbole und bleibt dabei im rechtlichen Rahmen, interpretiert ihn jedoch politisch ambitionierter.

📍 Standorte und Ablauf Konkret sollen ab Januar 2026 dort, wo Fahnenmasten vorhanden sind, die drei Flaggen an allen Wochentagen gesetzt bleiben – ohne tägliches Auf- und Abziehen. Genannt sind Standorte in Meißen (Brauhausstraße, Teichertring, Loosestraße), in Großenhain (Remonteplatz, Hermannstraße) sowie in Riesa (Heinrich-Heine-Straße); am Standort Meißen, Dresdner Straße 25, ist eine Nachrüstung vorgesehen. Die Dauerbeflaggung erfolgt ausdrücklich zusätzlich zu den bundes- und landesweit vorgegebenen Gedenk- und Wahltagen.

🤝 Begründung der Antragsteller Die Antragsteller begründen die Maßnahme damit, dass Flaggen Symbole des Zusammenhalts und der gemeinsamen Identität seien und „politische, soziale und religiöse Differenzen“ überbrücken sollten. Als Beispiele für eine selbstverständliche Sichtbarkeit nationaler Symbole werden unter anderem Frankreich und die USA genannt. Ziel ist eine sichtbare, alltägliche Repräsentation von Bund, Land und Landkreis vor den Dienstgebäuden.

🛠️ Organisatorische Umsetzung Für die Umsetzung ist entscheidend, dass Standorte, Masten, Reihenfolge und der Zustand der Flaggen konsequent nach Vorschrift berücksichtigt werden. Die dauerhafte Setzung an Werktagen ohne tägliches Auf- und Abziehen erfordert klare Abläufe und sorgfältige Beachtung der einschlägigen Vorgaben, damit die symbolische Wirkung die intendierte Ordnung und Wertigkeit abbildet.

🧭 Einordnung Der Beschluss setzt ein sichtbares Zeichen staatlicher Repräsentation im öffentlichen Raum und stärkt die symbolische Präsenz von Bund, Land und Landkreis im Verwaltungsalltag. Er erweitert die Praxis auf Kreisebene hin zu einer kontinuierlichen Beflaggung und ordnet sich zugleich in den rechtlichen Rahmen des Freistaates ein. In einer aufgeheizten politischen Debatte ist dies ein konservatives Signal institutioneller Identität mit klarer Symbolik.

🗨️ Kommentar der Redaktion Die Entscheidung ist ein notwendiges Bekenntnis zur staatlichen Ordnung und verdient Unterstützung. Wer Flaggen als Problem darstellt, verkennt ihre integrative Kraft und ihre bindende Wirkung für eine politisch vielfältige Gesellschaft. Gerade in unruhigen Zeiten braucht es sichtbare Symbole, die Verlässlichkeit und Autorität ausdrücken. Maßstab muss die kompromisslose Einhaltung der Vorschriften sein; Halbherzigkeit wäre hier fehl am Platz. Der Landkreis setzt ein richtiges Zeichen, dem andere Verwaltungsebenen folgen sollten.

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