DAS NEUSTE

⚓ Wrack im Hafen von Swinemünde: Deutscher Kutter sinkt – Eigentümer bleibt unauffindbar

🚢 Teilweises Sinken im Nordbecken: In der Nacht zum 13. November ist der deutsche Fischkutter „Kehrwieder“ im Nordbecken des Hafens von Swinemünde teilweise gesunken. Der kommunale Hafenbetreiber sicherte die Unfallstelle, ließ eine Ölsperre ausbringen und teilte mit, der Betrieb laufe weiter; eine Gefahr für Schifffahrt und Umwelt bestehe nach derzeitigem Stand nicht.

🧩 Hintergrund und offene Forderungen: Die „Kehrwieder“ liegt seit 2023 in Swinemünde. Der deutsche Eigner ist für Behörden und Hafenbetreiber seit Langem nicht erreichbar. Nach Angaben aus der regionalen Berichterstattung summieren sich die ausstehenden Liegegebühren auf knapp 50.000 Euro, die die Stadt bislang nicht eintreiben konnte.

⏱️ Ablauf der Ereignisse: Nach Behördenangaben kenterte das Schiff gegen 3.00 Uhr und setzte auf dem Hafengrund auf. Die weiteren Reaktionen erfolgten gestaffelt und mit klarer Aufgabenverteilung:

  • Um 4.13 Uhr informierte ein Mitarbeiter den Hafenleiter.
  • Um 6.15 Uhr wurden die Feuerwehr und die polnische Seenotrettung verständigt.
  • Ein Umweltinspektor begutachtete die Lage; wegen dünner Ölspuren wurde der Bereich mit Sperren gesichert.

🔍 Vorherige Kontrollen: Laut Betreiber war die „Kehrwieder“ bis zuletzt regelmäßig kontrolliert worden. Noch am 12. November um 15.00 Uhr seien keine Auffälligkeiten festgestellt worden, Hinweise auf einen unmittelbar drohenden Schaden lagen demnach nicht vor.

🛠️ Vorbereitungen zur Bergung: Parallel zu den Sicherungsmaßnahmen laufen Vorbereitungen zur Bergung. Dazu wurden Tauch- und Kranfirmen eingebunden, um das Schiff anzuheben und Folgeschäden zu verhindern.

⚖️ Vertrackte Rechtslage: Rechtlich gestaltet sich der Fall schwierig. Nachdem der Eigentümer seit Ablauf einer Bewohner-Liegevereinbarung im April 2023 nicht mehr erreichbar war, versuchte der Hafen vergeblich, per Pfandrechtsverfahren vorzugehen. 2024 lehnte die zuständige Seeamt-Behörde das Entfernen ab, da keine unmittelbare Gefahr für die Schifffahrt bestand. 2025 wurden Verfahren bei Gericht und Staatsanwaltschaft angestoßen; mit Hilfe deutscher Stellen wurde inzwischen eine aktuelle Anschrift des Schuldners ermittelt.

🌊 Einordnung und Ausblick: Der Fall steht exemplarisch für Lücken im Umgang mit verlassenen Schiffen in Ostseehäfen. Um Umwelt- und Sicherheitsrisiken zu begrenzen und kommunale Haushalte nicht mit privaten Kosten zu belasten, braucht es schnelle Bergung, konsequente Pfandrechtsdurchsetzung und grenzüberschreitende Vollstreckung. Entscheidend wird sein, ob Bergungs- und Entsorgungskosten zeitnah beim Eigentümer realisiert werden können – und ob die „Kehrwieder“ damit nicht nur aus dem Wasser, sondern auch aus der rechtlichen Schwebe gehoben wird.

🗨️ Kommentar der Redaktion: Der Vorfall zeigt, wie dringend handlungsfähige Strukturen beim Umgang mit verlassenen Schiffen sind. Die Sicherung der Unfallstelle war richtig, nun müssen Bergung und Kostendurchsetzung zügig folgen. Eigentum verpflichtet: Wer sich seiner Verantwortung entzieht, darf nicht auf Kosten der Allgemeinheit entlastet werden. Grenzüberschreitende Verfahren sind keine Ausrede, sondern Auftrag zu konsequentem Vollzug. Dieser Fall sollte genutzt werden, Verfahren zu straffen und Haftungsfragen klarer zu ordnen.

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