⚖️ Prozessauftakt in Görlitz In Görlitz hat am Montag, dem 27. Oktober 2025, das Strafverfahren zu einem Übergriff auf eine Gruppe politisch aktiver Personen der Linken begonnen. Auf der Anklagebank sitzen drei Beschuldigte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gefährliche Körperverletzung vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.
📅 Vorfall am 20. Dezember 2024 Der Angriff ereignete sich kurz vor Weihnachten 2024 in Görlitz. Nach Behördenangaben attackierten am Freitag, 20. Dezember 2024, zwischen 23:35 Uhr und 23:50 Uhr sechs bis acht Vermummte eine Gruppe von fünf bis sechs Personen, die für die Linke aktiv sind. Zwei Frauen im Alter von 20 und 21 Jahren sowie ein 27-jähriger Mann wurden verletzt und in einem örtlichen Krankenhaus behandelt.
🚨 Mutmaßliche Tatmittel und Vorbereitung Den Angeklagten wird zur Last gelegt, gezielt und vorbereitet vorgegangen zu sein. Ermittlungen führen den mutmaßlichen Einsatz von Pyrotechnik und speziellen Schutzhandschuhen an. Bei dem Angriff wurden zwei Frauen und ein Mann verletzt; unter den Betroffenen befand sich eine örtliche Mandatsträgerin der Linken.
🧩 Angeklagte im Fokus Unter den drei Angeklagten befindet sich nach Medienangaben auch der mutmaßliche Kopf der sogenannten Elblandrevolte. Im Zuge erster Maßnahmen waren zwei in Tatortnähe angetroffene Verdächtige im Alter von 18 und 20 Jahren nach polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen worden.
🕑 Stand der Beweisaufnahme Über die genaue Beweisaufnahme und die Zahl der Verhandlungstage wurde zunächst nichts bekannt. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung wurden seinerzeit vom Landeskriminalamt Sachsen mit der Soko Rex geführt.
🛡️ Bedeutung für demokratische Teilhabe Der Fall berührt Grundfragen des Rechtsstaats. Politisch motivierte Gewalt, gleich von welcher Seite, unterminiert demokratische Teilhabe und muss konsequent aufgeklärt und sanktioniert werden. Entscheidend ist nun eine nüchterne, sorgfältige Beweiswürdigung, die Täter und Tatbeiträge klar trennt, Spekulationen vermeidet und ein deutliches Signal setzt: Politisches Engagement darf in Deutschland nicht zur Sicherheitsfrage werden.
🗨️ Kommentar der Redaktion Dieser Fall ist ein Lackmustest für die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaats. Wer politische Gegner angreift, greift die Ordnung an und gehört, sofern die Schuld bewiesen wird, mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft. Zugleich gilt: Ohne belastbare Beweise darf es kein Urteil geben; die Unschuldsvermutung ist nicht verhandelbar. Der Staat muss Räume politischer Betätigung wirksam schützen und jede Form politisch motivierter Gewalt konsequent zurückdrängen. Ein klar strukturierter Prozess und eine transparente Beweisführung sind notwendig, um Vertrauen zu stärken und Nachahmer abzuschrecken.


