💶 Mehr fürs Mandat? In Dresden reift Plan für höhere Diäten und größere Mitarbeiteretats

📰 Vorstoß im Landtag

🏛️ Im Sächsischen Landtag formiert sich intern der nächste Anlauf für höhere Abgeordnetenbezüge. Ein Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes soll die Diäten über die bisherige automatische Anpassung hinaus spürbar anheben und die Mitarbeiterpauschalen deutlich aufstocken; dadurch könnten bis zu 60 zusätzliche Stellen in den Abgeordnetenbüros entstehen. Das Vorhaben wird fraktionsübergreifend intern beraten und dürfte eine Debatte über Maß und Mitte politischer Selbstbezahlung neu entfachen.

⚖️ Gesetzlicher Rahmen

📜 Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung ist gesetzlich geregelt. Seit der Reform 2021 orientiert sich die Grunddiät an der Besoldungsgruppe R2, Stufe 6, zum Stichtag 1. Januar 2021 und wird seither jährlich zum 1. April anhand des in Sachsen ermittelten Nominallohnindex fortgeschrieben. Die Kosten- und Tagegeldpauschalen sind ebenfalls gesetzlich fixiert und an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Ziel der Neuregelung war es, die heikle Frage der Diätenhöhe zu entpolitisieren und an eine nachvollziehbare externe Kennziffer zu binden.

💶 Aktuelle Bezüge

📊 Aktuell liegt die monatliche Grundentschädigung für sächsische Landtagsabgeordnete bei rund 7.315 Euro brutto. Dieser Wert ergibt sich aus den jüngsten Anpassungen und liegt im ostdeutschen Vergleich eher im Mittelfeld.

🧩 Mechanik der geplanten Erhöhung

📈 Kern der nun intern verhandelten Novelle ist ein „Kniff“, mit dem die reguläre Indexanpassung übertroffen werden soll. Damit würde die Erhöhung höher ausfallen, als es die bisherige Mechanik des Gesetzes erlaubt. Parallel dazu sollen die Pauschalen für Mitarbeiter deutlich ausgeweitet werden; nach jetzigem Stand könnten dadurch bis zu 60 zusätzliche Stellen in den Abgeordnetenbüros geschaffen werden – ein spürbarer Ausbau der politischen Infrastruktur im Landtag, finanziert aus dem Landeshaushalt. Konkrete Euro-Beträge und Stufenverläufe kursieren intern, öffentlich kommuniziert wurden sie bislang nicht.

🛡️ Rechtliche Spielräume

🧭 Rechtlich wäre ein solcher Schritt möglich: Das Abgeordnetengesetz kann vom Parlament mit einfacher Mehrheit geändert werden. Bereits die Reform 2021 koppelte die Diät an die Richterbesoldung als Ausgangsbasis und führte die jährliche Indexierung über den sächsischen Nominallohnindex ein. Jede erneute Anpassung der Bezugsgröße oder der Mechanik kann die Höhe der Diäten dauerhaft nach oben verschieben.

🗳️ Politische Bewertung

🔎 Der politische Ertrag des Vorstoßes ist riskant. In Zeiten knapper Haushalte und hoher Belastungen sendet eine überproportionale Diätenerhöhung, flankiert von größeren Mitarbeiteretats, ein unglückliches Signal. Transparenz, Maßhaltung und eine klare, nachvollziehbare Begründung sind jetzt Pflicht. Wer das Vertrauen der Bürger erhalten will, sollte an objektiven Parametern festhalten, auf „Tricks“ verzichten und die Personalbedarfe belastbar belegen.

🔭 Ausblick

⏳ Bis zur Vorlage eines konkreten Gesetzentwurfs bleibt offen, ob und wie stark die Bezüge tatsächlich steigen sollen.

🗨️ Kommentar der Redaktion

🧱 Politische Selbstbezahlung verlangt Maß und Mitte. Wer über die bewährte Kopplung an objektive Indizes hinausgeht, sägt am Vertrauen der Bürger. Erhöhungen ohne stringente, öffentliche Begründung sind fehl am Platz; erst die Notwendigkeit belegen, dann entscheiden. Einfache gesetzliche Spielräume sind kein Freibrief für taktische Kniffe. Der Landtag sollte den Automatismus bewahren, Transparenz herstellen und auf jede Form stiller Aufrüstung verzichten.

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