🏛️ Urteil Das Landgericht Görlitz hat einen 29-jährigen Kamenzer wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Einen versuchten Totschlag sah die Kammer nicht. Das Urteil wurde am 20. November 2025 bekanntgegeben und ist noch nicht rechtskräftig.
🚨 Tatgeschehen Vor einem Hauseingang an der Nordstraße in Kamenz stach der Täter ohne Vorwarnung mit einer Machete auf seinen 40-jährigen Nachbarn ein. Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation. Zwischen den Nachbarn soll es zuvor keine nennbaren Kontakte gegeben haben; ein Motiv blieb unklar.
⚖️ Verfahrensgang Das Verfahren zog sich über mehrere Stationen: Zunächst war eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Kamenz vorgesehen, wurde dann nicht eröffnet und an das Landgericht Görlitz verwiesen. Später erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Totschlags.
🧑⚖️ Anträge und Plädoyers Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre Haft. Der Nebenklagevertreter wertete das Geschehen als versuchten Totschlag, während die Verteidigung für eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung plädierte.
👤 Persönliche Umstände des Angeklagten Zur Tatzeit stand der Angeklagte nach eigenen Angaben unter Drogeneinfluss, bemüht sich seitdem um Abstinenz und entschuldigte sich beim Opfer. Er ist bislang nicht vorbestraft und hat sich über eine Zeitarbeitsfirma um Arbeit bemüht; eine Stelle bei der Müllabfuhr steht in Aussicht.
🧭 Einordnung Mit der nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe setzt das Gericht ein klares, wenn auch moderates Signal gegen rohe Gewalt. Die lange Verfahrensdauer und die Abgrenzung zum Tötungsdelikt werfen grundsätzliche Fragen nach der Konsequenz und Geschwindigkeit staatlicher Strafverfolgung auf. Rechtsmittel bleiben abzuwarten.
🗨️ Kommentar der Redaktion Drei Jahre für einen Macheten-Angriff sind ein hartes, aber im Ergebnis moderates Zeichen. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss bei roher, lebensgefährlicher Gewalt schnell und unmissverständlich reagieren. Lange Verfahrenswege und die Abgrenzung zum Tötungsdelikt belasten das Vertrauen der Bürger in die Durchsetzungskraft des Staates. Persönliche Bemühungen des Täters verdienen Beachtung, dürfen die Sanktion aber nicht verwässern. Jetzt braucht es zügige Rechtsmittelklarheit und eine klare Linie gegen solche rohe Gewalt.


