📰 EU verschärft Kurs bei Billigimporten Die Europäische Union zieht die Zügel gegenüber Importen von Plattformen wie Temu und Shein an. Ab Juli 2026 wird auf jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine pauschale Abgabe von drei Euro fällig. Ziel ist es, den Binnenmarkt zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen einzudämmen. Die Erhebung erfolgt über die nationalen Zollbehörden. Ab 2028 soll die Freigrenze vollständig fallen, sodass alle Importe ab dem ersten Euro verzollt werden.
📦 Hintergrund Paketflut und Marktverzerrungen Der E‑Commerce‑Boom hat die Zahl der Kleinsendungen stark erhöht. Nach Angaben der EU‑Kommission trafen 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der Union ein; allein Temu und Shein sollen an Kunden in Deutschland pro Tag etwa 400.000 Sendungen verschicken. Bislang konnten Waren mit einem deklarierten Wert bis 150 Euro zollfrei in die EU gelangen, was importseitig Kosten sparte und europäische Anbieter strukturell benachteiligte.
💶 Die Drei‑Euro‑Abgabe als Übergang Die pauschale Abgabe ist als Übergangsinstrument konzipiert. Sie soll kurzfristig die Kontrollen finanzieren, Anreize zur Versandbündelung setzen und zweifelhafte Billigangebote weniger attraktiv machen. Damit wird eine Lenkungswirkung erzeugt, die die Vielzahl einzelner Mini‑Sendungen eindämmen soll.
🔁 Systemwechsel ab 2028 Für 2028 ist der grundlegende Bruch mit der bisherigen Praxis vorgesehen. Die 150‑Euro‑Freigrenze wird komplett abgeschafft, sodass jede Einfuhr ab dem ersten Euro erfasst wird. Dieser Schritt ordnet den Warenverkehr konsequent und beendet Sonderwege, die bislang Schlupflöcher eröffneten.
🏷️ Preiseffekte und Marktreaktionen Die unmittelbaren Auswirkungen auf Endpreise sind offen. Ökonomisch denkbar ist, dass Plattformen, Händler oder Produzenten die Zusatzkosten zumindest teilweise internalisieren, um Preispunkte zu halten. Gleichzeitig setzt die Pauschale einen klaren Kostensockel je Sendung, der Einzelpakete verteuert und die Bündelung von Lieferungen begünstigt.
🛃 Stärkung der Zollbehörden und Aufsicht Politisch signalisiert der Beschluss die Stärkung der Zuständigkeiten der Zollbehörden. Die Kosten der Marktaufsicht sollen nicht länger einseitig den Steuerzahlern aufgebürdet werden, sondern von denjenigen getragen werden, die den Importstrom erzeugen. Das schafft Klarheit in der Verantwortungskette.
🧭 Ordnungsrahmen und Fairness Die Maßnahme ist ein konservatives Ordnungsbekenntnis. Wer in den europäischen Markt liefert, muss gleiche Spielregeln beachten und die tatsächlichen Kosten tragen, unabhängig von Herkunft und Versandweg. Sie begrenzt den Missbrauch der Freigrenzen, schließt regulatorische Lücken und schützt heimische Anbieter gegenüber aggressiven Dumpingmodellen.
⚙️ Umsetzung und Ausblick Entscheidend wird die Umsetzung: effiziente Zollabwicklung, digitale Kontrolle ab 2028 und spürbare Durchsetzung. Gelingt dies, kann die EU den Paketstrom besser steuern, fairere Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen und verlässlichere Qualitätsstandards für Verbraucher sichern. Der Kurswechsel zielt damit auf Ordnung, Transparenz und Berechenbarkeit im Binnenmarkt.
🗨️ Kommentar der Redaktion Dieser Schritt ist überfällig und richtig. Wer vom europäischen Absatzmarkt profitiert, hat auch die Folgekosten seines Geschäftsmodells zu tragen. Die pauschale Abgabe setzt ein notwendiges Preissignal und beendet die Bevorzugung kleinteiliger Dumpingstrukturen. Ab 2028 muss die digitale Kontrolle konsequent greifen, sonst bleibt der Anspruch auf Fairness eine leere Hülle. Europa braucht klare Regeln und die Härte, sie durchzusetzen.


