✈️ Wieder näher am Boden: Luftwaffe reaktiviert Tiefflugtraining bis rund 75 Meter

🛫 Wiedereinführung spezieller Tieffluggebiete Die Luftwaffe hat am 27. November 2025 spezielle Tieffluggebiete in Deutschland wieder in Betrieb genommen. In diesen Zonen dürfen Kampfjets im Rahmen geplanter Übungszielanflüge kurzzeitig bis auf etwa 75 Meter (250 Fuß) über Grund sinken – beschränkt auf maximal zwei Minuten. Die Maßnahme wird mit der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa begründet; zugleich kündigt die Bundeswehr an, Lärmemissionen so gering wie möglich zu halten.

🛡️ Hintergrund und militärische Bedeutung Tiefflugfähigkeiten gelten in der Landes- und Bündnisverteidigung als unverzichtbar, etwa für das Annähern an Bodenziele unter gegnerischer Aufklärung und Luftverteidigung. Nach Jahren reduzierter Nutzung werden ausgewiesene Low Flying Areas erneut reaktiviert.

📏 Mindestflughöhen außerhalb der Zonen Außerhalb dieser Zonen gilt weiterhin eine Mindestflughöhe von etwa 150 Metern (500 Fuß) für militärische Luftfahrzeuge – die Sonderregelung betrifft ausschließlich die Bundeswehr.

🗺️ Bezeichnung und Zweck der Bereiche Die wieder freigegebenen Bereiche firmieren als „Tieffluggebiete 250 Fuß/LFAs“. Dort sind Tiefflüge ausschließlich für präzise definierte Übungszielanflüge und nur für kurze Zeitfenster zulässig.

🧭 Koordination und Reglementierung Die Nutzung wird zentral koordiniert und strikt reglementiert, um die Tiefflugphasen eng zu begrenzen und planbar zu halten.

🌐 Betroffener Raum Betroffen ist unter anderem das Gebiet „LFA 8“ im östlichen Mecklenburg-Vorpommern.

🔊 Lärmschutz und Belastung Die Bundeswehr betont, die Zahl der Einsätze und die Dauer der Tiefflugphasen auf das für die Auftragserfüllung notwendige Minimum zu begrenzen, verweist aber auf eine voraussichtlich deutlichere Wahrnehmung des Fluglärms.

🧩 Sicherheitspolitische Einordnung Die Rückkehr zum Tiefflug ist sicherheitspolitisch folgerichtig, wenn Deutschland seine Verteidigungsfähigkeit glaubwürdig halten will.

🧪 Transparenz und Kontrolle Entscheidend ist nun, dass Verteidigungsministerium und Luftwaffe das angekündigte Lärmschutzprinzip robust umsetzen, Planungen transparent machen und Bürger frühzeitig informieren.

⚖️ Balance von Auftrag und Rücksicht Notwendig sind belastbare Messungen, enge Abstimmung mit den Ländern und eine konsequente Begrenzung von Häufigkeit und Dauer der Tiefflugfenster. So lässt sich militärische Notwendigkeit mit Rücksicht auf betroffene Regionen in ein verantwortbares Gleichgewicht bringen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Tiefflug ist kein Selbstzweck, sondern eine harte Notwendigkeit in einer veränderten sicherheitspolitischen Lage. Fluglärm ist belastend, doch der Schutz des Landes und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte wiegen schwerer. Maßstab bleiben Disziplin und Nachweis: strenge Limits, transparente Planung, überprüfbare Messungen. Bund und Länder müssen geschlossen handeln und Bürger frühzeitig, klar und belastbar informieren. Wer glaubwürdige Verteidigung verlangt, muss die erforderlichen Übungen konsequent ermöglichen.

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