🏛️ Entscheidung der Landesdirektion Die jahrelange Hängepartie um das denkmalgeschützte Görlitzer Kaufhaus ist beendet. Die Landesdirektion Sachsen hat den strittigen Punkten der Bauvoranfrage zugestimmt und damit den Weg für die weitere Genehmigung geebnet. Erlaubt werden die vollständige gewerbliche Nutzung des ersten und zweiten Dachgeschosses sowie der Abriss und Neubau des Daches mit zusätzlichen Gauben und einer neuen Schutzkonstruktion über dem Lichthof. Eigentümer Winfried Stöcker und Oberbürgermeister Octavian Ursu begrüßten die Entscheidung als überfällige Klärung.
📜 Hintergrund des Eingreifens Die obere Denkmalschutzbehörde griff ein, weil Stadt und Landesamt für Denkmalpflege über Nutzung und Dachumbau uneins waren. Nach intensiver fachlicher Prüfung gewichtete die Landesdirektion das öffentliche Interesse an Reaktivierung und Erhalt des Kulturdenkmals höher als denkmalschutzrechtliche Bedenken – auch, um weiteren Verfall zu vermeiden. Das Haus „Zum Strauß“ am Demianiplatz gilt aufgrund seiner bau- und stadtgeschichtlichen Bedeutung als Kulturdenkmal und ist seit 2009 geschlossen.
🛠️ Genehmigte Maßnahmen und Nutzung Konkret darf das erste und zweite Dachgeschoss künftig vollständig gewerblich genutzt werden. Zugleich sind Abriss und Wiederaufbau des Daches mit zusätzlichen Gauben sowie ein neues Schutzdach über dem Lichthof zulässig. Die Vorgaben sind an enge Abstimmung mit der städtischen Denkmalschutzbehörde geknüpft; denkmalgeschützte Elemente sind soweit wie möglich zu berücksichtigen.
- ✔️ Vollständige gewerbliche Nutzung des 1. und 2. Dachgeschosses
- ✔️ Abriss und Neubau des Daches mit zusätzlichen Gauben
- ✔️ Neue Schutzkonstruktion über dem Lichthof
- ✔️ Enge Abstimmung mit der städtischen Denkmalschutzbehörde und Berücksichtigung geschützter Elemente
- ✔️ Abschluss des Bauvorbescheids und Fortführung des Genehmigungsverfahrens
🗣️ Reaktionen aus Eigentümerschaft und Rathaus Stöcker sprach von einem Glückstag, dankte der Görlitzer Stadtpolitik für die Unterstützung und betonte, das Kaufhaus könne sich nur mit ausreichend großer Verkaufsfläche dauerhaft behaupten. Er rechnet mit einem zügigen Start der Sanierung. Oberbürgermeister Ursu sieht in der Entscheidung einen entscheidenden Schritt, um das Haus als Magnet für den innerstädtischen Handel wieder zu etablieren.
🏙️ Bedeutung für Stadt und Denkmal Die Landesdirektion setzt auf eine klare, pragmatische Linie: Schutz des kulturellen Erbes ja, aber nicht um den Preis der wirtschaftlichen Perspektivlosigkeit. Für Görlitz entsteht Planungs- und Investitionssicherheit – eine notwendige Voraussetzung, um das markante Jugendstilhaus wieder in Betrieb zu bringen.
📈 Nächste Schritte Mit der Entscheidung kann der Bauvorbescheid abgeschlossen und das eigentliche Genehmigungsverfahren fortgeführt werden. Nun kommt es auf Sorgfalt bei der Bauausführung, verlässliche Finanzierung und die Disziplin aller Beteiligten an, damit aus dem Beschluss rasch sichtbarer Fortschritt wird.
🗨️ 🗨️ Kommentar der Redaktion Die Entscheidung ist richtig und überfällig. Denkmalschutz darf nicht zur Blockade wirtschaftlicher Vernunft verkommen. Wer Erhalt will, muss Nutzung ermöglichen – und zwar zügig, ohne neue Auflagenrunde. Jetzt sind klare Meilensteine, belastbare Finanzierung und striktes Controlling gefragt. Weitere Verzögerungen wären ein politisches Versagen, das die Stadt sich nicht leisten kann.


