DAS NEUSTE

🅿️ Bewohner zuerst: Görlitz führt in der Nikolaivorstadt ab 19. Januar Bewohnerparken ein

🏙️ Kurswechsel in der Nikolaivorstadt Görlitz ordnet einen grundlegenden Schritt in der Parkraumpolitik an: Große Teile der Nikolaivorstadt werden ab dem 19. Januar zur Bewohnerparkzone. Die Regelung ist als zweijähriger Versuch angelegt und soll Stellplätze wieder vorrangig den Anwohnern sichern. Nur Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis dürfen dann dauerhaft im Quartier stehen; einzelne Kurzzeit- und Restplätze bleiben erhalten. Damit reagiert die Stadt auf jahrelangen Parkdruck durch Pendler und Besucher.

⚖️ Rechtsrahmen und Zielsetzung Rechtliche Grundlage ist § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO. Ziel solcher Zonen ist es, Dauerparken auf Bewohner zu beschränken und ansonsten Kurzzeit- oder Ticketparken vorzusehen.

📅 Start und Befristung Die Umstellung beginnt am 19. Januar und ist auf zwei Jahre befristet. In dieser Zeit prüft die Stadt Wirkung und Akzeptanz der Maßnahme.

🎫 Zugangsberechtigung und Gebühr Parkberechtigt sind Inhaber des Bewohnerparkausweises, der als „grüne Karte“ ausgegeben wird. Die Jahresgebühr beträgt 120 Euro. Grundsätzlich steht der Ausweis den im Gebiet gemeldeten Bewohnern mit eigenem oder dauerhaft genutztem Fahrzeug zu.

🅿️ Parkraumzuschnitt und Erreichbarkeit Große Teile der Nikolaivorstadt werden zur Bewohnerzone. Einige wenige freie Plätze bleiben, etwa entlang des Nikolaigrabens. An der Großen Wallstraße entstehen Kurzzeit-Stellflächen — ausdrücklich auch für sogenannte „Elterntaxis“ und andere Kurzzeitnutzer. So bleibt ein Mindestmaß an Erreichbarkeit für Schule, Kitas und Erledigungen gewährleistet.

🚫 Begründung der Maßnahme Die Stadt will die Stellflächen vor zweckentfremdeter Dauerbelegung schützen. Besonders Pendler und Mitarbeiter der Verwaltung hatten das Quartier bislang als kostenlose Parkinsel genutzt.

🔍 Evaluation und Steuerung Das Vorhaben ist richtig, wenn es konsequent markiert, kontrolliert und transparent evaluiert wird. Zwei Punkte sind entscheidend:

  • Verdrängungseffekte in angrenzende Viertel beobachten und frühzeitig mit flankierenden Angeboten reagieren, etwa klar ausgewiesenen Kurzzeitflächen und gut erreichbaren Alternativen.
  • Zur Halbzeit eine nüchterne Zwischenbilanz ziehen und gegebenenfalls nachjustieren.

📈 Erfolgskriterium und Ausblick Dass einzelne Rest- und Kurzzeitplätze bleiben, ist sinnvoll und alltagstauglich. Am Ende wird gelten: Nur wenn der Parksuchverkehr sinkt und Anwohner verlässlich Stellplätze finden, hat der Versuch seinen konservativen Praxistest bestanden.

🗨️ Kommentar der Redaktion Die Entscheidung ist ein notwendiger Ordnungsakt zum Schutz des Wohnumfelds. Wer im Quartier lebt, darf Anspruch auf verlässliche Stellplätze erheben; Fremdparken darf nicht länger die Regel sein. Nun braucht es strikte Beschilderung, engmaschige Kontrolle und eine nüchterne Zwischenbilanz zur Halbzeit der Testphase. Gleichzeitig muss die Stadt Verdrängungseffekte ernst nehmen und klare Kurzzeitangebote an den Rändern schaffen. Der Versuch verdient Unterstützung, solange er das Versprechen einlöst: weniger Parksuchverkehr, mehr Verlässlichkeit für Anwohner.

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