🏙️ Gebührenerhöhung ab 2026 Die Stadt Herrnhut passt die Entgelte für die Nutzung kommunaler Einrichtungen an. Betroffen sind vor allem Sport- und Kulturvereine, die regelmäßig Turnhallen und Dorfgemeinschaftshäuser belegen. Die neuen Sätze sollen ab 2026 gelten; der Stadtrat hat den Beschluss gefasst. Damit steigen die laufenden Kosten vieler ehrenamtlich getragener Angebote – mit spürbaren Folgen für die Vereinsarbeit in der Fläche.
🏟️ Hintergrund Herrnhut stellt eine Reihe von Räumen und Hallen für Trainings-, Breiten- und Kulturbetrieb bereit: die Turnhallen an der Goethestraße, in Ruppersdorf und Großhennersdorf sowie Gemeinschafts- und Mehrzweckräume wie das Dorfgemeinschaftshaus „Mohr“ in Ruppersdorf und die „Alte Schule“ in Berthelsdorf und Großhennersdorf. Die Vermietung erfolgt zentral über die Stadtverwaltung. Dass die häufigsten Nutzer – Vereine und Initiativen – den Großteil der Mehrbelastung tragen, ist wegen ihrer intensiven Belegungszeiten nachvollziehbar, verschärft jedoch die finanzielle Lage vieler Ehrenamtlicher.
🏛️ Beschluss und Zielsetzung Die Entgelte für Sporthallen und Dorfgemeinschaftshäuser werden überarbeitet. Ziel ist eine einheitliche und tragfähige Gebührenstruktur. Konkrete Tarife und Staffelungen für Vereins-, private und kommerzielle Nutzungen greifen mit Geltung ab 2026.
💼 Auswirkungen auf Vereine Für Vereine bedeutet die Anpassung, Haushalte neu zu planen und gegebenenfalls Trainings- oder Veranstaltungsrhythmen anzupassen. Intensiv belegte Zeiten schlagen stärker zu Buche; die finanziellen Spielräume werden enger.
📅 Buchung und Zuständigkeiten Planungen für die Belegung laufen über den zuständigen Ansprechpartner im Rathaus. Die Stadt listet die betroffenen Objekte öffentlich, die Rahmenbedingungen sind damit klar – die Kostenkalkulationen der Vereine jedoch anspruchsvoller.
⚖️ Kommunalpolitische Einordnung Der Beschluss gilt als Signal in Richtung Kostenwahrheit: Öffentliche Infrastruktur verursacht Unterhalt, Personal- und Energiekosten. Gebührenanpassungen gehören, so unpopulär sie sind, zum Instrumentarium solider Haushaltsführung.
❓ Offene Punkte und Debatte Im Raum steht die Frage nach flankierenden Erleichterungen: etwa Ermäßigungssätzen für Jugendarbeit, soziale Projekte oder lange Vereinsbindungen sowie transparenten Musterkalkulationen, damit Betroffene die neue Entgeltlogik nachvollziehen können. Die Debatte darüber wird in den kommenden Monaten vor Ort zu führen sein – rechtzeitig vor dem Start der neuen Sätze.
🧭 Fazit Herrnhut stellt die Weichen für höhere Nutzungsentgelte in Sporthallen und Dorfgemeinschaftshäusern ab 2026. Das ist haushalterisch konsequent, trifft aber ausgerechnet jene, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt tragen. Ein konservativ-pragmatischer Weg bestünde darin, die Einführung mit klaren Begründungen, belastbaren Rechenwegen und gezielten Entlastungen für Jugendarbeit und Ehrenamt zu verbinden. So ließe sich Kostenwahrheit mit Augenmaß und Akzeptanz verbinden – im Interesse einer lebendigen Vereinslandschaft.
🗨️ Kommentar der Redaktion Kostenwahrheit ist überfällig und die Grundlage verantwortlicher Kommunalpolitik. Wer städtische Infrastruktur nutzt, muss deren Unterhalt realistisch mittragen – auch Vereine. Damit das Mehr an Gebühren akzeptiert wird, braucht es vollständige Transparenz der Berechnungen und klar definierte Ermäßigungssätze für Jugendarbeit und Ehrenamt. Breite Ausnahmen oder pauschale Sonderregelungen wären der falsche Weg. Die Stadt sollte zügig und verbindlich kommunizieren, die Vereine ihre Belegungen straffen und Prioritäten setzen.


