⚖️ Dresden verhandelt NSU-Hilfeverdacht: Susann E. vor dem Staatsschutzsenat

⚖️ Prozessauftakt am Oberlandesgericht Dresden Am Oberlandesgericht Dresden hat die Hauptverhandlung gegen die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. begonnen. Der Generalbundesanwalt wirft der Angeklagten die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung vor. Zum Auftakt wurde aus dem Gerichtsgebäude berichtet.

🧾 Anklagepunkte und rechtliche Einordnung Gegenstand des Verfahrens sind Vorwürfe, wonach die Beschuldigte eine inländische terroristische Vereinigung unterstützt haben soll. Die Anklagebehörde wirft ihr neben der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung auch Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung vor. Für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

🧩 Hintergrund zum NSU-Komplex Nach Darstellung der Justiz soll Susann E. den „Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)“ unterstützt haben, eine inländische terroristische Vereinigung, deren Mitglieder im Untergrund lebten und bereits rassistisch motivierte Morde sowie Raubüberfälle begangen hatten. Die Anklage geht davon aus, dass die Beschuldigte hiervon wusste.

🧷 Kern der konkret erhobenen Vorwürfe Im Mittelpunkt stehen mehrere Unterstützungsakte, die der Angeklagten zugeschrieben werden.

  • Mehrfaches Überlassen der eigenen Krankenkassenkarte an Beate Zschäpe.
  • Bereitstellung der Personalien zur Beschaffung von BahnCards.
  • Fahrt mit Beate Zschäpe und Uwe Mundlos zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil, das beim letzten NSU-Raubüberfall am 4. November 2011 in Eisenach genutzt worden sein soll.

🏛️ Zuständiges Gericht und Terminplan Verhandelt wird vor dem 5. Strafsenat, dem Staatsschutzsenat, des Oberlandesgerichts Dresden. Der Auftakt war für Donnerstag, 6. November 2025, 10.00 Uhr, am Hammerweg 26 angesetzt; es gelten umfangreiche Sicherheits- und Medienregelungen. Weitere Termine sind bis in den Juni 2026 vorgesehen.

🔍 Bedeutung des Verfahrens und Maßstab der Prüfung Der Fall zeigt, dass nach den Urteilen gegen die Haupttäter weiterhin mögliche Unterstützernetzwerke vor Gericht aufgearbeitet werden. Entscheidend ist, dass der Staatsschutzsenat die Beweislage mit der gebotenen Strenge prüft, lückenlos und zugleich ohne Abstriche an rechtsstaatlichen Standards. Der öffentliche Druck ist hoch, doch die Erwartungen an eine sachliche, gründliche Beweisaufnahme sind entsprechend groß.

🗨️ Kommentar der Redaktion Dieser Prozess ist ein Prüfstein für die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats. Unterstützungsstrukturen für Terror müssen mit Konsequenz und Nüchternheit aufgeklärt werden; halbe Maßnahmen wären ein falsches Signal. Zugleich gilt unverkürzt: Ohne tragfähige Beweise keine Verurteilung, die Unschuldsvermutung steht nicht zur Disposition. Das Gericht muss kühl, faktenfest und frei von öffentlichem Lärm entscheiden. Politik und Öffentlichkeit sollten den Raum für eine konzentrierte Beweisaufnahme sichern und sich klar zur Autorität des Rechts bekennen.

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