📰 Beschluss der Gläubiger Die Gläubiger der Damino GmbH haben dem Insolvenzplan des traditionsreichen Textilunternehmens aus Großschönau zugestimmt. Damit ist der Weg für die Fortführung in geordneten Bahnen grundsätzlich geöffnet. Zugleich steht fest, dass die Sanierung ohne die gesamte Belegschaft auskommen wird und zusätzliche Einschnitte Teil des Konzepts sind. Nun liegt es am Amtsgericht, den Plan zu bestätigen.
🧵 Historie und Ausgangslage Damino zählt zu den prägenden Namen der ostsächsischen Textilindustrie; die Wurzeln der Damast-Weberei reichen bis 1906. Das Amtsgericht Dresden hat zum 1. September 2025 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet und Rechtsanwalt Rüdiger Bauch (Schultze & Braun) zum Sachwalter bestellt. Bereits im Umfeld der Verfahrenseröffnung kündigte die Geschäftsführung an, das Angebot zu fokussieren, Kosten zu senken und die Belegschaft deutlich zu verkleinern, perspektivisch auf rund 70 Beschäftigte. Zudem wurde der kostenintensive Bereich der Textilveredlung am Standort eingestellt.
🧭 Sanierungsfahrplan und Schwerpunktsetzung Mit dem positiven Votum der Gläubiger ist ein wesentlicher Meilenstein erreicht: Der operative Betrieb kann auf Basis eines mehrstufigen Sanierungsfahrplans fortgesetzt werden. Die Zustimmung signalisiert Vertrauen in den eingeschlagenen Kurs, ist jedoch nur eine notwendige und keine hinreichende Bedingung für den Turnaround. Nach Unternehmensangaben stützen laufende Aufträge aus Hotellerie, Gastronomie sowie aus der Verkehrs- und Möbelindustrie die Fortführung. Im Zentrum stehen die Konzentration auf Kernprodukte und Kernkunden sowie Kooperationsgespräche mit Partnern, die bereits im Herbst weit fortgeschritten waren. Die geplante Personalanpassung bleibt Bestandteil der Neuaufstellung.
🏭 Personal und Standort Die Sanierung wird ohne die gesamte Belegschaft auskommen; die Belegschaft soll perspektivisch auf rund 70 Beschäftigte reduziert werden. Für den Standort spürbar ist auch die Einstellung des kostenintensiven Bereichs der Textilveredlung. Diese Maßnahmen sollen die Kostenbasis dauerhaft absenken, werden die Region aber weiterhin beschäftigen.
⚖️ Formales Verfahren und offene Punkte Auf die Zustimmung der Gläubiger folgt die gerichtliche Bestätigung des Plans. Erst mit Rechtskraft entfalten die im Plan vorgesehenen Wirkungen gegenüber allen Beteiligten, anschließend kann das Verfahren aufgehoben werden. Über die voraussichtliche Quote für Gläubiger und die genaue Zeitachse liegen aus der öffentlichen Berichterstattung bislang keine Angaben vor.
🔍 Ausblick und Maßstäbe des Erfolgs Die Entscheidung der Gläubiger ist ein Vertrauensbeweis, aber kein Freibrief. Damino erhält eine realistische Chance, als industrieller Kern in der Oberlausitz zu bestehen, allerdings auf schmalerer Basis und mit einem strikten Kostenregime. Ob der Plan trägt, wird sich an drei konservativen Maßstäben messen lassen: Disziplin bei der Umsetzung, belastbare Nachfrage im Kerngeschäft und Verlässlichkeit der angekündigten Partnerschaften. Bis zur gerichtlichen Bestätigung bleibt ein Rest an Unsicherheit. Für Belegschaft und Region ist die Zustimmung dennoch ein wichtiges Signal: Die industrielle Tradition hat eine Perspektive, wenn auch nicht zum alten Preis.
🗨️ Kommentar der Redaktion Die Zustimmung der Gläubiger ist vernünftig und konsequent, weil sie die Fortführung an klare Sanierungsziele bindet. Schmerzhafte Einschnitte in Belegschaft und Strukturen sind unerfreulich, aber notwendig, um das Kerngeschäft tragfähig zu halten. Entscheidend sind nun eiserne Umsetzungsdisziplin und nüchterne Kostenkontrolle; Sentimentalität darf die Zahlen nicht überstimmen. Das Gericht sollte zügig, aber gründlich entscheiden, damit Planungssicherheit entsteht. Kooperationen müssen messbare Beiträge liefern, sonst gehören sie nicht ins Konzept. Nur wer liefert, bleibt an Bord.


