📰 Anerkennung seltener Impfschäden Der Freistaat Sachsen hat drei Todesfälle im Zusammenhang mit Corona-Schutzimpfungen als Impfschaden anerkannt. Insgesamt wurden seit Beginn der Pandemie im Land etwa acht Millionen Impfungen verabreicht; die anerkannten Todesfälle stehen damit in einem äußerst seltenen Verhältnis zur Gesamtzahl der Injektionen. Zudem stellt das Land jährlich Mittel für Impfgeschädigte bereit, aus denen auch fünf Hinterbliebene aus Corona-bezogenen Fällen Leistungen erhalten.
⚙️ Zuständigkeiten und Rechtsrahmen Für die Bearbeitung und Entscheidung von Entschädigungsfällen ist in Sachsen der Kommunale Sozialverband zuständig. Anspruchsgrundlagen und Verfahren folgen dem Infektionsschutzrecht. Betroffene und Hinterbliebene können Leistungen beantragen, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden behördlich festgestellt wird.
🩺 Erfassung unerwünschter Wirkungen Unerwünschte Wirkungen, die über gewöhnliche Impfreaktionen hinausgehen, sollen medizinisch beurteilt und über die Gesundheitsämter an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Erst auf dieser Grundlage beginnt das behördliche Prüfverfahren.
📄 Rechtliche Anerkennung der drei Todesfälle In drei Todesfällen sahen die sächsischen Stellen die Voraussetzungen für einen Impfschaden als erfüllt an. Das bedeutet, die Kausalität wird im rechtlichen Sinne anerkannt und es werden Leistungen gewährt. Konkrete individuelle medizinische Befunde werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht öffentlich dargestellt.
💶 Leistungen und Umfang der Unterstützung Der Freistaat veranschlagt jährlich etwa zehn Millionen Euro für Impfgeschädigte. Aus diesem Topf erhalten auch fünf Hinterbliebene aus Corona-bezogenen Fällen Leistungen. Die Beträge richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben der sozialen Entschädigung und können Renten, Heil- und Pflegeleistungen sowie Hinterbliebenenversorgung umfassen.
- Renten
- Heil- und Pflegeleistungen
- Hinterbliebenenversorgung
🔎 Prüfverfahren und Entscheidung Hinweise auf schwere Nebenwirkungen werden ärztlich erfasst und an Gesundheitsämter sowie Fachbehörden weitergeleitet. Nach Aktenlage, Gutachten und behördlicher Prüfung fällt der Kommunale Sozialverband Sachsen die Entscheidung über Anerkennung und Leistungsumfang.
📊 Statistische Einordnung Vor dem Hintergrund von rund acht Millionen verabreichten Dosen entspricht die Anerkennung von drei Todesfällen einer statistisch sehr geringen Quote. Zugleich unterstreicht jeder anerkannte Fall die Pflicht des Staates, klare Kriterien anzuwenden, zügig zu entscheiden und Betroffene wie Hinterbliebene verlässlich zu unterstützen.
🧭 Fazit Die Anerkennung der drei Todesfälle als Impfschaden ist ein seltener, rechtlich gewichtiger Befund und ein Prüfstein für Transparenz sowie Verlässlichkeit staatlichen Handelns. Der Freistaat signalisiert Verantwortungsbereitschaft gegenüber wenigen, aber schwer betroffenen Familien. Zugleich zeigt der Blick auf Millionen verabreichter Impfungen, dass der Nutzen der Immunisierung in der Breite nicht in Frage steht. Entscheidend bleibt: Verfahren müssen nachvollziehbar, Begutachtungen unabhängig und Entscheidungen zügig sein, um Vertrauen in staatliche Institutionen und in den medizinischen Nutzen von Impfungen zu sichern.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Staat tut gut daran, seltene, aber schwerwiegende Fälle klar zu benennen und entschlossen zu entschädigen. Wer Verantwortung trägt, muss Verfahren straff führen und Ergebnisse zügig kommunizieren – ohne Spekulationen und ohne Aktivismus. Millionen Impfungen stehen wenigen anerkannten Schäden gegenüber; das spricht für die Immunisierung, entbindet aber nicht von Transparenz. Maßstab bleibt das Recht: unabhängige Begutachtung, verlässliche Kriterien, kein politischer Druck. Nur so bleibt Vertrauen gewahrt – bei den Betroffenen ebenso wie in der Bevölkerung.



Bitte bedenken Sie bei der Bewertung der Häufigkeit von Impfschäden, dass bei passiven Meldesystemen, wie es hier vorliegt, nur maximal 1-10% der Fälle gemeldet werden. Eine Auswertung der Safe-Vac-Daten gibt es ja bis heute nicht, Vergleiche mit den Zulassungsstudien und den ICAN-Daten aus den USA deuten darauf hin, dass bei den Meldungen in Deutschland massiv unterschätzt wurde, welchen Schaden sie ausgelöst haben.