🛑 Aussetzung der Umnutzung: Das Bundesverteidigungsministerium hat die zivile Umnutzung von rund 200 militärischen Liegenschaften ausgesetzt. Begründet wird der Schritt mit dem wachsenden Flächenbedarf für eine vergrößerte Truppe und der veränderten Bedrohungslage. Betroffen sind zunächst 187 ehemalige Bundeswehrareale im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie 13 weiterhin genutzte Standorte; sie werden als strategische Liegenschaftsreserve vorgehalten. Für Kommunen, die dort Wohn- oder Gewerbeprojekte planten, bedeutet das erhebliche Unsicherheit.
🧭 Historischer Kontext: Über Jahrzehnte hat Deutschland Kasernen geschlossen und Areale für zivile Zwecke freigegeben – ein Reflex auf das vermeintliche „Friedensdividende“-Zeitalter nach dem Kalten Krieg. Kommunen entwickelten daraus städtebauliche Leitprojekte, die Wohnraum, Gewerbe und Infrastruktur verbinden sollten. Mit der sicherheitspolitischen Zeitenwende stehen Prioritäten neu: Landes- und Bündnisverteidigung erfordern verfügbare Übungsplätze, Logistikdrehscheiben und Unterkünfte – nicht irgendwann, sondern zeitnah. Vor diesem Befund ist eine Flächenreserve weniger Symbolik als operative Notwendigkeit.
📍 Betroffene Orte: Zu den konkret genannten Orten zählen Teile des ehemaligen Flughafens Tegel in Berlin und der frühere Fliegerhorst Fürstenfeldbruck; eine vollständige Liste veröffentlicht der Bund vorerst nicht.
🗣️ Reaktionen der Kommunen: Die Kommunalverbände reagieren zweigeteilt: Der Deutsche Landkreistag spricht von einer harten, gleichwohl nachvollziehbaren Entscheidung; der Deutsche Städtetag warnt vor massiven Belastungen, weil Planungen weit gediehen seien und Verträge bereits laufen.
🛡️ Strategische Einordnung: Das Ministerium ordnet den Schritt in die NATO-Planungen ein und verweist auf das Ziel, die Bundeswehr auf rund 260.000 Soldatinnen und Soldaten zu vergrößern; zusätzlich werden Ausbildungsflächen – auch mit Blick auf einen neuen Wehrdienst – benötigt.
🏗️ Folgen für Planung und Recht: Politisch ist der Schritt nur dann verantwortbar, wenn Bund und Länder zügig für Rechtssicherheit sorgen. Gefordert sind Klarheit über Zeitachsen und Investitionen sowie verlässliche Koordination mit Landesplanung und Baurecht, damit lokale Projekte entweder geordnet fortgeführt oder entschädigt beendet werden können.
📝 Anforderungen an die Umsetzung: Um die Balance zwischen Wehrfähigkeit und kommunalen Interessen zu wahren, sind folgende Schritte zentral:
- Transparente Nennung der betroffenen Liegenschaften
- Belastbare Zeit- und Investitionspläne
- Gerechte Kompensation für Kommunen
- Verlässliche Koordination mit Landesplanung und Baurecht
🔧 Operative Notwendigkeit: Wehrfähigkeit bemisst sich nicht allein an Soldatenzahlen, sondern an verfügbarer, funktionsfähiger Infrastruktur. Wer Abschreckung ernst meint, muss diese Priorität konsequent und planbar finanzieren – und den Partnern vor Ort frühzeitig Klarheit geben.
🗨️ Kommentar der Redaktion: Die Aussetzung der Umnutzung ist im Lichte der Bedrohungslage richtig und überfällig. Sicherheit hat Vorrang vor wohlmeinenden, aber verzichtbaren Prestigeprojekten. Jetzt muss der Bund liefern: vollständige Transparenz, rechtssichere Fristen, harte Priorisierung und vertragstreue Kompensation. Halbheiten, Schonfristen und politische Beschwichtigung wären ein Risiko für Abschreckung und Glaubwürdigkeit. Wer ernsthaft Landes- und Bündnisverteidigung will, ordnet Planungsprozesse dem Auftrag unter – ohne Zögern.


