🕊️ Kreistag Görlitz bestätigt Werbeverzicht – Landrat widerspricht erneut

📰 Beschluss erneut gefasst Der Kreistag Görlitz hat am 10. Dezember 2025 erneut beschlossen, in Einrichtungen, Unternehmen, Fahrzeugen und auf Präsentationsflächen des Landkreises auf Werbung für Militärdienst sowie für Rüstungsprodukte zu verzichten. Für den Antrag der Fraktion BSW/Freie Wähler Zittau stimmten 35 Kreisräte, 24 votierten dagegen, zwei enthielten sich. Landrat Stephan Meyer kündigte unmittelbar Widerspruch an, der Beschluss wird der Landesdirektion Sachsen zur Prüfung vorgelegt.

🗳️ Abstimmung und Verfahren Der Beschluss knüpft an die bereits geführte Debatte an und bedarf zur rechtlichen Wirksamkeit der Bestätigung durch die Kommunalaufsicht. Bis zur Entscheidung der Landesdirektion Sachsen entfaltet der Beschluss keine unmittelbare Rechtswirkung.

📜 Hintergrund Bereits am 2. Oktober 2025 hatte eine Kreistagsmehrheit einen inhaltlich gleichgerichteten Friedensbeschluss gefasst. Neben einem Bekenntnis zu Verständigung und Kooperation sah dieser ausdrücklich ein Werbeverbot für Militärdienst und Rüstungsprodukte im Verantwortungsbereich des Landkreises vor. Initiator war die BSW-Fraktion, die den Schritt mit der besonderen Verantwortung der Grenzregion zu Polen und Tschechien sowie dem Wunsch begründete, zivile Konfliktlösungen zu betonen. Schon damals hatte der Landrat Widerspruch angekündigt.

📌 Regelungsgehalt Der neuerliche Beschluss wiederholt den Verzicht auf entsprechende Werbung auf allen landkreiseigenen Flächen und Kanälen. Er betrifft mithin die Kommunikations- und Präsentationsmittel, über die der Landkreis verfügt, und soll dort Werbung für Militärdienst sowie für Rüstungsprodukte ausschließen.

⚖️ Widerspruch des Landrats Landrat Stephan Meyer begründet seinen Widerspruch mit drei zentralen Punkten, die die Zuständigkeit, die Bestimmtheit und die Gleichbehandlung betreffen.

  • Zuständigkeit: Verteidigungspolitik fällt nicht in die Kompetenz des Kreistages, sondern ist Bundessache.
  • Unbestimmte Rechtsbegriffe: Der Beschlusstext enthält unklare Termini wie „Rüstungsprodukte“, was Umsetzung und Kontrolle rechtssicher erschwert.
  • Gleichbehandlung: Ein pauschales Werbeverbot kann den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen, etwa gegenüber der Bundeswehr als öffentlichem Arbeitgeber mit auch zivilen Stellen.

🔎 Nächste Schritte Über den Widerspruch entscheidet die Landesdirektion Sachsen. Erst mit deren Bestätigung oder Modifikation erhält der Beschluss rechtliche Tragweite. Bis dahin bleibt die Frage der Anwendbarkeit offen.

🧭 Fazit und Einordnung Der Kreistag sendet ein politisches Signal, das im Landkreis sowohl Zustimmung als auch Widerspruch auslöst. Maßgeblich für die Tragfähigkeit bleibt die rechtliche Prüfung durch die Landesdirektion. In einem sensiblen Feld zwischen kommunaler Symbolik und bundesstaatlicher Zuständigkeitsordnung gilt: Rechtssicherheit und klare Begriffsbestimmungen sind Voraussetzung, damit politische Absichten nicht an der Praxis scheitern.

🗨️ Kommentar der Redaktion In einem Bundesstaat darf kommunale Politik nicht in die Kompetenzen des Bundes hineinregieren. Ein pauschales Werbeverbot trifft auch die Bundeswehr als öffentlichen Arbeitgeber und berührt den Grundsatz der Gleichbehandlung. Wer Inhalte auf Kreiseigentum regulieren will, braucht glasklare Begriffe und eine tragfähige Rechtsgrundlage. Symbolpolitik ersetzt keine Rechtssicherheit. Die Entscheidung der Landesdirektion sollte den Vorrang der Zuständigkeiten und die Neutralität öffentlicher Flächen bekräftigen.

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