đ° Programmstart: Der Landkreis Bautzen stellt 50.000 Euro fĂźr neue Kinder- und Jugendprojekte bereit. Die Mittel stammen aus dem JahresĂźberschuss der Kreissparkasse und werden als KleinstfĂśrderungen von bis zu 2.500 Euro pro Antrag vergeben. Ziel ist eine zĂźgige, unbĂźrokratische UnterstĂźtzung; Anträge sind online bis Ende Januar mĂśglich. Damit setzt der Kreis einen entsprechenden Beschluss seines Kreistags um.
đ§ Rechtsgrundlage und Budget: Die FĂśrderrichtlinie ist zum 1. Dezember 2025 in Kraft getreten. Grundlage ist ein Mehrheitsbeschluss des Kreistags vom 29. September 2025, nach dem aus dem SparkassenĂźberschuss gezielt in die Kinder- und Jugendarbeit investiert wird. Das Bruttobudget beläuft sich auf 59.400,06 Euro; nach Steuern und Solidaritätszuschlag stehen 50.000 Euro zur Vergabe bereit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; gefĂśrdert wird im Haushaltsjahr 2026 nach pflichtgemäĂem Ermessen.
âď¸ Ziel und Verfahren: Das Verfahren ist auf Praktikabilität angelegt. Die Vergabe kleiner Beträge soll Vorhaben vor Ort schnell an den Start bringen und bĂźrokratische HĂźrden niedrig halten. Prioritäten werden Ăźber eine vom Kreisausschuss beschlossene Liste gesetzt; die Bewilligung erfolgt per Bescheid.
đĽ Wer kann beantragen: Antragsberechtigt sind neben den in der Praxis zentralen Akteuren â Kinder- und Jugendverbände, Vereine, Jugendklubs und Gemeinden â grundsätzlich juristische Personen des privaten wie Ăśffentlichen Rechts sowie geschäftsfähige natĂźrliche Personen. Entscheidend ist, dass die MaĂnahmen im Landkreis Bautzen wirken; der Sitz des Trägers muss nicht zwingend im Kreis liegen.
- Verbände, Vereine und Jugendklubs
- Gemeinden im Landkreis
- Juristische Personen des privaten und Ăśffentlichen Rechts
- Geschäftsfähige natßrliche Personen
đŻ Was gefĂśrdert wird: Zuwendungsfähig sind insbesondere MaĂnahmen der offenen und verbandlichen Jugendarbeit, Projekte der Beteiligung junger Menschen sowie soziale, kulturelle oder sportliche Aktivitäten. Ebenfalls mĂśglich sind geringwertige Anschaffungen fĂźr Jugendgruppen und -räume, Veranstaltungen, Workshops und Ferienangebote sowie die Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiter. BerĂźcksichtigt werden zudem Formate zum deutsch-sorbischen Austausch und Projekte zur Stärkung demokratischer Kultur und eines respektvollen Miteinanders.
- Offene und verbandliche Jugendarbeit
- Beteiligungsprojekte junger Menschen
- Soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten
- Geringwertige Anschaffungen fßr Jugendgruppen und -räume
- Veranstaltungen, Workshops, Ferienangebote
- Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiter
- Deutsch-sorbischer Austausch
- Projekte zur Stärkung demokratischer Kultur und eines respektvollen Miteinanders
đŤ Grenzen und AusschlĂźsse: Die FĂśrderung ist nachrangig, wenn andere Programme greifen. Ausgeschlossen sind direkte Zahlungen wie Aufwandsentschädigungen oder Honorare an Ehrenamtliche, ebenso parteipolitische Zwecke oder Vorhaben gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Pro Antragsteller und Projekt ist jeweils nur ein Antrag zulässig; die maximale FĂśrdersumme beträgt 2.500 Euro.
- Nachrangigkeit gegenĂźber anderen FĂśrderprogrammen
- Keine Aufwandsentschädigungen oder Honorare an Ehrenamtliche
- Keine parteipolitischen Zwecke oder verfassungsfeindlichen Vorhaben
- Nur ein Antrag je Antragsteller und Projekt
- Maximal 2.500 Euro pro Antrag
đ Bewilligung und Nachweis: Ăber die Reihenfolge der FĂśrderung entscheidet der Kreisausschuss anhand einer Prioritätenliste; die Bewilligung erfolgt per Bescheid. Die Mittel sind bis zum 31. Dezember 2026 zu verwenden. Der Verwendungsnachweis kann als einfache Belegliste bis zum 31. Januar 2027 eingereicht werden.
đ Einordnung und Wirkung: Der Fonds ist klein, aber zielgerichtet. Er stärkt lokale Strukturen dort, wo Ăźberschaubare Beträge Wirkung entfalten. Die klare Fristsetzung, der Fokus auf Praktikabilität und die definierte Ausschlussliste sprechen fĂźr haushalterische Disziplin. Entscheidend wird sein, dass die Träger vor Ort zĂźgig belastbare, gemeinwohlorientierte Projekte einreichen â und die Verwaltung die zugesagte Schlankheit der Verfahren einlĂśst.
đ¨ď¸ Kommentar der Redaktion: Der Ansatz ist richtig und maĂvoll: ĂberschĂźsse werden in konkrete Jugendarbeit vor Ort gelenkt. Kleine, klare Beträge erzwingen Prioritäten und mindern Streuverluste. Wichtig ist, dass Nachrangigkeit strikt gilt und keine Doppelstrukturen finanziert werden. Die Ausschlussliste muss konsequent durchgesetzt, die Verwendung eng kontrolliert werden. Wer schnell tragfähige Projekte vorlegt und Verantwortung zeigt, sollte zum Zug kommen; Symbolpolitik darf keinen Euro binden.


