DAS NEUSTE

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🔒 Nachtschließungen bei der Kreissparkasse Bautzen: Geldautomaten von 22 bis 6 Uhr dicht

🏦 Nachtschließung an Geldautomaten Die Kreissparkasse Bautzen schränkt den Zugang zu ihren Geldautomaten in den Nachtstunden ein. Ab sofort bleiben die Foyers in der Regel zwischen 22 Uhr und 6 Uhr geschlossen. Die Umsetzung soll bis Ende 2025 an allen Standorten erfolgen. Begründet wird der Schritt mit Sicherheitsrisiken infolge wiederholter Sprengungen von Geldautomaten in Sachsen und bundesweit.

🛡️ Begründung und Lageeinschätzung Vorstandschef Dirk Albers betont, man wolle Menschen in Wohngebäuden, in denen viele Geräte stehen, bestmöglich schützen. Laut Bundeskriminalamt wurden 2023 insgesamt 461 versuchte und vollendete Sprengungen registriert. Zwar sind Fallzahlen und Beutesummen zuletzt leicht rückläufig, die Gefährdungslage bleibt nach Einschätzung der Behörden jedoch hoch – nicht nur für Banken, sondern auch für Anwohner.

Konkrete Regelung für die Nacht In den Schließzeiten ist weder der Zutritt zu den Foyers noch das Abheben von Bargeld möglich. Tagsüber bleibt die Bargeldversorgung unverändert.

🏘️ Schutz von Wohn- und Mischgebäuden Die Bank verweist auf die Lage zahlreicher Geräte in Wohn- und Mischgebäuden. Mit dem nächtlichen Verschluss sollen Risiken für Unbeteiligte reduziert und potenzielle Täter abgeschreckt werden. Der Vorstand stellt klar, dass die Entscheidung nicht leichtgefallen sei, die Sicherheit jedoch Vorrang habe.

🗓️ Stufenweise Umsetzung und Termin Die Maßnahme wird stufenweise umgesetzt, mit dem Ziel, sie bis Ende 2025 an allen Standorten einzuführen. Öffentlich gemacht wurde die Linie am 8. Dezember 2025.

🧰 Empfohlene Präventionsmaßnahmen Der „Runde Tisch Geldautomatensprengungen“ empfiehlt ein Bündel an Vorkehrungen, die bis Ende 2025 flächig umgesetzt sein sollen:

  • Nachtverschlüsse an Foyers und SB-Zonen
  • Einfärbe- und Klebesysteme für Bargeld
  • Reduktion des Bargeldhöchstbestands

⚖️ Einordnung Mit der Nachtschließung zieht die Kreissparkasse Bautzen eine harte, aber nachvollziehbare Konsequenz aus der anhaltenden Bedrohungslage. Der Eingriff in die nächtliche Verfügbarkeit von Bargeld ist spürbar, doch der Schutz von Anwohnern und Gebäuden wiegt schwerer. Prävention und klare Regeln stärken die öffentliche Sicherheit und sind zumutbar, solange die Bargeldversorgung tagsüber verlässlich bleibt.

🗨️ Kommentar der Redaktion Die Entscheidung ist richtig und konsequent: Sicherheit steht vor Bequemlichkeit. Wer die nächtliche Öffnung von Foyers fordert, ignoriert die reale Gefahr für Anwohner und Gebäude. Die Zahlen des Bundeskriminalamts und die Empfehlungen des Runden Tisches sind unmissverständlich und verlangen entschlossenes Handeln bis Ende 2025. Banken müssen klare Grenzen setzen; halbherzige Kompromisse nützen nur Tätern. Kundinnen und Kunden können sich auf die verlässliche Versorgung am Tag einstellen – nächtliche Verfügbarkeit hat keine Priorität, wenn die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht.

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