DAS NEUSTE

💸 Kein Rettungsring aus Dresden: Ostritz geht bei Sondermitteln leer aus

📰 Absage aus Dresden Die erhoffte Finanzspritze für die ostsächsische Grenzstadt Ostritz bleibt aus. Der Stadtrat verabschiedete im November den Doppelhaushalt 2025/26 mit absehbaren Fehlbeträgen und die Kommune beantragte eine Bedarfszuweisung. Nun kam die Absage aus Dresden: Auf dem Papier sei die Lage nicht schlecht genug. Bürgermeisterin Stephanie Rikl kommentiert: „Uns geht es – auf dem Papier – noch zu gut.“ Ostritz hatte sich mit Sparkurs und erhöhten Hebesätzen vorbereitet; Hilfe fließt vorerst nicht.

ℹ️ Was Bedarfszuweisungen regeln Bedarfszuweisungen sind Sondermittel des Freistaats für Kommunen in besonderen finanziellen Härtefällen. Voraussetzung ist ein vom Hauptorgan beschlossener und von der Rechtsaufsicht genehmigter Haushaltsstrukturplan. In der Regel sollen Gemeinden für die Konsolidierungszeit ihre Grundsteuer-Hebesätze deutlich – meist um 60 Prozentpunkte – über den Landesdurchschnitt anheben. Bewilligt wird nicht der volle Bedarf; Ziel ist die Stabilisierung der Liquidität und die Rückkehr zu geordneter Haushaltswirtschaft. Zuständig sind die Rechtsaufsichtsbehörden und, je nach Volumen, das Sächsische Finanzministerium.

🧮 Begründung der Ablehnung In Ostritz wirken seit Jahren strukturelle Schwächen: eine schmale Einnahmebasis und chronische Defizite. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, legte die Stadt ein Haushaltsstrukturkonzept vor und erhöhte die Steuersätze auf die geforderten Zielwerte. Dennoch verneinten die Prüfer die besondere Notlage – mit dem Hinweis auf eine „zu ordentliche“ Haushaltsführung und zu niedrige Verschuldung, die die Lage auf dem Papier besser erscheinen lasse. Während etwa Reichenbach Anfang 2025 knapp vier Millionen Euro Sonderhilfe erhielt, geht Ostritz zunächst leer aus. Kurzfristig fehlt damit Spielraum, um die erwarteten Haushaltslöcher 2025/26 zu schließen.

📉 Konsequenzen für den Haushalt 2025/26 Die Absage verschärft die Konsolidierungsaufgabe. Die Stadt muss mit den bereits beschlossenen Sparmaßnahmen und angehobenen Hebesätzen arbeiten, ohne zusätzliche Landesmittel. Finanzielle Entscheidungen erfordern priorisierte Ausgaben und strikte Liquiditätssteuerung, um die Unterdeckung so geordnet wie möglich zu managen.

⚖️ Dilemma der Regelung Der Fall illustriert ein Dilemma kommunaler Finanzpolitik: Wer lange solide wirtschaftet, kann im System der Bedarfszuweisungen durch das Raster fallen. Aus konservativer Sicht ist die Zielgenauigkeit richtig – akute, nicht selbstverschuldete Liquiditätsengpässe sollen priorisiert werden. Gleichzeitig dürfen keine Anreize entstehen, Schulden aufzubauen, nur um förderfähig zu werden. Der Freistaat sollte die Vergabekriterien so nachschärfen, dass solide geführte, strukturschwache Orte bei klarer Unterdeckung rascher Planungssicherheit erhalten.

🔭 Ausblick Ostritz bleibt gefordert, den Sparkurs fortzusetzen, weitere Einnahmequellen zu erschließen und – sofern sich die Lage real verschlechtert – einen neuen Antrag im Rahmen der Rechtslage zu stellen. Bis dahin gilt: Haushaltsdisziplin und vorsichtige Steuerung der Liquidität stehen an erster Stelle.

🗨️ Kommentar der Redaktion Bedarfszuweisungen dürfen kein Freibrief für Nachlässigkeit sein, sondern müssen echte Härtefälle adressieren. Gleichzeitig ist es ordnungspolitisch falsch, vorsichtige Haushaltsführung stärker zu benachteiligen als riskantes Verhalten. Der Freistaat sollte ein klares, messbares Unterdeckungs- und Liquiditätskriterium mit temporären Auflagen etablieren, das solide Kommunen nicht ausgrenzt. Hilfen müssen strikt befristet, zweckgebunden und an überprüfbare Konsolidierungsziele gekoppelt sein. Für Ostritz heißt das: Kurs halten, Einnahmenbasis verbreitern, notfalls erneut beantragen. Konservative Politik verlangt hier Regelklarheit, Sparsamkeit und Verlässlichkeit – nicht Stimmungsentscheidungen.

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