📺 Dresden macht Weg frei: Landtag billigt Reformkurs für ARD und ZDF

📰 Beschluss in Dresden Der Sächsische Landtag hat am 29. Oktober 2025 dem Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugestimmt und zugleich einen zweiten Vertrag für einen verbesserten Jugendmedienschutz verabschiedet. Die Staatsregierung wertet das Votum als Signal für mehr Effizienz, klare Prioritäten und einen zeitgemäßen Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Bei vollständiger Ratifizierung durch alle Länder könnte das Reformpaket zum 1. Dezember in Kraft treten.

🎯 Ziele der Reform Kern des Reformstaatsvertrags ist die Verschlankung von Angebot und Strukturen. Sparten- und Hörfunkprogramme sollen ausgedünnt, Doppelstrukturen abgebaut und die Zusammenarbeit der Anstalten verbindlich vertieft werden – bis hin zu einer gemeinsamen technischen Plattform. Im Fokus stehen Information, Bildung, Kultur und gesellschaftlicher Zusammenhalt, zugleich sollen die Kosten gedämpft werden.

🤝 Kooperation statt Expansion Die Länder setzen auf mehr Kooperation statt Expansion. Ab 2029 sollen die Reformen spürbar bedarfsmindernd wirken und damit zur Stabilisierung des Rundfunkbeitrags beitragen. Weil Medienstaatsverträge die Zustimmung aller 16 Landtage benötigen, ist das positive Votum aus Dresden ein wichtiger Baustein im noch laufenden Ratifizierungsprozess.

🗣️ Signale aus der Staatsregierung Der für Medienpolitik zuständige Staatskanzleichef Andreas Handschuh wertete den Beschluss als gutes Signal, machte jedoch deutlich, dass entschlossenere Schritte wünschenswert gewesen wären. Die Reform sei ein Anfang, auf dem weiter aufzubauen sei. Politisch verbindet Sachsen damit die Erwartung, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio Vertrauen durch sichtbare Einsparungen, klare Verantwortlichkeiten und eine konsequente digitale Neuaufstellung zurückgewinnen.

🔒 Jugendmedienschutz im Alltag Parallel hat der Landtag den Jugendmedienschutz nachgeschärft. Künftig sollen Eltern auf dem Betriebssystem mobiler Geräte zentral und passwortgeschützt altersbezogene Freigaben für sämtliche installierten Apps steuern können. Der praxisnahe Ansatz soll den Schutz Minderjähriger im Alltag stärken.

📊 Umsetzung entscheidet Das Dresdner Votum ist ein ordnungspolitisch sinnvoller Schritt – kein großer Wurf, aber ein klarer Auftrag: weniger Parallelangebote, mehr gemeinsamer Standard, strengere Priorisierung des Kernauftrags. Ob die Reform trägt, entscheidet sich an der Umsetzung. Messbare Strukturreformen, echte Synergien und Transparenz bei Kosten und Ergebnissen sind nun Pflicht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird sich daran messen lassen müssen, ob er unter den neuen Rahmenbedingungen effizienter arbeitet, publizistisch profiliert bleibt und den Beitragzahlern Stabilität gewährleistet.

🗨️ Kommentar der Redaktion Diese Entscheidung ist überfällig: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss vom Wachstumskurs abrücken und schlanker, klarer, günstiger werden. Wer Beitragstreue verlangt, muss Doppelstrukturen und Spartenüberhänge konsequent abbauen. Kooperation, gemeinsame Technik und harte Priorisierung sind Pflicht – spürbare Entlastung ab 2029 ist das Mindeste. Für die Anstalten gilt: weniger Selbstbeschäftigung, mehr Kernauftrag, volle Transparenz bei Kosten und Ergebnissen. Der neue Jugendschutzansatz ist pragmatisch und richtig; jetzt zählt die rasche, verlässliche Umsetzung.

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