🦫 Gericht stoppt Umsiedlung: Oberlausitzer Biber bleiben vorerst geschützt

🏛️ Entscheidung des Gerichts Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 5. Dezember 2025 entschieden, dass zwei Biberfamilien im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft vorerst weder gefangen noch umgesiedelt oder getötet werden dürfen. Das Gericht setzte damit eine zuvor erteilte Ausnahmegenehmigung außer Vollzug und gab einem Eilantrag der Grünen Liga Sachsen statt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

🐟 Auslöser und Genehmigungslage Auslöser war ein Teichwirt, der wegen erheblicher Schäden an seinen Anlagen die Entnahme der Tiere beantragt hatte. Der Freistaat Sachsen genehmigte eine Umsiedlung der Biber nach Nordfrankreich für den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 15. März 2026; für den Misserfolgsfall sah die Verfügung auch die sogenannte „letale Entnahme“ vor. Umweltverbände legten Widerspruch ein. Bereits im Herbst war von erheblichen wirtschaftlichen Belastungen die Rede, darunter Reparaturkosten seit 2019 sowie ein Dammbruchschaden in fünfstelliger Höhe.

⚖️ Strenger Schutz und enge Ausnahmen Nach vorläufiger Einschätzung der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts sind Biber streng geschützt; die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten seien hier nicht erfüllt.

🛠️ Zweifel an der Eignung der Maßnahmen Das Gericht bezweifelte, dass die vorgesehenen Schritte – Umsiedlung oder notfalls Tötung – überhaupt geeignet wären, künftige Schäden zu verhindern.

📝 Rechtsmittel und Fristen Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

🌿 Offener Nutzungskonflikt im Biosphärenreservat Der Beschluss schafft vorerst Rechtssicherheit für den Artenschutz, lässt jedoch den Nutzungskonflikt im Gebiet ungelöst.

🧰 Prävention und Ausgleich statt Symbolpolitik Gefordert sind nun belastbare und verhältnismäßige Lösungen vor Ort – von wirksamen Schutz- und Präventionsmaßnahmen bis hin zu klaren Ausgleichsmechanismen –, statt symbolischer Maßnahmen, deren Nutzen fraglich bleibt.

  • Wirksame Schutz- und Präventionsmaßnahmen an den Anlagen
  • Klare Ausgleichsmechanismen für strukturelle Schäden

🗨️ Kommentar der Redaktion Der Beschluss ist ein notwendiges Signal der Rechtssicherheit: Eingriffe in streng geschützte Bestände dürfen nur unter engsten Voraussetzungen erfolgen. Ebenso klar ist aber, dass Eigentümer mit nachweislichen Schäden nicht alleingelassen werden dürfen. Der Staat muss praktikable Prävention und verlässliche Ausgleichsregeln durchsetzen, statt auf fragwürdige Symbolpolitik zu setzen. Wer den Konflikt verschleppt, riskiert Akzeptanzverluste für den Naturschutz. Ordnung, Maß und Verantwortung sind jetzt gefragt.

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