🏛️ Landkreis Bautzen legt 50.000‑Euro‑Fonds für Jugendprojekte auf

📰 Programmstart: Der Landkreis Bautzen stellt 50.000 Euro für neue Kinder- und Jugendprojekte bereit. Die Mittel stammen aus dem Jahresüberschuss der Kreissparkasse und werden als Kleinstförderungen von bis zu 2.500 Euro pro Antrag vergeben. Ziel ist eine zügige, unbürokratische Unterstützung; Anträge sind online bis Ende Januar möglich. Damit setzt der Kreis einen entsprechenden Beschluss seines Kreistags um.

🧭 Rechtsgrundlage und Budget: Die Förderrichtlinie ist zum 1. Dezember 2025 in Kraft getreten. Grundlage ist ein Mehrheitsbeschluss des Kreistags vom 29. September 2025, nach dem aus dem Sparkassenüberschuss gezielt in die Kinder- und Jugendarbeit investiert wird. Das Bruttobudget beläuft sich auf 59.400,06 Euro; nach Steuern und Solidaritätszuschlag stehen 50.000 Euro zur Vergabe bereit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; gefördert wird im Haushaltsjahr 2026 nach pflichtgemäßem Ermessen.

⚙️ Ziel und Verfahren: Das Verfahren ist auf Praktikabilität angelegt. Die Vergabe kleiner Beträge soll Vorhaben vor Ort schnell an den Start bringen und bürokratische Hürden niedrig halten. Prioritäten werden über eine vom Kreisausschuss beschlossene Liste gesetzt; die Bewilligung erfolgt per Bescheid.

👥 Wer kann beantragen: Antragsberechtigt sind neben den in der Praxis zentralen Akteuren – Kinder- und Jugendverbände, Vereine, Jugendklubs und Gemeinden – grundsätzlich juristische Personen des privaten wie öffentlichen Rechts sowie geschäftsfähige natürliche Personen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen im Landkreis Bautzen wirken; der Sitz des Trägers muss nicht zwingend im Kreis liegen.

  • Verbände, Vereine und Jugendklubs
  • Gemeinden im Landkreis
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Geschäftsfähige natürliche Personen

🎯 Was gefördert wird: Zuwendungsfähig sind insbesondere Maßnahmen der offenen und verbandlichen Jugendarbeit, Projekte der Beteiligung junger Menschen sowie soziale, kulturelle oder sportliche Aktivitäten. Ebenfalls möglich sind geringwertige Anschaffungen für Jugendgruppen und -räume, Veranstaltungen, Workshops und Ferienangebote sowie die Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiter. Berücksichtigt werden zudem Formate zum deutsch-sorbischen Austausch und Projekte zur Stärkung demokratischer Kultur und eines respektvollen Miteinanders.

  • Offene und verbandliche Jugendarbeit
  • Beteiligungsprojekte junger Menschen
  • Soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten
  • Geringwertige Anschaffungen für Jugendgruppen und -räume
  • Veranstaltungen, Workshops, Ferienangebote
  • Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiter
  • Deutsch-sorbischer Austausch
  • Projekte zur Stärkung demokratischer Kultur und eines respektvollen Miteinanders

🚫 Grenzen und Ausschlüsse: Die Förderung ist nachrangig, wenn andere Programme greifen. Ausgeschlossen sind direkte Zahlungen wie Aufwandsentschädigungen oder Honorare an Ehrenamtliche, ebenso parteipolitische Zwecke oder Vorhaben gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Pro Antragsteller und Projekt ist jeweils nur ein Antrag zulässig; die maximale Fördersumme beträgt 2.500 Euro.

  • Nachrangigkeit gegenüber anderen Förderprogrammen
  • Keine Aufwandsentschädigungen oder Honorare an Ehrenamtliche
  • Keine parteipolitischen Zwecke oder verfassungsfeindlichen Vorhaben
  • Nur ein Antrag je Antragsteller und Projekt
  • Maximal 2.500 Euro pro Antrag

📝 Bewilligung und Nachweis: Über die Reihenfolge der Förderung entscheidet der Kreisausschuss anhand einer Prioritätenliste; die Bewilligung erfolgt per Bescheid. Die Mittel sind bis zum 31. Dezember 2026 zu verwenden. Der Verwendungsnachweis kann als einfache Belegliste bis zum 31. Januar 2027 eingereicht werden.

📌 Einordnung und Wirkung: Der Fonds ist klein, aber zielgerichtet. Er stärkt lokale Strukturen dort, wo überschaubare Beträge Wirkung entfalten. Die klare Fristsetzung, der Fokus auf Praktikabilität und die definierte Ausschlussliste sprechen für haushalterische Disziplin. Entscheidend wird sein, dass die Träger vor Ort zügig belastbare, gemeinwohlorientierte Projekte einreichen – und die Verwaltung die zugesagte Schlankheit der Verfahren einlöst.

🗨️ Kommentar der Redaktion: Der Ansatz ist richtig und maßvoll: Überschüsse werden in konkrete Jugendarbeit vor Ort gelenkt. Kleine, klare Beträge erzwingen Prioritäten und mindern Streuverluste. Wichtig ist, dass Nachrangigkeit strikt gilt und keine Doppelstrukturen finanziert werden. Die Ausschlussliste muss konsequent durchgesetzt, die Verwendung eng kontrolliert werden. Wer schnell tragfähige Projekte vorlegt und Verantwortung zeigt, sollte zum Zug kommen; Symbolpolitik darf keinen Euro binden.

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