🗞️ Neuer Ermittlungsstrang Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Dresdner Star-Anwalts Peter B. steht ein weiterer Vorgang im Fokus: Der Verteidiger der angeklagten Witwe Ramona B. soll im Juli 2025 rund 117.000 Euro mittels Vollmacht von ihrem Konto transferiert haben. Die Staatsanwaltschaft hat neue Ermittlungen bestätigt, derzeit jedoch gegen die Angeklagte wegen des Verdachts der Vereitelung der Zwangsvollstreckung.
💶 Allegierte Geldbewegung Im Zentrum steht eine Überweisung, die über eine zuvor erteilte Vollmacht erfolgt sein soll. Nach derzeitigem Stand wird geprüft, ob durch diese Transaktion Vermögenswerte dem Zugriff von Gläubigern entzogen worden sein könnten.
🏛️ Prozesshintergrund Die Witwe muss sich seit Juni 2025 vor dem Landgericht Dresden wegen Mordes verantworten. Laut Anklage soll sie ihren Ehemann beim Joggen mit einem Auto überfahren und den Tathergang wie eine Unfallflucht wirken lassen. Mitangeklagt ist ein 76-jähriger Hausmeister wegen Beihilfe. Im Falle einer Verurteilung droht der Frau lebenslange Haft; der Prozess ist bis ins Frühjahr 2026 terminiert.
🧾 Pfändung und Vollmacht Nach Darstellung der Nebenklage war das Konto der Angeklagten bei der Deutschen Bank zuvor gepfändet worden. Kurz darauf soll der Verteidiger 117.747,96 Euro auf ein eigenes Konto überwiesen haben; im Saal verwies er auf eine vor der Pfändung erteilte Vollmacht.
📑 Rechtliche Einordnung Die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht der Vereitelung der Zwangsvollstreckung. Das Delikt ist unter bestimmten Voraussetzungen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht und wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt.
🗣️ Stimmen der Beteiligten Der Nebenkläger spricht von einem „ungeheuerlichen Vorgang“. Der Verteidiger weist die Vorwürfe zurück.
📌 Eckdaten im Überblick Die folgenden Punkte fassen den bekannten Stand zusammen:
- Juli 2025: mutmaßliche Überweisung durch den Verteidiger per Vollmacht.
- Betrag: 117.747,96 Euro.
- Konto: Angeklagte bei der Deutschen Bank; nach Darstellung der Nebenklage zuvor gepfändet.
- Ermittlungen: derzeit gegen die Angeklagte wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung.
- Hauptverfahren: seit Juni 2025; terminiert bis Frühjahr 2026.
- Mitangeklagt: 76-jähriger Hausmeister wegen Beihilfe.
- Strafrahmen des in Rede stehenden Delikts: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen, grundsätzlich nur auf Antrag.
🔭 Ausblick und Bedeutung Der spektakuläre Mordprozess erhält damit eine brisante finanzielle Komponente. Sie wirft Fragen nach professioneller Distanz, dem Gebrauch von Vollmachten und dem Pfändungsschutz auf. Bis zur rechtskräftigen Klärung gilt die Unschuldsvermutung – für die Angeklagte und, im Hinblick auf die erhobenen Vorwürfe, auch für ihren Verteidiger.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Rechtsstaat lebt von klaren Grenzen zwischen Mandat und Mandantenvermögen. Wenn Vollmachten faktisch genutzt werden, um eine Pfändung zu umgehen, muss das lückenlos aufgeklärt werden, sonst erodiert das Vertrauen in die Integrität des Verfahrens. Zugleich gilt strikt die Unschuldsvermutung; Vorverurteilungen verbieten sich. Das Gericht hat die Aufgabe, die finanzielle Nebenlinie zügig und gründlich aufzuarbeiten, ohne den Kernvorwurf aus dem Blick zu verlieren. Maßstab für Konsequenzen sind am Ende nicht Emotionen, sondern das Gesetz.


