DAS NEUSTE

📸 Mangelhafter Blitzerbeweis: Amtsgericht Zittau lässt Geldbuße gegen BSW-Abgeordneten scheitern

⚖️ Ergebnis vor Gericht

📰 Das Geschwindigkeitsverfahren gegen den Zittauer Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (Bündnis Sahra Wagenknecht, BSW) ist vor dem Amtsgericht Zittau gescheitert. Nach seinem Einspruch bewertete das Gericht die Beweislage, insbesondere das Blitzerfoto, als unzureichend. Hintergrund war ein Tempo-Vorwurf auf der Bundesstraße 178. Angaben zur exakten Geschwindigkeit oder zur Höhe der angedrohten Geldbuße machte Hentschel-Thöricht nicht; Punkte oder ein Fahrverbot standen nach seiner Darstellung nicht im Raum. Der Fall wurde am 10. November 2025 lokal bekannt.

📜 Rechtlicher Rahmen des Einspruchs

⚙️ In Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit ist ein fristgerechter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich. Dieser muss binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden und verhindert bis zur gerichtlichen Entscheidung die Rechtskraft des Bescheids. Das Gericht prüft anschließend die Beweise. Bleiben vernünftige Zweifel, etwa an der Identifizierbarkeit des Fahrers oder an der Messsituation, kann das Verfahren scheitern.

🔎 Kritik am Bescheid und Beweisprobleme

🧾 Nach Informationen aus dem Verfahren bemängelte Hentschel-Thöricht, dass der Bußgeldbescheid den Messpunkt nicht hinreichend präzisierte: Im Schriftstück sei lediglich von einem „Bauwerk“ die Rede gewesen, dessen Standort sich nicht eindeutig bestimmen ließ. Entscheidend war zudem die Bildqualität: Das Radarfoto lieferte nach gerichtlicher Würdigung keinen tragfähigen Beweis für den Vorwurf. Der Einspruch des Abgeordneten hatte damit Erfolg; das Amtsgericht sah keinen hinreichenden Nachweis für eine Tempoüberschreitung auf der B178.

🧭 Einordnung und Bedeutung

📌 Der Fall zeigt, dass Verkehrssanktionen eine saubere und nachvollziehbare Beweisführung voraussetzen. Wo Messort und Identifizierbarkeit nicht belastbar dokumentiert sind, darf ein Gericht keine Geldbuße bestätigen. Für Betroffene gilt: Ein form- und fristgerechter Einspruch sichert die Chance auf eine gerichtliche Prüfung und bis dahin die Aussetzung der Rechtsfolgen. Zugleich ist klar, dass die Qualität der Behördenarbeit bei Messung und Dokumentation maßgeblich dafür ist, ob der Rechtsstaat in der Fläche als verlässlich und fair wahrgenommen wird.

🗨️ Kommentar der Redaktion

🧠 Die Entscheidung ist kein Freifahrtschein, sondern ein Lehrstück rechtsstaatlicher Sorgfalt. Wer sanktioniert, muss präzise arbeiten – unklare Ortsangaben und unbrauchbare Fotos haben in Bußgeldakten nichts zu suchen. Nur eine fehlerfreie Dokumentation sichert Akzeptanz und Gleichbehandlung im Verkehr. Behörden sind gefordert, Messstellen eindeutig zu benennen und die Identifizierbarkeit zweifelsfrei zu gewährleisten. Bürger wiederum sollten ihre Rechte nutzen, ohne sie zu missbrauchen: Einspruch ja, aber nicht als Spiel mit der Unschärfe.

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