🏛️ Zuschlag für Problemimmobilie Nach Jahren des Leerstands und einer skandalträchtigen Vergangenheit hat das Gebäude Amalienstraße 21 in Zittau den Eigentümer gewechselt. Der Zuschlag erfolgte im Amtsgericht Görlitz, und es wird von einem neuen Besitzer berichtet. Damit könnte ein unrühmliches Kapitel für die Innenstadt enden – vorausgesetzt, der Käufer verfolgt eine solide Sanierungs- und Nutzungsperspektive.
🚨 Vergangene Schlagzeilen Anfang der 2000er-Jahre geriet das Objekt überregional in die Schlagzeilen. In dem damals als „Pension und Nachtclub“ bekannten Haus ging es laut zeitgenössischen Berichten um illegale Prostitution und Schleuserkriminalität. Dieses Image wirkt bis heute nach und belastete den Standort.
🗓️ Zwangsversteigerung im Detail Der Termin zur Zwangsversteigerung fand am 17. November 2025 um 10 Uhr im Saal 119 des Amtsgerichts Görlitz statt, Aktenzeichen 0003 K 0011/2024. Als Verkehrswert wurden 25.000 Euro festgesetzt. Das etwa 1850 errichtete, dreigeschossige Gebäude steht leer, ist sanierungsbedürftig und verfügt über rückseitige Anbauten; die Wohnfläche beträgt rund 187 Quadratmeter, das Grundstück rund 260 Quadratmeter. Als Gläubiger trat die Stadtverwaltung Zittau auf, was darauf hindeutet, dass kommunale Ansprüche durchgesetzt werden sollten.
🏘️ Neueigentümer und Ausblick Bestätigt ist, dass das Objekt einen neuen Eigentümer gefunden hat. Konkrete Angaben zur künftigen Nutzung liegen öffentlich nicht vor. Für die Nachbarschaft und das Quartier eröffnet der Eigentümerwechsel dennoch die Chance, einen städtebaulichen Missstand zu beheben.
🛠️ Nächste Schritte und Verantwortung Der Zuschlag ist ein notwendiger, aber nicht hinreichender Schritt zur Genesung der Amalienstraße 21. Jetzt zählen Rechts- und Investitionssicherheit, klare Verantwortung sowie ein belastbarer Finanz- und Bauplan. Wer in dieser Lage Eigentum erwirbt, übernimmt Pflichten gegenüber Stadtbild, Nachbarschaft und Rechtsordnung. Die Kommune hat mit der Durchsetzung der Versteigerung ihre Hausaufgaben gemacht; nun liegt es am neuen Besitzer, das Objekt zügig zu sichern und einer geordneten Nutzung zuzuführen. Nur so wird aus einem Symbol für Verwahrlosung wieder ein normales Stadthaus.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Eigentümerwechsel ist zu begrüßen, aber er ist kein Freibrief. Entscheidend sind nun Tempo, Verbindlichkeit und die sichtbare Sicherung des Hauses. Die Stadt hat geliefert, jetzt ist der Käufer am Zug, klare Schritte zu gehen und Verantwortung zu beweisen. Die Nachbarschaft hat lange genug unter dem Zustand gelitten und verdient rasche Verbesserungen. Weitere Hängepartien wären nicht hinnehmbar; Ordnung, Disziplin und ein belastbarer Plan müssen jetzt den Ton setzen.


