📰 Rentenpaket 2025 im Bundestag Die Bundesregierung will das Rentenniveau bis 2031 politisch absichern. Genau darüber hinaus entzündet sich der Streit: Kritiker werfen der geplanten Haltelinie vor, faktisch auch nach 2031 nachzuwirken und dauerhafte Folgekosten zu erzeugen. Während das Arbeitsministerium auf verlässliche Altersbezüge pocht, verlangt der Parlamentsnachwuchs der Union Nachschärfungen und ein Gesamtkonzept für die Zeit danach. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr durchs Parlament.
ℹ️ Was das Rentenniveau misst Das Rentenniveau ist als Modellgröße definiert und beschreibt das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum aktuellen Durchschnittsentgelt. Seit 2019 verhindert eine Haltelinie, dass es unter 48 Prozent fällt. Nach geltendem Recht liefe diese Schutzklausel Ende 2025 aus. Mit dem Rentenpaket 2025 will die Koalition die 48 Prozent bis 2031 fortschreiben.
📉 Nach 2031 greift wieder die Formel Danach greift wieder die reguläre Rentenformel. Das Niveau sinkt demografisch bedingt, startet aber von einem höheren Ausgangswert als ohne Haltelinie. Beispiel des Ministeriums: Eine Rente von 1.500 Euro läge zum 1. Juli 2031 um rund 35 Euro im Monat höher.
📑 Kernpunkte des Gesetzentwurfs Kern des Vorhabens ist die Verlängerung der Haltelinie bis 2031. Flankierend sieht das Paket die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten als Mütterrente III vor sowie punktuelle arbeitsrechtliche Anpassungen zur Beschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus. Der Kabinettsbeschluss vom 6. August 2025 liegt dem Bundestag vor; die Verabschiedung ist bis Jahresende vorgesehen.
⚠️ Streit über Folgekosten und Wirkungen Laut Begründung des Ministeriums bleibt der Rentenwert nach 2031 zwar von der Formel bestimmt, verharrt aber dauerhaft über dem Niveau, das ohne Haltelinie erreicht würde. Genau an diesem Punkt setzt der Widerstand in der Koalition an. Die Junge Gruppe der Unionsfraktion trägt die Stabilisierung bis 2031 mit, sieht darüber hinaus jedoch ungedeckte Folgekosten und fordert ein Reformkonzept für das Gesamtsystem. Sie macht ihre Zustimmung von Änderungen abhängig – ein Risiko angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse.
🧮 Finanzierungsklarheit gefordert Politisch ist die Fixierung auf 48 Prozent bis 2031 ein Signal der Verlässlichkeit, ökonomisch verschiebt sie Lasten in die Zukunft. Wer Stabilität verspricht, muss die Gegenfinanzierung nach 2031 offenlegen – ohne Schönrechnen, mit klaren Prioritäten zwischen Beitrag, Steuer und Leistungsrecht. Konservative Haushaltsdisziplin verlangt, die Haltelinie nicht zum Dauerinstrument werden zu lassen, sondern die demografischen Kosten transparent zu begrenzen und Arbeit im Alter intelligent zu incentivieren. Erst wenn das Konzept für die Zeit nach 2031 steht, wird aus einem Wahlversprechen eine nachhaltige Rentenpolitik.
🗨️ Kommentar der Redaktion Die Verlängerung der Haltelinie bis 2031 ist vertretbar, aber nur als Brücke und nicht als Dauerzustand. Ohne belastbare Gegenfinanzierung nach 2031 darf es keine Zustimmung geben. Die Junge Gruppe liegt richtig mit der Forderung nach einem echten Reformplan für das Gesamtsystem. Das Arbeitsministerium muss die langfristigen Folgekosten klar benennen und Prioritäten zwischen Beiträgen, Steuern und Leistungen setzen. Wer Verlässlichkeit verspricht, muss auch zur haushaltspolitischen Wahrheit stehen.


