DAS NEUSTE

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🇦🇹 Österreich streckt die Prüffristen: Neuwagen erst nach vier Jahren zum TÜV

🇦🇹 Beschluss und Zielsetzung Die Bundesregierung will die Intervalle für die Fahrzeugüberprüfung deutlich strecken. Neuwagen sollen künftig erst nach vier Jahren zur ersten Hauptuntersuchung, danach im Zweijahresrhythmus und ab zehn Jahren wieder jährlich vorgeführt werden. Das Vorhaben ist Teil eines umfassenden Entbürokratisierungspakets, das der Ministerrat am 3. Dezember 2025 beschlossen hat. Ziel sind spürbare Entlastungen ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit.

🧭 Hintergrund des Pakets Unter dem Leitspruch „Beschleunigen. Vereinfachen. Digitalisieren.“ umfasst das Paket 113 Maßnahmen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Als prominentes Beispiel nennt Infrastrukturminister Peter Hanke die Verlängerung der Begutachtungsintervalle beim Pickerl. Die Regierung argumentiert, moderne Fahrzeugtechnik rechtfertige längere Prüffristen; zugleich sollen Zeit- und Kostenvorteile die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Konkrete Einsparpotenziale beziffert Wien mit „hunderten Millionen Euro“.

📅 Neues Prüfschema 4‑2‑2‑2‑1 Für Pkw‑Neuzulassungen gilt künftig ein gestrecktes Raster: erste Begutachtung nach vier Jahren, anschließend alle zwei Jahre; ab dem zehnten Fahrzeugalter wieder jährlich. Die Regierung betont, dass es sich um eine Ausweitung der Fristen ohne Abstriche bei der Sicherheit handelt.

  • Erste Begutachtung nach 4 Jahren
  • Weitere Begutachtungen im 2‑Jahres‑Rhythmus
  • Ab dem 10. Fahrzeugalter wieder jährlich

🛡️ Sicherheitsanspruch bleibt bestehen Nach Regierungsangaben bleibt der Sicherheitsanspruch unverändert. Die Reform soll Effizienzgewinne heben, nicht Standards senken.

🏛️ Weiteres Verfahren Nach dem Kabinettsbeschluss liegt das Maßnahmenbündel auf dem Tisch. Als nächster Schritt folgt die rechtliche Umsetzung mit Begutachtung und parlamentarischem Verfahren. Ein konkretes Inkrafttretensdatum für die geänderten Prüffristen ist noch nicht genannt.

⚖️ Einordnung und Folgen Die Streckung der Prüffristen ist ein wirtschafts‑ und bürgerfreundlicher Impuls – politisch klug, solange die Verkehrssicherheit messbar stabil bleibt. Entscheidend wird eine enge Evaluation der Auswirkungen. Bei älteren Fahrzeugen bleibt der jährliche Takt bestehen; bei jüngeren Autos müssen stichhaltige Daten belegen, dass längere Intervalle keine Sicherheitslücke reißen. Konservative Ordnungspolitik verlangt klare Kennzahlen, transparente Berichte und bei Bedarf rasche Nachsteuerung – Bürokratieabbau ja, aber nicht auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr.

🗨️ Kommentar der Redaktion Die Richtung stimmt, doch Entlastung darf nie Selbstzweck sein. Wer längere Fristen ermöglicht, muss verbindliche Messgrößen und regelmäßige Berichte vorlegen. Zeigt sich auch nur ein schleichender Abfall der Sicherheitslage, ist umgehend gegenzusteuern – notfalls mit Rückkehr zu kürzeren Intervallen. Ordnungspolitik verlangt Verlässlichkeit statt Symbolpolitik. Bürokratieabbau ja, aber niemals auf Kosten der Sicherheit.

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