📰 Parteiübergreifender Vorstoß in Sachsen Im Sächsischen Landtag bahnt sich parteiübergreifend ein Vorstoß an, die medizinische und therapeutische Versorgung von Menschen mit Long‑ und Post‑Covid zu stärken. Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken bringen einen gemeinsamen Antrag ein, auch die AfD signalisiert Zustimmung. Ziel ist eine verlässliche Betreuung, die Betroffenen wieder soziale und berufliche Teilhabe ermöglicht. Das Vorhaben wurde am 3. Dezember 2025 öffentlich gemacht.
ℹ️ Versorgungslücken und bundesweiter Rahmen Die Versorgungslage gilt vielerorts als lückenhaft; in Sachsen fehlen nach Schilderungen aus dem Parlament ausreichend Anlaufstellen, insbesondere für komplexe Krankheitsbilder wie Long‑Covid, ME/CFS sowie Beschwerden nach einer Covid‑Impfung. Patientinnen und Patienten berichten von langen Odysseen zwischen Praxen und Kliniken, oft ohne belastbare Diagnose‑ und Behandlungspläne. Seit Mai 2024 ist die Long‑Covid‑Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft, und seit 1. Januar 2025 greifen neue EBM‑Abrechnungsziffern mit dem Ziel, eine koordinierte, hausarztbasierte und interdisziplinäre Versorgung verbindlich zu verankern. Auf dieser Grundlage kann Sachsen eigene Strukturen zielgerichtet ausbauen.
🛠️ Geplante Maßnahmen und politische Tragweite Der Antrag zielt auf den Aus‑ und Aufbau interdisziplinärer Kompetenzzentren und spezialisierter Ambulanzen. Geplant sind wohnortnahe Angebote, der Ausbau telemedizinischer Leistungen sowie ein belastbares Versorgungsnetz mit klaren Zuständigkeiten. Explizit vorgesehen sind Forschungsvorhaben zu Impfnebenwirkungen und die Förderung neuer Therapieansätze; Off‑Label‑Behandlungen sollen geprüft und, wo medizinisch sinnvoll, kassenfinanziert werden. Politisch bemerkenswert ist die breite Zustimmung, die auf eine zügige Umsetzung hoffen lässt.
🧩 Umsetzungsfragen und praktische Grundlage Offene Punkte betreffen die Personalgewinnung für Spezialambulanzen, einheitliche Qualitätskriterien, verlässliche Zuweisungs‑ und Koordinationspfade zwischen Haus‑ und Fachärzten sowie die Sicherstellung der Finanzierung ohne neue Bürokratieebenen. Der G‑BA‑Rahmen mit definierten Versorgungspfaden und abrechenbaren Leistungen bietet hierfür eine praktische Basis. Der Freistaat sollte diese Instrumente konsequent nutzen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Wartezeiten zu senken.
🔎 Bedeutung und Ausblick Der Vorstoß ist ein notwendiges Signal an Betroffene – und ein Test für staatliche Handlungsfähigkeit nach der Pandemie. Entscheidend wird sein, ob Regierung und Kassenärzteschaft mit klaren Zielen, messbaren Qualitätsindikatoren und transparenter Mittelverwendung rasch zu greifbaren Verbesserungen kommen: mehr Diagnostikkompetenz, weniger Irrläufe, schnellere Zugänge zu wirksamen Therapien. Ein konservativ‑pragmatischer Kurs setzt darauf, den bundesweiten Versorgungsrahmen stringent umzusetzen, Pilotprojekte zügig zu evaluieren und Mittel auf das zu konzentrieren, was nachweislich wirkt. Gelingt dies, kann aus politischem Konsens tatsächlich bessere Versorgung werden.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Vorstoß ist richtig, weil er auf vorhandenen Regelungen aufbaut und deren konsequente Anwendung verlangt. Statt neuer Strukturen braucht es Disziplin: klare Zuständigkeiten, harte Priorisierung und messbare Ergebnisse. Off‑Label‑Behandlungen dürfen nur unter strenger Evidenz und innerhalb definierter Pfade stattfinden; Wunschmedizin auf Kosten der Beitragszahler ist auszuschließen. Regierung und Kassenärzteschaft müssen Fristen setzen, Fortschritt veröffentlichen und sich an Resultaten messen lassen. Wer liefert, wird finanziert; wer bremst, verliert Mittel. So entsteht Verlässlichkeit – nicht durch Ankündigungen, sondern durch überprüfbare Leistung.


