DAS NEUSTE

⚖️ Washington bleibt UN-Prüfung fern – Bewährungsprobe für das Menschenrechtssystem

🏛️ Fernbleiben in Genf Die Vereinigten Staaten sind der turnusmäßigen Überprüfung ihrer Menschenrechtslage durch die Vereinten Nationen am 7. November 2025 ferngeblieben. Bei der Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe in Genf blieben die Stühle der US-Delegation leer; einen nationalen Bericht reichte Washington zuvor ebenfalls nicht ein. Die Arbeitsgruppe stellte formell „Nicht-Kooperation“ fest und lud die USA zugleich ein, den Prozess zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehmen. Unmittelbare Sanktionen hat das Ausbleiben nicht zur Folge.

ℹ️ Das Verfahren UPR Die Universal Periodic Review ist seit 2008 das zentrale Peer-Review-Verfahren des UN-Menschenrechtsrats. Alle 193 Mitgliedstaaten sollen etwa alle fünf Jahre berichten, Fragen beantworten und Empfehlungen entgegennehmen. Deutschland stellte sich zuletzt 2023 dem Verfahren. Ein Präzedenzfall existiert: Israel entzog sich 2013 zunächst einer UPR-Sitzung, nahm die Zusammenarbeit jedoch wenige Monate später wieder auf.

📄 Begründung der US-Regierung Washington rechtfertigt den Boykott damit, eine Teilnahme würde das Mandat und die Arbeit des UN-Menschenrechtsrats billigen, der es versäume, „die schlimmsten Menschenrechtsverletzer zu verurteilen“. Diese Haltung fügt sich in eine breitere Abkehr ein: Bereits am 4. Februar 2025 verfügte Präsident Donald Trump per Erlass die erneute Loslösung der USA vom Menschenrechtsrat. Laut US-Angaben sollte die UPR-Überprüfung im November nicht wahrgenommen und kein Bericht vorgelegt werden.

🌐 Politische Signalwirkung und Reaktionen Formal hat das Ausbleiben keine unmittelbaren Rechtsfolgen, politisch ist die Signalwirkung jedoch erheblich. Im Namen der Europäischen Union bedauerte ein Diplomat aus Zypern das Vorgehen Washingtons und betonte die Bedeutung der Universalität des Verfahrens. Menschenrechtsorganisationen warnen, autoritäre Regierungen könnten sich ermutigt fühlen, sich dem Review künftig ebenfalls zu entziehen. Zugleich vermerken UN-Stellen, dass die USA bis zum Ende des laufenden Überprüfungszyklus voraussichtlich bis Juli 2027 noch nachreichen könnten.

🔎 Einordnung und Ausblick Das Fernbleiben der USA ist mehr als eine Prozeduralie. Der Kern der UPR beruht auf Gleichheit und Gegenseitigkeit: Wer andere an Standards misst, stellt sich denselben. Wenn eine westliche Führungsmacht diese Grundlage infrage stellt, droht das Verfahren an Bindekraft zu verlieren, gerade in Zeiten, in denen universelle Menschenrechtsnormen international unter Druck stehen. Die Einladung der UN zur nachträglichen Teilnahme steht; Washington kann und sollte sie annehmen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Wer die regelbasierte Ordnung verteidigen will, muss sich selbst verlässlich an ihre Verfahren halten. Das Signal aus Washington unterminiert ein bewährtes Instrument gegenseitiger Kontrolle und spielt am Ende den Kräften in die Hände, die Transparenz und Rechenschaft gezielt schwächen wollen. Ein konservativer Kompass verlangt Führung durch Beispiel, nicht Distanzierung in eigener Sache. Die USA sollten die offene Einladung der UN annehmen, Bericht erstatten und sich den Fragen stellen. Alles andere beschädigt Glaubwürdigkeit, die man in einer unruhigen Welt nicht leichtfertig preisgeben darf.

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