DAS NEUSTE

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🚧 Arkansas: Abgeschottete Siedlung für Weiße stellt Rechtsstaat und Gesellschaft auf die Probe

🗞️ Einleitung Im abgelegenen Hügelland des amerikanischen Südens entsteht eine Siedlung, deren Regeln das Prinzip der Gleichheit offen konterkarieren: Zutritt und Daueraufenthalt sind nur für weiße Menschen vorgesehen; Schwarze, Juden und Homosexuelle sind unerwünscht. Die Initiatoren rechtfertigen ihr Projekt mit pseudowissenschaftlichen Behauptungen und kulturpessimistischen Erzählungen. Eine Vor-Ort-Recherche zeichnet das Bild einer abgeschirmten Gegenwelt hinter einem roten Gatter – und eines Tests für die amerikanische Demokratie.

🧩 Modell und rechtliche Flanke Versuche, ethnisch homogene Gemeinschaften zu etablieren, scheitern in den USA regelmäßig an robusten Antidiskriminierungsnormen. Um diese HĂźrden zu umgehen, organisiert sich die Gruppe als „Private Membership Association“ und stellt ihren Zweck nicht als Immobiliengeschäft, sondern als Zusammenschluss Gleichgesinnter dar. Der republikanische Justizminister des Bundesstaats, Tim Griffin, ließ Anfang August mitteilen, man sehe derzeit keine klaren Verstöße gegen Landes- oder Bundesrecht – eine Bewertung, die Fachjuristen mit Verweis auf den Fair Housing Act (1968) und den Civil Rights Act (1866) deutlich in Zweifel ziehen.

🏷️ Name, Prägung und Narrative Die Gemeinschaft firmiert unter dem Namen „Return to the Land“ und wird maßgeblich von Eric Orwoll geprägt. Nach außen wirkt der Alltag ländlich-idyllisch; die Exklusivität ist indes Programm. Die Bewohner berufen sich auf widerlegte Thesen Ăźber angebliche rassische Intelligenzhierarchien und den vermeintlichen kulturellen Niedergang der USA – Narrative, die in der rechtsextremen Szene seit Jahren kursieren.

🗺️ Ort und Besitzstruktur Nach Ăźbereinstimmenden Recherchen liegt das Gelände im Norden Arkansans nahe der Ortschaft Ravenden; Ăźber eine Gesellschaftsstruktur namens „Wisdom Woods LLC“ werden rund 157 Acres gebĂźndelt. Bewerber mĂźssen „europäische Abstammung“ nachweisen; der Kreis versteht sich als nicht-Ăśffentlich. Genau diese Konstruktion soll – so die Organisatoren – Diskriminierungsverbote aushebeln.

⚖️ Kontroverse um Justitiabilität Der Attorney General des Bundesstaats verweist bislang auf fehlende Justitiabilität. Gleichzeitig betonen Fachleute, dass auch genossenschaftsähnliche Modelle den Bundesgesetzen gegen Diskriminierung unterliegen. Damit prallen politische Zurückhaltung und der klare Normbestand des Antidiskriminierungsrechts sichtbar aufeinander.

🧭 Gesellschaftliche Bewährungsprobe Hinter dem roten Gatter entsteht ein Testfall dafĂźr, ob „private“ Klauseln zum Einfallstor fĂźr Segregation werden dĂźrfen. Eine konservative Ordnung lebt von Rechtssicherheit, Eigentumsschutz und von der unteilbaren WĂźrde jedes BĂźrgers. Wer ethnische Homogenität zur politischen Idee erhebt, spaltet Nachbarschaften, schwächt Vertrauen und beschädigt die bĂźrgerliche Mitte. Gefordert ist ein Staat, der die rote Linie des Antidiskriminierungsrechts klar markiert und durchsetzt.

🗨️ Kommentar der Redaktion Eigentum und Gemeinschaft sind tragende Säulen eines konservativen Gemeinwesens, doch sie rechtfertigen keine Ausgrenzung. Wer mit formalen Konstruktionen Diskriminierungsverbote umgeht, stellt Freiheit gegen Gleichheit und verfehlt beide. Die Beschwörung eines kulturellen Niedergangs ersetzt keine Beweise und dient hier offenkundig als Vorwand. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss unmissverständlich klarmachen: Segregation bleibt unzulässig, auch hinter privaten Toren. Das ist nicht Tradition, sondern identitäre Politik im Widerspruch zu der Gleichheit vor dem Gesetz.

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